18022020 schrieb:Ist es nicht denkbar, dass ein Nichtrichtigstellen dieser Aussagen zu einer Verteidigungsstrategie der Anwältin in einem möglichen Prozess dient? Also praktisch: Warum jetzt etwas öffentlich richtigstellen, wenn die Verteidigung möglicherweise Zeugen/Beweise o.ä. hat, um in einer Hauptverhandlung der Staatsanwaltschaft diese Zeugen "um die Ohren zu hauen". Und zwar so, das ein Richter bezüglich dieser Punkte ins Zweifeln kommt? Denkbar ist dies. Auch ein Anwalt wird im vorhinein nicht sein "Pulver verschießen".
Wir sind hier nicht im Film, in denen sich Anwälte alles mögliche für einen Prozess aufsparen, um die StA vorzuführen, zu entkräften und um vorm Richter Zweifel zu streuen.
Denke sollten die Aussagen über Fs (mögliche) Gewaltbereitschaft wirklich der Unwahrheit entsprechen und sie weiterhin durch verschiedene Medien grassieren und/oder auch wiederholt vor der Presse geäußert werden - würde man sich zeitnah entsprechender Rechtsmittel bedienen, um möglichst zeitnah so schnell es geht weiteren Schaden vom Mandanten abzuwenden. Erst recht sollte ein Mandant darauf dann auch noch bestehen.
Zudem dürfte einem Anwalt in der Realität sicherlich und je nach Einzelfall bestimmt umso mehr daran gelegen sein, dass es je nach Fall
erst gar nicht zu einer Anklageerhebung und dann Gerichtsverhandlung kommt.
In der Realität dürfte es doch kaum ein Anwalt auf einen Prozess anlegen wollen und das auch nur aus dem Grund, um die StA vor Gericht vorzuführen.
In der Regel dürften Anwälte doch alles unternehmen, um es erst gar nicht zu einem Prozess kommen zu lassen. Oder irre ich da?
burnhardo schrieb:Es würde zwar gut reinpassen, aber einen Nachweis das es so war gibt es halt ebenso nicht.
Sollte F wirklich mal während einer Party diverse Gewaltausbrüche zugegeben haben, nur falls, dürfte das die Aussagen seiner Ex mehr als nur glaubwürdig erscheinen lassen.
Zudem erscheinen mir die Aussagen auch glaubwürdig, weil sie zuerst vor einer offiziellen Behörde geäußert worden sein sollen und nicht vor irgendwelchen Privaten wie der Presse oder irgendwelchen Youtubern usw....
Absolute Gewissheit hingegen dürften die EB hinsichtlich seiner als Fs Internetaktivitäten an dem Morgen haben. Nicht nur wann sondern auch nach was genau in Suchmaschinen gesucht wurde und/oder auch konkret für Videos gestreamt worden sein könnten.
Und sowas wie nenne es jetzt mal weniger dramatisch Atemkontrollspiele beim Sex googelt oder schaut man sich nicht einfach der Langeweile und auch nicht rein zufällig an. Kann ich mir zumindest nicht vorstellen. Für mich sehr gut vorstellbar, dass er entsprechende Vorlieben und das schon länger gehabt haben könnte.
Ob bestimmte mögliche Vorlieben/Neigungen oder auch in wie weit mit dem Verschwinden von Rebecca zu tun gehabt haben können, - Tja, zumindest ist auch das vorstellbar für mich. Insbesondere unter einigen Einflussfaktoren an diesem Morgen, die tatbegünstigend gewesen sein könnten. Nicht nur von der reinen Gelegenheit her, sondern auch um die Hemmschwelle herabzusetzen.
Annika-me schrieb:Kann mir jemand erklären, was bei einer Akustikmessung von der EB gemessen wurde und was herausgefunden werden soll?
Würde mal vermuten, ob Schreie und andere Geräusche oder auch nur Vibrationen sowohl noch bis außer Haus als auch im Haus bzw. von anderen Zimmern aus hätten gehört oder auch nur gespürt werden können.
Luft- und Körperschall wurden bestimmt gemessen.
ringelnatz schrieb:Ich sehe das wie @Nightrider64 - wenn es F war, muss ihre Leiche irgendwo auf der Kesy überwachten Strecke liegen und wenn sie (oder mit ihr vermisste Sachen) dort gefunden wird, wäre das ein eindeutiger Beweis - zumindest für mich.
Sagen wir es so: Für mich dann mindestens ein mittelbarer Beweis, dass F zumindest die Leiche oder auch nur ihre persönlichen Gegenständen verbracht haben kann.
Je nachdem könnte so ein Fund aber auch als ein mittelbarer Beweis hinsichtlich R nicht nur verbracht sondern auch getötet zu haben gewertet werden.
Besonders dann auch unter Berücksichtigung der Gesamtschau (also der gesamten Indizienkette) und auch einem möglichen Ausschlussverfahren, dass niemand anderes infrage kommen kann.
Von entscheidender Bedeutung wären auch noch irgendwelche verwertbaren Spuren am/vom Leichnam, die im günstigsten Fall auch noch nach Jahren auf ein eindeutiges Fremdverschulden bzw. auf eine Gewalttat hinweisen oder noch besser dieses sogar eindeutig-zweifelsfrei belegen könnten.
Von entscheidender Bedeutung wäre dann auch noch und aus kriminalistischer- und juristischer Sicht nochmals hilfreicher, ob man nach Jahren auch noch DNA vom TV F nicht nur an persönlichen Gegenständen des Opfers - sondern auch direkt an der Leiche nachweisen könnte.
Aber ich bin auch nur Laie und so weit ist dieser Fall ja eh noch nicht oder es wird womöglich auch niemals sein. Wer weiß... Mal abwarten...
Sagen wir es kurz so:
Sollten wirklich mal sterbliche Überreste oder auch nur persönliche Gegenstände von R innerhalb des Kesy-Gebiets per Zufallsfund gefunden werden - oder sogar noch eingegrenzter da, wo Reiterinnen einen Mann mit Cap beobachtet haben, dann würde das den weiterhin offiziellen TV F natürlich noch verdächtiger erscheinen lassen.