ExilHarzer schrieb:- Blankenburg Moppedkleidung-Sichtung. Etwas ausführlicher. Hat die Polizei eigentlich versucht weitere Zeugen zu finden? Wenn der versucht hat Autos auf sich aufmerksam zu machen, wird der doch bestimmt auch von weiteren gesehen worden sein?
-Hahndorf Sichtung...leider unvollständig wg. Datum und Zeit. Lässt sich so nichts verifizieren.
-Seesen-Sichtung. Ohne Worte..
-B6 Sichtung (soll bei SZ gewesen sein) leider auch hier völlig unpräzise, Datum unbekannt. Wurde geprüft ob KM kurz vor dem 13. berechtigterweise da langfuhr?
Zum Mopped hatte ich ja schon geschrieben, dass das überhaupt keinen Sinn ergibt. Trägt Moppedkluft aber hat weder Mopped noch Brille. Wenn die Begründung noch gewesen wäre "meine Brille ist runtergefallen und zerbrochen, und deswegen kann ich jetzt nicht mehr fahren", ok. Vielleicht alles durch den Praktikanten der Lokalpresse verzerrt, aber sinnlos. Eigentlich auch zu absurd, um als Entlastung konstruiert zu sein.
Hahndorf ergibt für mich Sinn. Wegen des Mii muss das der gleiche Zeuge gewesen sein, der schon früher erwähnt wurde, die Sichtung gegen 5:30 morgens. Der hat nun vermutlich vor Gericht nur wiederholt, was er schon polizeilich zu Protokoll gegeben hatte.
Seesen: ohne Worte. Interessanterweise wurden ja auch die Wohnhäuser von MG und KM schon öfter verwechselt. Aber hier ist ja nicht mal klar, warum der überhaupt geladen wurde.
Der letzte Zeuge könnte der gewesen zu sein, der schon in einem der letzten Prozessberichte erwähnt wurde. Da hieß es allerdings
So soll es zwei Zeugen gegeben haben, die aussagten, sie hätten das Auto - und damit vermutlich auch Karsten Manczak - am 13. und 14. April gesehen. In einem Fall könne sich ein Mann sogar ganz genau an das Kennzeichen "GS-KK-31" erinnern. Den Caddy will er am 14. April auf der B6 zwischen Goslar und Salzgitter gesehen haben.
Quelle:
https://regionalheute.de/wolfenbuettel/manczak-prozess-bringen-zeugen-die-anklage-ins-wanken-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1646319747/Hier will der Zeuge aber den 14. ausschließen. Daher ist hier auch unklar, ob das nun derselbe Zeuge war oder nicht bzw ob es sich um einen Übermittlungsfehler handelt.