Wo ist Rebecca Reusch?
07.07.2019 um 17:16Edelstoff schrieb:Insofern ist Deine o.a. Aussage zur "Prognose der tatsächlichen Schuldfrage" praktisch und im Wesentlichen für den Fall Rebecca zutreffend: Nach derzeitigem Stand der Dinge wird der TV wahrscheinlich nicht angeklagt und sicher nicht verurteilt werden.So eine Pauschal-Prognose ist mMn. eben falsch. Der derzeitige Stand der Dinge lässt gar keine Prognose auf eine spätere Anklage oder Verurteilung zu, siehe zB Chronologie Fall Darsow:
17.04.2009 Tat
23.07.2009 Erste Verhaftung Darsow
11.05.2010 Zweite Verhaftung Darsow, U-Haft
25.10.2010 Anlageerhebung
19.07.2011 Urteil lebenslang
Die prospektive Prognose der Verurteilungswahrscheinlichkeit in einem frühen Stadium bezieht sich auf Dinge wie Verfahrenshindernisse, Straftatbestand, juristische Bewertung der vorläufigen Beweislage, nicht darauf, ob in einem Jahr bei abgeschlossenen Ermittlungen der hinreichende Tatverdacht (> 50% Verurteiungswahrscheinlichkeit) vorliegt.
Am 22.3. dürfte es dem Richter mMn. bereits daran gemangelt haben, dass der Straftatbestand Mord / Totschlag nicht durch Fakten belegt ist, am 4.3. könnte die Faktenlage (zB zweideutige Spurenlage, lfd. Spurenauswertung) noch ausgereicht haben, um u.a. einen unmittelbaren Fund der Leiche anzunehmen.
Edelstoff schrieb:Ein kluger Journalist könnte bei nächster Gelegenheit Herrn Steltner einmal fragen, ob hinreichender Tatverdacht besteht oder nur noch ein Anfangsverdacht.Es gibt keine abgeschlossenen Ermittlungen und keinen darauf basierenden hinreichenden Tatverdacht, sonst würde die StA Anklage erheben. Im derzeitigen Stadium gilt der zureichende Tatverdacht, von dem sich keinerlei Zukunfts-Prognosen ableiten lassen.
Lebensnahe Tathypothesen, kriminalistische Erfahrungen, nicht verwertbare Beweise u.ä. gelten beim Haftrichter zB nicht als belastende Fakten, untermauern aber den Ermittlungswillen und die kriminalistische Täterwahrscheinlichkeit, was zur Aufrechterhaltung des Tatverdachts und weiteren Ermittlungsmaßnahmen (zB Abhörmaßnahmen) führt. Rein aus taktischen Gründen wird der Tatverdacht ganz sicher nicht aufrechterhalten.