Elisa Pilarski - Mord oder Tod durch Hunde
11.02.2020 um 17:01Anzeige
Zeralda schrieb:Ich glaube weder, dass man da auf CE Rücksicht nehmen würde, noch auf die Jagdgesellschaft/den Pikeur.Ich meinte auch nur in Bezug auf die vorzeitige Veröffentlichung der Gutachtenergebnisse. Diese erfolgt mMn. erst nach Anhörung und Äußerungen der Beteiligten.
Zeralda schrieb:Derjenige z.B. den Notruf unterlassen hätte.
sooma schrieb:Ich würde auch noch ergänzen, dass sie bei der Begegnung mit dem Malinois woanders war und mit Curtis (deshalb) dann das Gebiet gewechselt hat - sammle aber noch Quellen für das, was wir haben.da gibt es auch unterschiedliche Versionen
jaska schrieb:Inwiefern?insofern, dass dies doch so kommuniziert wurde. In den Medien. Und hier verlinkt. Falls nicht gelöscht, versuche ich, es zu finden. Da Elisa aber mit dem Hund ging, wäre sie verantwortlich und nicht er. Das ist in Deutschland ja genauso. Wer den Hund in dem Moment hat ist verantwortlich für das, was passiert.
Pour l’heure, deux pistes seraient écartées par les enquêteurs selon nos confrères : celle de Christophe Ellul, le compagnon de la victime, dont les déclarations faites le jour des faits coïncident avec les constatations établies par les enquêteurs sur le terrain et celle du promeneur et de son malinois qui ont été identifiés.https://www.lavoixdunord.fr/695422/article/2020-01-15/femme-tuee-par-des-chiens-dans-l-aisne-l-heure-du-deces-et-celle-de-la-chasse-ne
Tussinelda schrieb:Da Elisa aber mit dem Hund ging, wäre sie verantwortlich und nicht er. Das ist in Deutschland ja genauso.Nein, in Dt. Ist das nicht so. Dazu hatte ich schon mal etwas verlinkt:
Im Alltag ist es nicht ungewöhnlich, dass der Hund auch mal von einer anderen Person, als dem Tierhalter Gassi geführt wird. Ist das Tier in der Obhut einer anderen Person als des Hundehalters, haftet der Halter dennoch. Auch, wenn er selbst auf die Situation nicht einwirken konnte wird er dennoch in Anspruch genommen, da ihm die Verantwortung für sein Tier obliegt.
Tussinelda schrieb:Das ist in Deutschland ja genauso. Wer den Hund in dem Moment hat ist verantwortlich für das, was passiert.Ich kenne mich mit dem französchien Recht nicht aus. Sollte Curtis involwiert sein und den Tot verschuldet haben, ist in Deutschland der Halter voll haftbar zu machen.
Tussinelda schrieb:Das ist in Deutschland ja genauso. Wer den Hund in dem Moment hat ist verantwortlich für das, was passiert.Da hätte ich auch gerne eine Erklärung und einen Beleg für. Kenne ich so nicht. Das hiesse ja, dass jeder Gassigänger die Verantwortung für jeden Zwischenfall übernähme.
Die Haftung für Tiere ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wer demnach die Aufsicht oder Führung über ein Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier Dritten zufügt. Ein solcher Vertrag kann dabei auch stillschweigend zustande kommen. Dazu genügt es, wenn der Halter den Hund dem Aufpasser für eine gewisse Zeit mit dessen Einverständnis übergibt.
Tussinelda schrieb:Ein solcher Vertrag kann dabei auch stillschweigend zustande kommen. Dazu genügt es, wenn der Halter den Hund dem Aufpasser für eine gewisse Zeit mit dessen Einverständnis übergibt.Man sollte auch alle Teile reinkopieren:
Zeralda schrieb:Die zweite Seite gut gelesen!?ja, habe ich, der Sitter kann haftbar gemacht werden.
davyjones08 schrieb:Du willst Elisa jetzt nicht unterstellen, das es Ihre Schuld war?was ist los? Geht es eigentlich noch? Ich bin eine der wenigen hier, die niemandem die Schuld an irgendwas gibt, das überlasse ich denen, die deswegen verwarnt oder gesperrt wurden oder deren posts gelöscht wurden aus diesem Grund. Ist bei mir nicht der Fall.
Keine Haftung bei GefälligkeitsverhältnisEs gibt noch die gesamtschuldnerische Haftung, aber in diesem Fall ist ja die Person, die vorübergehend die Aufsicht übernommen hat, selbst zu Schaden gekommen, somit bleibt nur der Halter, der in Anspruch genommen werden kann.
Eine Aufsicht über das Tier aus reiner Gefälligkeit – sog. Gefälligkeitsverhältnis ohne Rechtsbindung – fällt jedoch nicht unter die Haftung des Tieraufsehers nach § 834 BGB. Ein derartiges Gefälligkeitsverhältnis zeichnet sich etwa dadurch aus, dass die tatsächliche Aufsicht über das Tier lediglich über einen kurzen Zeitraum übernommen wird, und wird häufig unter Familienangehörigen und Freunden angenommen. In der Regel liegt danach kein Vertrag, sondern eine reine Gefälligkeit vor, wenn der Hund der Tante durch die Nichte während des Einkaufs kurz beaufsichtigt wird oder aber der Hund des Nachbarn einmal spazieren geführt wird. In diesem Fall haftet freilich der Halter des Tieres weiterhin gemäß § 833 BGB.
Tussinelda schrieb:Zeralda schrieb:Man muss schon sehr selektiv gelesen haben, um NUR das daran zu verstehen.
Die zweite Seite gut gelesen!?
ja, habe ich, der Sitter kann haftbar gemacht werden
Tussinelda schrieb:ich habe das hier wiedergegeben, was die Ermittler laut Medien gesagt haben sollenIch glaube, da liegt ein Missverständnis vor. Die Halterhaftung war da doch noch gar nicht geklärt, weil der Täterhund/die Täterhunde noch nicht feststanden.
Tussinelda schrieb:ja, habe ich,Auf der 2ten Seite steht:
Cuchulain schrieb:Ich versuche mal ganz einfach an den Stand anzuknüpfen, wo solche poster noch nicht aktiv waren. Das vereinfacht die Sache ganz sicher.Ja, ich arbeite mich auch grad von unserem Ansatz zum Ende letzten Jahres zurück zum Anfang. :D