BoobSinclar schrieb:Es gibt auch für Tatverdächtige Regeln und Persönlichkeitsrechte. Die Veröffentlichung seiner unzensierten Fotos halten sämtliche Strafrechtsexperten für zwar legal, aber für ungewöhnlich und selten, angesichts eines Tatverdächtigen, der bereits in U-Haft sitzt.
In diesem Fall ging es ja auch nicht mehr darum einem TV durch die Veröffentlichung habhaft werden zu können - sondern um das Schicksal bzw. den Verbleib von R.
Und mit der Veröffentlichung nicht nur des Twingos sondern auch Fotos des TV könnte man sich mehr Erfolgsaussichten versprochen haben den möglichen Verbleib von R noch näher innerhalb eines Gebiets eingrenzen zu können. Oder womöglich auch nur persönliche Gegenstände von ihr zu finden.
Ob diese Maßnahme bzw. dieser Eingriff mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringen gewesen ist - darüber mögen sich die Juristen streiten.
Aus reiner Ermittlersicht und einem möglichen Erfolg oder auch nur Teilerfolg, um bei einer Sachverhaltsaufklärung voranzukommen, kann ich diese Maßnahme aber verstehen.
Denn wie gesagt bei der Sachverhaltsaufklärung handelte und handelt es sich um das Schicksal, den Verbleib eines Menschen zu ergründen und ebenso eine mögliche Gewalttat an diesem Menschen aufzuklären.
Selbst wenn man schon leider annehmen muss/musste, dass dieser Mensch nicht mehr am Leben ist.
Zumal ja auch ein Ermittlungsrichter dieser Maßnahme zugestimmt haben muss. Und der wird auf Grundlage eines ihm vorgelegten Sachverhalts, einer Indizienkette bestehend aus Fakten und in welche Richtung diese Fakten deuten eine sorgfältige Abwägung getroffen haben.
Shadow1970 schrieb:Sie hört, wie er die Treppe ins Wohnzimmer, wo seine Schwägerin schläft, runter- und wieder raufgeht. Dann sagt er: „Nee, die ist schon weg.“ Auch ihr roter Rucksack mit den Schulsachen, ihre beige-rosa Handtasche und eine Fleecedecke sind nicht mehr da.
Auch hier bin ich mit vielen einer Meinung, wenn er das wirklich so gesagt haben soll - das schon sehr merkwürdig bzw. verdächtig gewesen ist, weil halt untypisch und auch unnötig.
Deutet auch für mich daraufhin, dass er da unbedingt ein freiwilliges Verlassen des Hauses von R suggerieren wollte.