Sardine schrieb:Meister. Dein Padawan-Schüler hat eine Frage an Dich:
Wenn die Anwältin des TV mit einer Haftbeschwerde erfolgreich gewesen wäre, die, wie Du hier erklärt hast, sich gegen den ursprünglichen Haftgrund gerichtet hätte, würde dann die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit den jetzigen TV weiterhin als Tatverdächtigen bezeichnen dürfen oder nicht. Vielen Dank für Deine Antwort.
Hör auf mit so einem Quatsch. Ich bin weder Meister noch du mein Schüler. Ich bin juristischer Laie und das nicht mal besonders gut.
Du kannst dir deine Fragen hier von vielen studierten Volljuristen beantworten lassen.
Deine jetzige Frage weiß ich zb. nicht.
Ich weiß nur, dass er unabhängig zum Ermittlungsverfahren und dem sich daraus ergebenen Beschuldigtenstatus weiterhin tatverdächtig für Strafverfolgungsbehörden wie Polizei, StA bleiben kann.
Wird das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt, wird er darüber informiert. Kann aber trotzdem tatverdächtig bleiben.
Wird hingegen nochmals ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet, muss er nicht zwingend darüber informiert werden. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn kann ohne Kenntnis neu aufgenommen werden - aus ermittlungstaktischen Gründen (Ermittlungserfolg) beispielsweise. Dann wird auch nichts öffentlich kommuniziert.
Erst wenn er wieder befragt werden sollte, ist er über den Sachverhalt und seine Rechte aufzuklären.
Wie genau sich die Behörden ihm gegenüber in der Öffentlichkeit äußern, ihn betitelt dürften, wenn kein offizielles Ermittlungsverfahren mehr gegen ihn laufen würde - keine Ahnung. Wissen andere User mit Sicherheit besser.