Vielen Dank
@Papaya64 und
@ExilHarzer für die Erläuterungen.
Aber so ganz ist das für mich noch nicht schlüssig. Zum Beispiel erscheint es mir nicht gerade logisch, dass die Recherche im Internet erst nach Bestellung der Armbrust stattgefunden haben könnte.
Sinn ergäbe es eigentlich nur umgekehrt: dass man sich erst über Pistolenarmbrust und deren Verletzungswirkungen schlau macht und dann das Gerät ordert. Aber zunächst die Waffe bestellen und dann nachforschen, wie sie funktioniert und wirkt?
Keineswegs möchte ich die Recherchen von
@MettMax und
@Papaya64 hinsichtlich der Treffsicherheit und Durchschlagskraft einer Pistolenarmbrust in Zweifel ziehen. Dazu sind Beide viel zu akribisch und zuverlässig.
Allerdings habe ich irgendwo von einem Experten die warnende Einschätzung gelesen, dass Pfeile aus einer Pistolenarmbrust bis zu 180 km/h erreichen könnten und daher hoch gefährlich seien. Ich jedenfalls möchte nicht von so einem Ding getroffen werden - weder am Auge noch in einer Ader oder sonst wo.
Aber worauf es mir eigentlich ankam: Wenn jemand sich eingehend über eine Pistolenarmbrust und die Wirkung eines damit abgefeuerten Pfeils auf einen Menschen erkundigt, und wenn dieser Jemand sich ein solches Gerät liefern lässt, dann liegt es doch nahe, dass diese Armbrust als Waffe gegen jemand anderen eingesetzt werden soll (die hanebüchene Geschichte von der Bestellung durch einen Fremden lasse ich hier einfach mal beiseite).
Zumindest ernsthaft geplant gewesen sein dürfte also der Einsatz eines solchen potentiellen Mordwerkzeugs. Ob der Täter die Armbrust dann tatsächlich benutzte oder darauf nach unbefriedigenden Schussübungen oder gar einem fehlgeschlagenen Anschlag verzichtete und zu anderen Mitteln griff, ist bislang nicht klar geworden.
Eines werden Polizei und Staatsanwaltschaft aber auf jeden Fall wissen: wann genau die Internetrecherche zur Pistolenarmbrust stattgefunden hat. Daraus liessen sich, wie
@Papaya64 zu Recht bemerkte, wertvolle Schlüsse ziehen.