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Wo ist Rebecca Reusch?

117.184 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

04.03.2024 um 15:22
Eine Wasserverbringung liegt am nächsten,kein Aufspüren durch Hunde.... mit Gewichten beschwert gibt es kein Auffinden. Dieser Bereich östlich von Berlin bietet leider zu diesem Fall die besten Voraussetzungen.Jemand der/die sich dort gut auskennt und die Gewässer (Tiefe etc.) fühlt sich bei einer Vertuschung erstmal sicher.

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04.03.2024 um 15:24
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nur halt wohl keine Fakten, die quasi mehr oder weniger zweifelsfrei bzw. direkt auf eine Gewalttat in dem Haus hätten schließen lassen können.
Wir haben also Hinweise, die nicht zweifelsfrei und direkt auf eine Gewalttat oder Tötungsdelikt schließen lassen können und wir haben einen Tatverdächtigen, der mit dieser Tat, auf die man nicht direkt und zweifelsfrei schliessen lassen kann, nicht direkt in Verbindung gebracht werden kann. Habe ich das richtig zusammengefasst?
Der zitierte Beitrag von FrokenLisbeth wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Ich gehe davon aus, dass dem Richter, im Gegensatz zur Öffentlichkeit, alle relevanten Ermittlungsergebnisse en detail vorgelegt wurden. Der hat allerdings keinen dringenden Tatverdacht gesehen. Den hatte auch der erste schon nicht gesehen und diese Entscheidung wurde nach Widerspruch der Staatsanwaltschaft revidiert durch einen anderen Richter. Mehrere Wochen später legte die Staatsanwaltschaft dann keinen Widerspruch mehr ein.


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04.03.2024 um 15:27
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nur halt wohl keine Fakten, die quasi mehr oder weniger zweifelsfrei bzw. direkt auf eine Gewalttat in dem Haus hätten schließen lassen können.
Exakt, das ist ja das schwierige in dem Fall, denn alle Spuren von J., F., und R., sind normal, da sich alle dort immer aufhalten.

Selbst kleine Blutspuren von R. wären nicht verwertbar, denn sie könnten auch von Nasenbluten oder einem Schnitt kommen, und deshalb ist so schwierig diesen Fall zu klären.

Ob dieser Fall je geklärt wird, hmm, keine Ahnung, wirklich schwierig, ohne Mitwisser, falls es Mittwisser gibt, die irgentwann mal auspacken, oder Zeugen die sich noch nicht gemeldet haben, da sie von den Fall noch nichts gehört haben, und nicht wissen, das sie vieleicht wichtige Zeugensichtungen gemacht haben.


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04.03.2024 um 15:29
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:ch gehe davon aus, dass dem Richter, im Gegensatz zur Öffentlichkeit, alle relevanten Ermittlungsergebnisse en detail vorgelegt wurden. Der hat allerdings keinen dringenden Tatverdacht gesehen.
Dass die Hürden für eine U-Haft zu recht sehr hoch sind, wurde bereits von mehreren Usern erläutert.
Nur weil sich FR nicht in Untersuchungshaft befindet, ist der Tatverdacht gegen ihn nicht aufgehoben. Und das Ermittlungsverfahren gegen ihn auch nicht eingestellt.

Kleiner aber feiner Unterschied.


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04.03.2024 um 15:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:R verschwand nun seltsamerweise am Montag nicht mit diesen frischen mitgebrachten Klamotten und auch nicht in der frischen Unterwäsche aus dem Bad, sondern in (oder vielleicht auch mit, ein kleiner, aber bedeutender Unterschied) den von J und von F beschriebenen Sachen vom Sonntag.
Apropos "kleiner, aber bedeutender Unterschied" : Bitte poste eine Quelle, in der A) Familienmitglieder oder B) Ermittler ausdrücklich sagen, dass im Bad frische Unterwäsche lag, wie von dir behauptet. Also keine Clickbaiting-Texte, in denen relativierend geschrieben wird: "Im Bad soll...gelegen haben" bzw. "A / B soll gesagt haben ..." oder, wie z. B. BILD gerne als Frage formuliert, was nicht bestätigt ist, "...im Bad frische Unterwäsche?".

Zudem muss diese Aussage (von A o. B) relevant für das Tatgeschehen getroffen worden sein. Denn es ist nicht unüblich, dass man zwecks Übernachtungen mehr Kleidung = Wäsche mitnimmt, als man eigentlich braucht.

Da o. g. der einzige Absatz ist, den du weder im Konjunktiv geschrieben hast noch mit, "Stell dir ..vor", eingeleitet hast, gehe ich davon aus, dass du das bewusst als Tatsache darstellst. Deshalb, gem. den Foren-Regeln: Bitte poste eine Quelle.
Der zitierte Beitrag von Biene13 wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Da aus frischer Wäsche, die im Bad gelegen haben soll, im Thread ein weiteres Indiz gegen den Schwager konstruiert wird, macht es - zumindest für den Thread - schon einen großen Unterschied, ob es sich um eine durch Quellen belegbare Tatsache handelt, oder ob man hier seitenweise mit Unterwäsche-Fantasien zugespamt wird.

Insofern schließe ich mich dem an:
Der zitierte Beitrag von BoobSinclar wurde gelöscht. Begründung: Dann sowas mit verlinkter Quelle und Timestamp angeben.



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04.03.2024 um 15:32
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Nur weil sich FR nicht in Untersuchungshaft befindet, ist der Tatverdacht gegen ihn nicht aufgehoben. Und das Ermittlungsverfahren gegen ihn auch nicht eingestellt.

Kleiner aber feiner Unterschied.
Ich hatte das auch gar nicht behauptet, dass der Tatverdacht aufgehoben wäre. Das wäre ja auch Quatsch, der TV ist nach wie vor der TV. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, weil es keinen dringenden Tatverdacht gab.

Es gibt also eine Tat, von der wir nicht wissen, was passiert ist und einen Tatverdächtigen, von dem wir nicht wissen, was er damit zu tun hat.


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04.03.2024 um 15:55
Trug R. Schmuck, denn ich habe noch nie einen Aufruf gehört, der nach Schmuck gefragt hat, denn das könnte ebenso ein Indiz sein, wenn der noch im Wohnzimmer lag, weil nachts ausgezogen.

Denn wie gesagt, wir werden nicht alles von den EB auf die Nase gebunden bekommen.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Es gibt also eine Tat, von der wir nicht wissen, was passiert ist und einen Tatverdächtigen, von dem wir nicht wissen, was er damit zu tun hat.
Ja, so schaut es aus, nur das wir eben viel weniger wissen, als die EB, weil es eben als Täterwissen zurück gehalten werden könnte.


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04.03.2024 um 16:04
Zitat von Sonnenlicht333Sonnenlicht333 schrieb:Trug R. Schmuck, denn ich habe noch nie einen Aufruf gehört, der nach Schmuck gefragt hat, denn das könnte ebenso ein Indiz sein, wenn der noch im Wohnzimmer lag, weil nachts ausgezogen.
Ich würde vermuten, dass Schmuck, der da noch rumliegt, wo er nicht rumliegen sollte (genau wie Wäsche oder die Zahnspange oder was auch immer) auffällig wären. Es sprechen aber alle Beteiligten von einer "unauffälligen Spurenlage". Wie sollte das zusammen passen?
Zitat von Sonnenlicht333Sonnenlicht333 schrieb:Ja, so schaut es aus, nur das wir eben viel weniger wissen, als die EB, weil es eben als Täterwissen zurück gehalten werden könnte.
Ich will nicht nerven, weit weg davon, aber ich darf davon ausgehen, dass die jeweiligen Haftrichter sehr wohl das, was wir aus guten Gründen als Öffentlichkeit nicht wissen, mitgeteilt bekommen?

Ich korrigiere also dementsprechend meine Zusammenfassung, damit es ein bisschen deutlicher wird:

Es gibt also eine vermutete Tat, von der die Ermittler nicht wissen, was passiert ist und einen Tatverdächtigen, von dem die Ermittler nicht wissen, was er damit zu tun hat, aber auf Basis der Annahme, dass es eine Tat gibt (wofür es Indizien gibt) und aufgrund von Indizien (Widersprüche des TV) schlussfolgern, dass er damit zu tun hat.


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04.03.2024 um 16:08
@Sonnenlicht333
Was du immer hast mit
Zitat von Sonnenlicht333Sonnenlicht333 schrieb:Ja, so schaut es aus, nur das wir eben viel weniger wissen, als die EB, weil es eben als Täterwissen zurück gehalten werden könnte.
Es kann aber nicht so relevantes oder so viele Indizien sein, die daraus A= den dringenden Tatverdacht erhärten oder B= die zurückgehaltenen Indizien zu einem geschlossenen Indizienring werden lassen und daraus dann der Haftgrund bestand hat. Er ist auf freien Fuß und das seit fast 5 Jahren und nach alle den Ermittlungen der Polizei. Hätten sie was starkes, einen Beweis oder Indizien gefunden oder zurückgehalten, würde ich mal behaupten , dass er wieder sitzen würde , tut er aber nicht.
Und die StA sagt nach wie vor unter anderem, dass sie nicht wissen was im Haus passiert ist. Wenn sie es wissen würden und dafür Indizien hätten die den TV als Täter hinstellen, würde er sitzen und sie solche Aussagen nicht tätigen


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04.03.2024 um 16:17
Der zitierte Beitrag von BoobSinclar wurde gelöscht. Begründung: Zitate nicht als solche gekennzeichnet
Das mag sein.

Auf jeden Fall vermuten die EB nicht nur einfach ins Blaue hinein und ohne Fakten-Grundlage. Glaube das würde man auch Spekulation nennen.

Die EB trafen ihre Vermutung, Annahme oder gelangten zu einer bestimmten Schlussfolgerung - aufgrund von ermittelten Fakten bzw. aufgrund der Gesamtschau dieser.

Und wir können ziemlich sicher sein, dass wir die Öffentlichkeit die gesamte Gesamtschau in allen Einzelheiten nicht kennen werden.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wir haben also Hinweise, die nicht zweifelsfrei und direkt auf eine Gewalttat oder Tötungsdelikt schließen lassen können
Davon gehe ich aus.

Dennoch kann das, was den EB vorliegt, für die EB wahrscheinlicher machen, dass eine Gewalttat in dem Haus passiert sein muss - mindestens aber und so wurde es auch offiziell geäußert, dass sie davon ausgehen müssen, dass R das Haus nicht mehr selbstständig verlassen haben dürfte.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:und wir haben einen Tatverdächtigen, der mit dieser Tat, auf die man nicht direkt und zweifelsfrei schliessen lassen kann, nicht direkt in Verbindung gebracht werden kann. Habe ich das richtig zusammengefasst?
Ja, so in etwa.

Das führte ja letztendlich auch wieder zur Aufhebung des dringenden Tatverdachts.

Und dürfte auch maßgeblich dafür verantwortlich sein, warum bis heute kein hinreichender Tatverdacht begründet werden kann und damit auch keine Anklagerhebung möglich ist.
Zitat von Sonnenlicht333Sonnenlicht333 schrieb:Exakt, das ist ja das schwierige in dem Fall, denn alle Spuren von J., F., und R., sind normal, da sich alle dort immer aufhalten.
Das kommt noch dazu.
Zitat von Sonnenlicht333Sonnenlicht333 schrieb:Selbst kleine Blutspuren von R. wären nicht verwertbar, denn sie könnten auch von Nasenbluten oder einem Schnitt kommen, und deshalb ist so schwierig diesen Fall zu klären.
Jups.

Selbst Haare, Hautschuppen, Sperma oder geringe Mengen Blut von R im Bett des TV ließen sich noch anders erklären und das selbst ohne Zutun/Beteiligung Fs. Also nur mal angenommen.

Aber an sowas glaube selbst ich nicht. Nicht mal dass überhaupt irgendwo im Haus, Bad, Wohnzimmer etc...kleinste Blutspuren gefunden worden sind. Auch keine geringen Mengen an Urin. Und solche bspw. dann auch nur im Bad gefunden (nur mal angenommen) würden sich ja auch wieder wunderbar anders erklären lassen und wäre nicht ungewöhnlich.

Wenn dann gehe ich auch ich nur von gefundenen Haaren (einzelnen Strähnen) und Hautschuppen von R hier und da im Haus aus und die würden sich ja nun wirklich absolut anders plausibel erklären lassen.






Wobei es bei den Haaren glaube ich darauf ankommen würde, ob ausgerissen oder sie auch nur so verloren worden sein könnten. Aber von Ausgerissen gehe ich in diesem Fall auch nicht aus. Wäre für mich nicht mehr unauffällig.

Selbst die Fasern der verschwundenen Decke im Kofferraum der Himbeere lassen sich ja anders erklären. Für mich persönlich sind diese Fasern aber schon seit Anbeginn sagen wir jetzt mal so zumindest merkwürdig - unter Berücksichtigung der Gesamtschau.
Zitat von Sonnenlicht333Sonnenlicht333 schrieb:Ob dieser Fall je geklärt wird, hmm, keine Ahnung, wirklich schwierig, ohne Mitwisser, falls es Mittwisser gibt, die irgentwann mal auspacken, oder Zeugen die sich noch nicht gemeldet haben, da sie von den Fall noch nichts gehört haben, und nicht wissen, das sie vieleicht wichtige Zeugensichtungen gemacht haben.
Ich habe da mittlerweile auch starke Zweifel.

Selbst ein Zufallsfund in der Kesy-Gegend von Rs sterblichen Überresten würde zwar mal das Schicksal Rs klären - aber müsste nicht unbedingt auch die Verantwortlichkeit klären. Also aus juristischer Sicht.

Selbst dann nicht mal unbedingt, wenn man anhand der Überreste wenigstens noch eindeutig Fremdverschulden bzw. gewaltsam zu Tode gekommen nachweisen könnte.

Am Ende bliebe ja dann trotzdem immer noch die Frage der Verantwortlichkeit und das ist längst nicht immer so einfach diese eindeutig nachweisen oder wenigstens aus einer Indizienkette abzuleiten und ohne begründete-nachvollziehbare Zweifel auch unter Berücksichtigung des Ausschlusses schlussfolgern zu können.

Ich denke da hin und wieder auch zu einfach. Aber rechtlich ist bzw. wäre es je nach Einzelfall alles andere als einfach. Klar würde ein Fund in besagter Kesy-Gegend den TV zunächst wieder verdächtiger erscheinen lassen - mehr aber auch erst mal nicht.


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04.03.2024 um 16:28
Der zitierte Beitrag von FrokenLisbeth wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Nö, er entscheidet ja nur, ob U-Haft oder nicht. Dazu müssen Gründe vorliegen, auch bei schweren Straftaten. Er nimmt eine Vernehmung vor und da in diesem Fall die 3 markanten Gründe wie Flucht, Verdunkelung und Wiederholung nicht vorliegen, hat er das aufgehoben. Das hat nichts damit zu tun, dass er an die Unschuld des mutmaßlichen Täters glaubt oder die Ermittlungen eingestellt werden.
Finde es fast schon lustig, wie das hier so gedreht wird, als würde der Haftrichter aber von der Unschuld von F. ausgehen, warum er aus der U-Haft entlassen wurde. Oder nicht genügend Indizien vorliegen - man wartet einfach ab, bevor man Anklage erhebt.
Danach kann auch schon vor Abschluss des Hauptverfahrens vom Richter (§ 125) unter bestimmten Voraussetzungen die Verhaftung des Beschuldigten angeordnet werden. Der Beschuldigte muss einer Straftat dringend verdächtig sein, außerdem muss ein Haftgrund vorliegen.

Haftgründe sind Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder – subsidiär, d. h. wenn keiner der zuerst genannten Haftgründe besteht, Wiederholungsgefahr (vgl. § 112a Abs. 2 StPO).

Schließlich darf ein Haftbefehl auch nicht unverhältnismäßig sein, das heißt, er muss im Verhältnis zu der zu erwartenden Rechtsfolge stehen.

Bei bestimmten, schwerwiegenden Straftaten (Mord, Totschlag) erlaubt das Gesetz (§ 112 Abs. 3 StPO) auch ohne Vorliegen eines der vorgenannten Haftgründe die Anordnung von Untersuchungshaft (sogenannte absolute Haftgründe). Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch entschieden, dass diese Vorschrift so auszulegen ist, dass einer der vorgenannten Haftgründe – in der Regel Fluchtgefahr – zu prüfen ist, wobei eine Vermutung für deren Vorliegen spricht. Kann die Vermutung entkräftet werden, darf auch bei diesen Delikten keine Untersuchungshaft angeordnet werden:

„Es müssen vielmehr auch hier stets Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, daß ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte. Der zwar nicht mit ‚bestimmten Tatsachen‘ belegbare, aber nach den Umständen des Falles doch nicht auszuschließende Flucht- oder Verdunkelungsverdacht kann u.U. bereits ausreichen.“

– Bundesverfassungsgericht: NJW 1966, 243, beck-online[2][3]
Quelle: Wikipedia: Haftbefehl

Dass die Ermittler natürlich weiterhin ermitteln und so lange auch keine Anklage erhoben wird, ist vollkommen richtig, denn wenn die Indzien und Beweise nicht ausreichen, könnte er kein 2. Mal für die Tat angeklagt werden, selbst wenn er einen Brief mit in ihr Grab gelegt hätte. Daher ist schon alles richtig so, wie es läuft. :Y:


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04.03.2024 um 16:31
@rhapsody3004
Du ich glaube wenn sie Rebeccas Überreste dort in der Gegend finden würden und sie an Hand der Knochen auf ein Tötungsdelikt schliessen könnten oder weil sie noch das Drosselwerkzeug um den Hals hätte, dann würde es für F schon eng werden. Denn die EBs sagen ja das sie Indizien haben und in der Gesamtschau , davon ausgehen, das R das Haus nicht lebend oder selbstständig verlassen hat und F der letzte war der mit R zusammen im Haus war. Also damit würde es echt eng werden für F oder liege ich mit meiner Annahme falsch?


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04.03.2024 um 16:31
Zitat von InterestedInterested schrieb:Finde es fast schon lustig, wie das hier so gedreht wird, als würde der Haftrichter aber von der Unschuld von F. ausgehen, warum er aus der U-Haft entlassen wurde. Oder nicht genügend Indizien vorliegen - man wartet einfach ab, bevor man Anklage erhebt.
Die Vermutung stammt nicht von mir, sondern von @BoobSinclar. Ich hatte nur nachgefragt, wie er/sie zu dieser Einschätzung käme.


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04.03.2024 um 16:32
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Selbst Haare, Hautschuppen, Sperma oder geringe Mengen Blut von R im Bett des TV ließen sich noch anders erklären und das selbst ohne Zutun/Beteiligung Fs. Also nur mal angenommen.
Hier habe ich was durcheinander gebracht: Sperma/Spermareste hätten ja wenn nur von F sein können - Scheidenflüssigkeit wenn von R.

Aber das sowas gefunden wurde, auch im Bett des TV selbst, daran glaube ich ja nicht mal.

Diente auch nur als Beispiel @Sonnenlicht333.


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04.03.2024 um 16:32
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Die Vermutung stammt nicht von mir, sondern von @BoobSinclar. Ich hatte nur nachgefragt, wie er/sie zu dieser Einschätzung käme.
Ja, darum genau hab ich das richtiggestellt. :)


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04.03.2024 um 16:34
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Auf jeden Fall vermuten die EB nicht nur einfach ins Blaue hinein und ohne Fakten-Grundlage. Glaube das würde man auch Spekulation nennen.
Das hat ja auch niemand behauptet. Es gibt Grund zur Annahme eines Tötungsdeliktes und es gibt Verdachtsmomente gegen den Schwager. Das bestreitet ja auch niemand.

Und weil hier auch gerne mal darauf abgehoben wird, die juristische Seite sei ja gar nicht so sehr das Thema, weil eigene komplizierte Regeln und nach dem gesunden Menschenverstand wäre doch ohnehin klar, was da durch und mit wem passiert ist, kann man eigentlich nur entgegenhalten: Wenn es Leuten, die dafür ausgebildet sind und damit Erfahrung haben, nicht gelingt, KLarheit zu schaffen, warum soll das ausgerechnet Außenstehenden mit noch weniger Informationen (wir sind uns ja alle einig, dass wir nicht alles wissen) dann auch nur ansatzweise gelingen?
Zitat von InterestedInterested schrieb:Finde es fast schon lustig, wie das hier so gedreht wird, als würde der Haftrichter aber von der Unschuld von F. ausgehen, warum er aus der U-Haft entlassen wurde.
Wo kann ich denn dieses "Drehen" nachlesen, was hier vermeintlich stattfindet?
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Die Vermutung stammt nicht von mir, sondern von @BoobSinclar.
Dafür hätte ich dann doch gerne einen Beleg, dass ich vermutet habe, der Haftrichter hielte den TV für unschuldig.


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04.03.2024 um 16:38
Der zitierte Beitrag von Maira wurde gelöscht. Begründung: Haltloses Behördenbashing
Fakten können bspw. sein:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Fakten und diese ermittelten Fakten besonders zusammengenommen deuten eine Richtung an bzw. lassen plausible Rückschlüsse zu.

Fakten, allen voran natürlich, dass R verschwunden ist, können technischer Natur sein, Aufnahmen, verdächtige Aussagen von Personen (in dem Fall F) und das Fehlen bestimmter Gegenstände/Sachen genauso wie welche Gegenstände/Sachen zurückgeblieben sind. Usw....

Nur halt wohl keine Fakten, die quasi mehr oder weniger zweifelsfrei bzw. direkt auf eine Gewalttat in dem Haus hätten schließen lassen können.
Besonders letztes macht den Fall so schwierig.

Dennoch lässt die ermittelte Gesamtschau plausible Rückschlusse bzw. die offizielle Annahme, dass R zumindest nicht mehr selbstständig das Haus verlassen haben dürfte, zu.

Auch unter Berücksichtigung von Wahrscheinlichkeiten und Unwahrscheinlichkeiten.


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