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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

4.120 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Bundespolizist, Groß Döhren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.03.2022 um 20:14
Zitat von ThordisThordis schrieb:Unter der Einnahme von Gerinnungshemmern stoppt so eine Blutung aber nicht einfach. Daher ist anzunehmen, dass KM noch erheblich mehr verloren hat.
Wieder dieser Irrglaube.
1. Weiss keiner ob er sie überhaupt genommen hat.
2. Wenn er sie aus medizinischem Grund nehmen musste, ist es nicht zwangsläufig so, das er extrem dünnes Blut hat. In der Regel ist es so, das das Blut zu dick ist und der blutverdünner daher verschrieben wird, das das Blut wiederbesser fließt. Sprich eine gesunde dünne uns gerinnung gesenkt wird.
Auch der Hausarzt sagte ja aus, daß er deshalb nicht schneller oder mehr blutet.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.03.2022 um 20:26
Das ist richtig. Das Thema ist äußerst komplex und einen Patienten auf die richtigen Gerinnungshemmer einzustellen schwierig, da diese mit einer Vielzahl von Lebensmitteln unterschiedliche Wechselwirkungen entwickeln.

Auch die schon mehrfach erwähnte "Schusseligkeit", temporäre Verwirrtheit oder Demenz, können Nebenwirkungen von Gerinnungshemmern sein.

Die pauschale Behauptung, durch Marcumar verblute man schnell, und das sei die Intention der Armbrust gewesen, wie die Anklageschrift in den Medien zitiert wird, ist in dieser verkürzten Form jedenfalls kaum haltbar; das soll auch vor Gericht so dargestellt worden sein.

https://www.gesundheitsinformation.de/was-sind-gerinnungshemmer-und-worauf-muss-man-achten.html#:~:text=Gerinnungshemmer%20schalten%20die%20Gerinnungsf%C3%A4higkeit%20des,wieder%20verschlie%C3%9Ft%20und%20Blutungen%20stoppt.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.03.2022 um 21:14
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Eine Blutlache von 30cm Durchmesser und Flüssigkeitsstand 1cm hoch bestünde aus 30x3,14 = 94,2 Kubikzentimenter bzw eben 94,2 ml Blut. Das entspricht einem halben Bierglas ; bei einer Blutspende werden mit ca. 500 ml fünfmal soviel abgenommen.
Ein Forenmitglied wies mich taktvoll und diskret darauf hin, dass das natürlich falsch ist.

Wenn man von einer kreisförmigen Lache ausgeht, lautet die Formel zur Flächenermittlung doch „Radius x Radius x 3,14". Der Radius würde bei einem Durchmesser von 30 cm somit 15 cm betragen. Folglich ergäben dies unter dem Strich 706,5 qcm. Bei einer angenommenen Höhe von 1 cm kämen dabei 706,5 ccm oder 706,5 Milliliter heraus.
Das ist schon ein stattlicher Blutverlust, zu dem man ja dann noch die Menge im Caddy, der Schleifspur und der Lache am Fortunaweg hinzuzählen müsste. Dann dürfte es tatsächlich lebensbedrohlich werden.

Sorry, da habe ich nicht aufgepasst und danke für den Hinweis.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.03.2022 um 21:30
@blacklady2309
Du warst doch diejenige, die vor Monaten mit medizinischem Hintergrund erklärt hat, dass es dann eben nicht so gut gerinnt.

Ich nehme selbst welche und erspare euch persönliche Erfahrungen damit.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.03.2022 um 22:04
Ja nicht so schnell gerinnt, was auch bezweckt wird, aber nicht so, das man unweigerlich verblutet und schon garnicht schneller.

Bei mir zum beispiel heilt alles zu schnell, selbst Narben bleiben nach ops nicht wirklich, mein Arzt rät mir seit Jahren dazu, aber wir sind übereingekommen, das ich erst dann welche nehme, wenn es zu medizinischen Problemen kommt.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.03.2022 um 09:41
Wenn man sich den Bericht über die Eröffnung der Anklage, der sich in den meisten Medien sehr ähnelt, noch einmal anschaut
Dort soll er den völlig arg- und wehrlosen Karsten M. durch eine Schlag- oder Stichwaffe, möglicherweise eine sogenannte Pistolenarmbrust, verletzt haben, um ihn zu töten. Karsten M., der laut Staatsanwaltschaft wegen einer dem Tatverdächtigen auch bekannten Herzerkrankung das Medikament Marcumar einnehmen musste, begann sodann erheblich zu bluten und verlor das Bewusstsein.
Quelle: https://www.salzgitter-zeitung.de/salzgitter/article233195765/Vermisstenfall-Karsten-M-in-Liebenburg-Polizei-erhebt-Anklage.html

dann hätte man sich eigentlich damals schon wundern müssen, wieso eine Pistolenarmbrust als Schlag - oder Stichwaffe bezeichnet wird und auch über Marcumar herausfinden können, was wir jetzt wissen.

Es ist in der Tat dünn geworden um die Beweisführung. Kein Wunder, dass die Presse zunehmend den Mordtatbestand hinterfragt, auch sonst an Kritik nicht spart und damit vermutlich auch die Stimmung im Saal wiedergibt.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.03.2022 um 13:02
Ich bin noch nicht so davon überzeugt, dass sich der Tatverdächtige in diesem Fall bereits wegen mangelhafter Beweislage in Sicherheit wiegen darf.

Darin bestärkt mich auch ein aktuelles Urteil des Landgerichtsi Osnabrück, mit dem ein 54-Jähriger wegen Mordes an einer Studentin im Klosterwald Loccum zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verdonnert wurde.

Es war ebenfalls ein reiner Indizienprozess, in dem laut Medienberichten der genaue Ablauf der Tat nicht mehr geklärt werden konnte. Als wichtigstes Beweismittel zählte am Ende ein Kaugummipapier mit dem Blut des Angeklagten, das in Tatortnähe gefunden worden war.

Das Gericht räumte sogar ein, dass sich Einzelindizien auch anders erklären ließen. Wichtig sei aber letztendlich „die Gesamtschau aller Hinweise“ gewesen. Und diese Gesamtwürdigung lasse keinen Zweifel an der Täterschaft des 54-Jährigen.

Nun gibt es sicherlich Unterschiede zwischen den in Osnabrück und Braunschweig verhandelten Fällen. Aber bei einer Gesamtschau kommt es eben nicht nur auf einzelne Indizien an, sondern darauf, ob sich vom Motiv bis zu Alibi und Nachtatverhalten ein schlüssiges Bild ergibt.

Und da gibt es Einiges, was mit Blick auf MG belastend erscheint. Das gilt etwa für das Motiv (eine angestrebte ungestörte Liebesbeziehung zur Frau des „besten Freundes“), für die Gelegenheit zur Tat (er hatte dienstfrei, war mobil und kannte sich bestens mit Gewohnheiten und Wohnumfeld des Opfers aus) sowie für da Nachtatverhalten (Gefühlskälte, Beseitigung von Spuren wie Handydaten und Reklamation einer verdächtigen Armbrustlieferung). Ein überzeugendes Alibi präsentierte der TV bislang auch nicht, und warum der von ihm gemietete Fiat ausgerechnet zur Tatzeit am Tatort stand -wenn denn die Zeugenaussagen zutreffen-, ist ebenfalls ein schwer wiegendes Verdachtsmoment.

Es bleibt Aufgabe des Gerichts zu entscheiden, inwieweit es hier einen beweiskräftigen roten Faden sieht. Mit gesundem Menschenverstand kann man durchaus Schlüsse ziehen - aber der gesunde Menschenverstand ist halt kein Jurist.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.03.2022 um 14:17
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:kannte sich bestens mit Gewohnheiten und Wohnumfeld des Opfers aus
Vllt nicht nur dass, sondern (obwohl das für die Urteilsfindung keine Rolle spielt) - wenn er wirklich bei der Steuererklärung der Ms behilflich war, hatte er noch viel mehr Einblick. zB die genauen Adressen der Arbeitsorte von KM, Klauseln in der Lebensversicherung/Unfallversicherung, Handyrechnungen usw. Und zB die Lebensversicherung gilt nicht nur für das vergangene Steuerjahr!
Könnte mir auch vorstellen, dass der TV am Nachmittag unter dem Vorwand "Steuererklärung" zu Frau M kam, um sich die Telefon-/Handyrechnungen gleich als "gesamtes Paket" aushändigen zu lassen! Gut gemeint, damit der TV alle steuerrelevanten Unterlagen entnehmen kann. Vllt aber mit dem eigentlichen Ziel, alle Unterlagen, die auf ihn/auf das Zweithandy "MB"/auf die Friedhofssache hindeuten würden, aus dem Hause M zu entfernen und ggf zu vernichten, damit sie nicht der Polizei in die Hände fallen!

Das Spurenlegen, was @MettMax oder @ExilHarzer schon mal angedeutet hatten, würde ich unterteilen in
Spuren, die vor dem 13.04. entstanden (Hotelbuchungen, Friedhof, Armbrust, Bienenstock),
Spuren vom 13.04. (Mietwagen, Blut im Garten, Gefühlskälte des TV, Stammplatz einnehmen, vor Pol heimgehen wollen) und
Spuren, die nach dem Eintreffen der Polizei "gelegt" bzw gefunden wurden. Dazu zählt für mich die Reaktion auf Pfeil B, Rechnungsstorno Armbrust, weitere Anmietung von Fahrzeugen, Handydatenlöschung usw.

Richtig zielführend sind wahrscheinlich nur Spuren bis zum Abend des 13.04.
Alles andere würde ich als Reaktion auf "Familiengespräche" und Ermittlungsstände werten.

Es wird auch immer wieder das auffällige Stehenlassen des Mietwagens angesprochen. Hier denke ich auch, dass der ursprüngliche Plan nicht aufging. Daraus würde ich aber nicht das sofortige endgültige Verbringen des Caddy nach Hannover ableiten. Meine Gedanken kreisen um "was wäre gewesen, wenn"" ... zB die Blutspuren schon frühmorgens vom älteren Sohn gefunden worden wären (weil der die Caddytüren gehört hatte und vllt nachschauen wollte, ob Vater Sohnes Rucksack gerade zum Caddy schafft?).


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.03.2022 um 16:29
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ein überzeugendes Alibi präsentierte der TV bislang auch nicht,
Da immer mal wieder das Alibi hier eine Rolle spielt, habe ich mal herausgesucht, wie die Leitlinien der Rechtssprechung hierzulande in Bezug auf falsche und widerlegte Alibibehauptungen lauten.

Nachfolgend geht es um die Aufhebung eines Freispruchs bei erheblichem Verdacht auf Mord (zum Nachteil der wohlhabenden Großtante), insbesondere zur Würdigung des Versuchs des Angeklagten, sich durch Aussagen Angehöriger ein falsches Alibi zu besorgen. (BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98)
Das Landgericht hat den Beweiswert dieser falschen Angaben des Angeklagten relativiert, da auch ein Unschuldiger falsche Angaben machen könne, um einen gegen ihn bestehenden Tatverdacht zu entkräften.
Danach ist die widerlegte Alibibehauptung des Angeklagten für sich allein kein Beweisindiz für dessen Täterschaft. Der widerlegten Alibibehauptung kommt nur ein sehr begrenzter Beweiswert zu. Auch ein nachweisbar erlogenes Alibi läßt sich nur mit Vorsicht als Beweiszeichen für die Schuld eines Angeklagten werten, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann. Entsprechendes gilt in Fällen der Lüge des Angeklagten zu anderen beweisrelevanten Umständen, einer Fallgruppe, von der die Konstellation der widerlegten (nicht etwa nur fehlgeschlagenen) Alibibehauptung einen Ausschnitt bildet
Quelle: https://research.wolterskluwer-online.de/document/dd4d0bae-d32b-4ea7-bbcd-7d22028d0c7d


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.03.2022 um 16:38
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Danach ist die widerlegte Alibibehauptung des Angeklagten für sich allein kein Beweisindiz für dessen Täterschaft. Der widerlegten Alibibehauptung kommt nur ein sehr begrenzter Beweiswert zu. Auch ein nachweisbar erlogenes Alibi läßt sich nur mit Vorsicht als Beweiszeichen für die Schuld eines Angeklagten werten
Das ist unstrittig und sicher auch noch einmal der Erwähnung wert. Allerdings frage ich erneut, was das Ziel der Forumsmitglieder ist, die hier mitdiskutieren.

Verstehen, ob anhand der aktuellen Beweislage (von der wir nur Teile kennen) ein Urteil wegen Mordes vertretbar und daher wahrscheinlich ist?

Oder verstehen, was aller Wahrscheinlichkeit nach an besagtem Morgen und den folgenden Tagen geschah?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.03.2022 um 16:44
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Allerdings frage ich erneut, was das Ziel der Forumsmitglieder ist, die hier mitdiskutieren.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Verstehen, ob anhand der aktuellen Beweislage (von der wir nur Teile kennen) ein Urteil wegen Mordes vertretbar und daher wahrscheinlich ist?
Eigentlich nur dieser Punkt.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Oder verstehen, was aller Wahrscheinlichkeit nach an besagtem Morgen und den folgenden Tagen geschah?
Das wäre natürlich der Idealfall, der aber wohl nur den Insidern vorbehalten bleibt.
Selbst die Strafverfolgungsbehörden stochern bekanntlich im Nebel herum.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.03.2022 um 21:17
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Eigentlich nur dieser Punkt.
Das steht und fällt meiner Meinung nach erstmal mit der Nachweisbarkeit des Ablebens von KM.
Man geht davon aus das er tot ist. OK aber ist das wirklich "Gerichtsfest" zu beweisen?
Dieses Wischiwaschi mit Blutspuren und nicht genau verifizierbaren Mengen überzeugt mich nicht mehr so wirklich.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.03.2022 um 22:22
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Dieses Wischiwaschi mit Blutspuren und nicht genau verifizierbaren Mengen überzeugt mich nicht mehr so wirklich.
Wie @Papaya64 vorgerechnet hatte, müsste das halt auch vor Gericht dargestellt werden: Grösse des Blutflecks auf der Terrasse, daraus geschätzte/errechnete Menge + Blutmenge der Schleifspur + Blutmenge im Caddy.
Kein Blut in der Küche / im Haus / im Waschbeckenabfluss?!
Zeugenaussagen, wo der Caddy am 12.04. geparkt war (fände ich wichtig. Nochmal ausdrücklich festzustellen, dass der Caddy vor dem Haus stand und erst morgens in den Fortunaweg gefahren wurde).

[Dass ein plötzlich "weggehender" KM sein Frühstück aufisst. Dass ein im Garten verunfallter KM nicht vorher den Rucksack des Sohnes mit in den Garten genommen hätte. Dass ein blutend wegfahrender KM Blut auf dem Fahrersitz verloren hätte - und nicht auf der Rückbank...)


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

19.03.2022 um 08:54
Die Menge vom Blut im Verhältnis zur Größe der "Lache" hängt stark vom Untergrund ab. Auf Rasen versickert erst mal einiges/ bzw. verschwindet zwischen den Halmen.
Laut Medien war die Blutlache auf der Terrasse. Da gehe ich mal von einem festen Untergrund aus.
Da könnte ein Fleck von 30 cm dünnen Blutes noch nicht lebensbedrohlich sein.

Klar die Schleifspuren sind ein Indiz dafür, das es KM vermutlich nicht mehr ganz so gut ging, beweisen aber letztlich nicht seinen Tod.
Die Frage ist halt, ob das Ableben von KM, an dem ich persönlich keine Zweifel habe, in der Form nachweisbar ist, das es das Gericht überzeugt.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

19.03.2022 um 13:24
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Klar die Schleifspuren sind ein Indiz dafür, das es KM vermutlich nicht mehr ganz so gut ging, beweisen aber letztlich nicht seinen Tod.
Dann kommt es aber auch wieder auf den Parkplatz/das Umparken des Caddy an.
Hätte KM selbst den Caddy umgeparkt, bevor er sich verletzte, hätte er Sohnes Rucksack mit in den Garten nehmen müssen, weil der Rucksack weg war, aber keine Blutspuren im Haus gefunden wurden.

Wenn der theoretische Ersthelfer ins Haus ging, um Autoschlüssel, Rucksack und Caddy zu holen, war KM unbeaufsichtigt. Da muss er so fertig gewesen sein, dass er sich nicht mehr bemerkbar machen konnte. Alles andere wäre ein hohes Risiko gewesen.

Warum hat der theoretische Ersthelfer nicht vom Festnetz der Ms einen Rettungswagen gerufen und schnell das Weite gesucht?
Warum wurde KM bewegt/weggeschafft?
Wie sollte denn die Aternative (theoretisch, mit einem untergetauchten KM) aussehen?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

19.03.2022 um 13:26
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Die Frage ist halt, ob das Ableben von KM, an dem ich persönlich keine Zweifel habe, in der Form nachweisbar ist, das es das Gericht überzeugt.
Wenn das Ableben dadurch zu Stande kam, dass G aus einem unbekannten Grund (konnte nicht mehr schlafen, musste eh den Mietwagen bis 10 zurück geben und fuhr wegen Steuererklärung noch kurz bei KM vorbei, da der tagsüber nicht immer ans Telefon geht) KM aufsuchte und dabei ein Streit in Handgreiflichkeiten ausartete, wobei der auf Selbstverteidigung trainierte Polizist KM so unglücklich zu Fall brachte, dass dieser schwere Kopfverletzungen davon trug, und er ihn anschließend noch erfolglos ins Krankenhaus bringen wollte, dürfte der Tatbestand des Mordes nicht belegbar sein.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

19.03.2022 um 14:08
Warum sollte der Zeuge/Täter wertvolle Zeit verschwenden und ein Entdeckungsrisiko eingehen, indem er das Haus betritt, mit Caddyschlüssel zur Vordertür rausgeht, den Caddy umparkt, KM durch den Garten schleift, um mit ihm .... minuten später zu einem Krankenhaus zu fahren.
Wenn die schnellste, einfachste, praktikabelste Lösung gewesen wäre, die Bewohner zu wecken und übers Festnetz anzurufen.
Oder das Weite zu suchen, ohne sich um das Opfer zu kümmern.

Warum hat sich KM nicht bemerkbar machen können, als der Caddy umgeparkt wurde?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

19.03.2022 um 14:36
Wenn man zB so schwer mit dem Kopf aufschlägt dass es zu einer Blutlache kommt (Schädelbruch) würde ich von Bewusstlosigkeit ausgehen, daher auch Schleifspuren.

Wie lange es dauert, bis auf dem Dorf der Rettungsdienst eintrifft, könnte jemand in Panik durchaus auf die Idee bringen, es selbst zu versuchen - und wenn es schief geht, die Sache zu vertuschen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

19.03.2022 um 14:49
Hat schon mal jemand nach vergleichbaren Fällen recherchiert, wo ein Mann den Ehemann seiner Geliebten ermordet, um die Frau zu ehelichen und es NICHT um einen extrem reichen Mann und somit primär finanzielle Motive geht, und es weiterhin KEIN gemeinsames Komplott zwischen Mann und Frau ist?

Ich habe nichts gefunden.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

19.03.2022 um 15:14
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:in Panik durchaus auf die Idee bringen, es selbst zu versuchen
Überzeugt mich nicht. Wenn jemand durchs Haus geht, Dinge mitnimmt, vorn auf die Strasse tritt, ...ging es darum, KM wegzuschaffen!
Nicht darum, KM zu helfen.
Und auch nicht, um einen Raubmord eines Fremden zu vertuschen. Der Fremde wäre abgehauen.

Der G als morgendlicher Steuerberater hätte sein Handy mitgenommen.
Und er hätte Frau M informiert, zu welchem Krankenhaus die Fahrt gehen soll!

Der G, der nur für Frau M den Mietwagen hingestellt und dann wieder heimgelaufen ist, ohne KM gesehen zu haben... Der G hätte tagsüber it Frau M kommuniziert, wo sie bleibt/wo das Auto bleibt. Davon wissen WIR aber nichts.


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