Wo ist Rebecca Reusch?
07.07.2019 um 03:22Sector7 schrieb:Dann weißt du ja, wie es dem Leser hier geht. Ich wollte auch nur deine Schlussfolgerungen bzgl. einer vermeintlich ahnungslosen Berliner StA etwas ausbremsen. Letztendlich kennen wir weder die ursprüngliche Begründung des ehemaligen dringenden Tatverdachts noch die Rechtsauffassungen von StA und Gericht.Der Punkt ist, dass man die Entscheidung eines Haftrichters eben nicht als quasi vorweggenommene Entscheidung über die Schuld eines Beschuldigten nehmen darf. Dass hier der TV nicht in U-Haft ist, wollen einige bereits ständig als Beleg dafür ansehen, dass der TV nicht der Täter sein kann. Die U-Haft-Frage ist aber etwas völlig anderes als die Schuldfrage.
Vergegenwärtigt man sich, dass Sinn und Zweck der U-Haft einerseits ist, dass Beweise nicht vernichtet und Zeugen nicht bedroht bzw. nicht beeinflusst werden sollen werden sollen (Verdunkelungsgefahr) und andererseits ein TV sich nicht absetzen soll (Fluchtgefahr), dann aber natürlich für einen TV die Unschuldsvermutung gilt und er durch U-Haft, welche eine staatlich angeordnete freiheitsentziehende Maßnahme darstellt, in seinem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 GG eklatant eingeschränkt ist, ist klar, dass U-Haft verhältnismäßig sein muss. Das hat das Bundesverfassungsgericht sehr schön in mehreren Entscheidungen ausgeführt. Folgerichtig hat der Haftrichter hier gegen U-Haft entschieden - wobei er damit natürlich nicht über die Schuldfrage entschieden hat, sondern nur über die Frage, ob F in U-Haft muss.
Da bei F weder nach Ansicht der StA weder Fluch- noch Verdunkelungsgefahr zu bestehen scheint und die Beweislage schwierig ist, hat die StA folgerichtig auf Beschwerde gegen die Entscheidung des Haftrichters verzichtet. Das heißt aber entgegen der Ansicht einiger nicht, dass die StA dem Tatverdacht gegen den TV als nicht gegeben ansieht oder von einer Anklage absehen will. Andernfalls hätte sie das Ermittlungsverfahren gegen den TV längst eingestellt.