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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

07.07.2019 um 03:22
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Dann weißt du ja, wie es dem Leser hier geht. Ich wollte auch nur deine Schlussfolgerungen bzgl. einer vermeintlich ahnungslosen Berliner StA etwas ausbremsen. Letztendlich kennen wir weder die ursprüngliche Begründung des ehemaligen dringenden Tatverdachts noch die Rechtsauffassungen von StA und Gericht.
Der Punkt ist, dass man die Entscheidung eines Haftrichters eben nicht als quasi vorweggenommene Entscheidung über die Schuld eines Beschuldigten nehmen darf. Dass hier der TV nicht in U-Haft ist, wollen einige bereits ständig als Beleg dafür ansehen, dass der TV nicht der Täter sein kann. Die U-Haft-Frage ist aber etwas völlig anderes als die Schuldfrage.

Vergegenwärtigt man sich, dass Sinn und Zweck der U-Haft einerseits ist, dass Beweise nicht vernichtet und Zeugen nicht bedroht bzw. nicht beeinflusst werden sollen werden sollen (Verdunkelungsgefahr) und andererseits ein TV sich nicht absetzen soll (Fluchtgefahr), dann aber natürlich für einen TV die Unschuldsvermutung gilt und er durch U-Haft, welche eine staatlich angeordnete freiheitsentziehende Maßnahme darstellt, in seinem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 GG eklatant eingeschränkt ist, ist klar, dass U-Haft verhältnismäßig sein muss. Das hat das Bundesverfassungsgericht sehr schön in mehreren Entscheidungen ausgeführt. Folgerichtig hat der Haftrichter hier gegen U-Haft entschieden - wobei er damit natürlich nicht über die Schuldfrage entschieden hat, sondern nur über die Frage, ob F in U-Haft muss.

Da bei F weder nach Ansicht der StA weder Fluch- noch Verdunkelungsgefahr zu bestehen scheint und die Beweislage schwierig ist, hat die StA folgerichtig auf Beschwerde gegen die Entscheidung des Haftrichters verzichtet. Das heißt aber entgegen der Ansicht einiger nicht, dass die StA dem Tatverdacht gegen den TV als nicht gegeben ansieht oder von einer Anklage absehen will. Andernfalls hätte sie das Ermittlungsverfahren gegen den TV längst eingestellt.


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07.07.2019 um 03:39
@Andante

Yepp, da stimme ich dir vollständig zu. Die Schlussfolgerungen, die hier aus einer popeligen Aufhebung des Haftbefehls gezogen werden, sind z.T. abenteuerlich. Auch der dringende Tatverdacht ist dynamisch und trotz unveränderter Beweislage ggfs. einem Verfallsdatum zB der Verhältnismäßigkeit unterlegen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da bei F weder nach Ansicht der StA weder Fluch- noch Verdunkelungsgefahr zu bestehen scheint
Ich glaube allerdings, dass die Fluch-Gefahr bei FR enorm ist. :-)


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07.07.2019 um 03:48
PS: Man muss hier wirklich den Schwerpunkt auf die U-Haft legen. U-Haft ist keine Strafhaft. Ein TV ist kein Verurteilter. Für ihn gilt wie gesagt die Unschuldvermutung.

Ein Unschuldiger darf hierzulande nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen eingesperrt werden. Diese Voraussetzungen sind in § 112 StPO geregelt und setzen im Regelfall dringender Tatverdacht UND Flucht- und/oder Verdunkelungsgefahr voraus. Ein Haftrichter sieht im konkreten Fall - zum Glück für uns alle - schon genau hin, ob er einen TV einsperrt oder nicht.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Ich glaube allerdings, dass die Fluch-Gefahr bei FR enorm ist. :-)
Ich denke, das hat der Haftrichter ziemlich schnell erkannt :-)


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07.07.2019 um 07:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:werden. Diese Voraussetzungen sind in § 112 StPO geregelt und setzen im Regelfall dringender Tatverdacht UND Flucht- und/oder Verdunkelungsgefahr voraus.
Grundsätzlich sehe ich das auch so. Vorliegend bedarf es allerdings keiner Haftgründe für die Anordnung einer U-Haft.


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07.07.2019 um 10:35
Wie der TV sagte, solange keine Leiche da ist, ist die Beweislage schwierig.
Jetzt ist Sommer, Ferien, viele Spaziergänger sind unterwegs, so dass die Hoffnung besteht, dass durch Zufall doch eine Leiche zu finden, wodurch der Tatbestand untermauert würde.
In U-Haft wäre der TV vom Druck der Familie isoliert. Der Druck, dass im Streit Worte fallen und alles doch ans Licht kommt oder sich jemand entschließt mehr zu sagen/zu gestehen, ist meines Erachtens so viel höher. Eine Flucht käme einem Schuldeingeständnis gleich. Einfach weiterleben wie bisher stelle ich mir schwer bis unmöglich vor.

Dazu kommt, dass alle nach dem Verschwinden von R. in der Familie erstmal unter Schock stehen für einige Monate. Je mehr Zeit vergeht, umso mehr schwindet die Hoffnung und man möchte die Wahrheit erfahren. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der entscheidende Hinweis irgendwann aus dem engsten Kreis selbst kommen wird, wenn es so ist, wie es scheint.


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07.07.2019 um 11:05
Zitat von Bibi8580Bibi8580 schrieb:Ich könnte mir gut vorstellen, dass der entscheidende Hinweis irgendwann aus dem engsten Kreis selbst kommen wird, wenn es so ist, wie es scheint.
Das könnte ich mir auch vorstellen, wenn es denn so wäre ........... (?)
Zitat von Bibi8580Bibi8580 schrieb:n U-Haft wäre der TV vom Druck der Familie isoliert
Die U-Haft fand m.E.n statt, um den TV unter diesem Druck zu einem Geständnis zu bewegen.
Da es offensichtlich an Spuren am vermeintlichen Tatort,
die eine Tat nachweisen und den Täter überführen, fehlt in diesen Fall.

Das (ein Geständnis) ist jedoch NICHT passiert, das sollte dabei zu denken geben.
F.R. ist ja KEIN diesbezüglich erfahrerer Verbrecher, der in diesen Dingen versiert ist
und gewohnt ist, diesem Druck standzuhalten.
Zitat von AndanteAndante schrieb:or7 schrieb:
Ich glaube allerdings, dass die Fluch-Gefahr bei FR enorm ist. :-)

Ich denke, das hat der Haftrichter ziemlich schnell erkannt :-)
Diese Ironie erschliesst sich mir nicht ... wobei sicherlich auch FluchT-Gefahr gemeint war,
dennoch haben Richter bei ihrer Entscheidung der Aufhebung der U-Haft sicher nicht die Beurteilungskriterien,
die manche user hier zugrunde legen.... noch dazu mit seltsamen smileys unterlegt.


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07.07.2019 um 11:19
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Deine recherchierte Definition ist nicht falsch, aber es gibt eben mind. 2 weitere. Ich würde vllt. sagen, dass die Anforderungen an die Begründungstiefe des dringenden Tatverdachts proportional mit der U-Haftdauer steigen.
Ja das dachte ich zwischendurch auch (in der Hoffnung meine Aussage retten zu können), dass die eine Definition sich evtl. eher auf das Vor-/Ermittlungsverfahren bezieht und die andere dann eher im Zwischen- und Hauptverfahren zum Tragen käme. Finde dafür aber keine Belege - was ja noch nichts heißen muss :-).

Immerhin ist laut dieser aktuellen Quelle die Definition ohne Berücksichtigung einer hohen Verurteilungswahrscheinlichkeit die (noch) herrschende, was wie gesagt nicht bedeutet, dass Gerichte usw. nich auch teilw. andere Definitionen zu Grunde legen:
Wesentliche Teile der Rechtsprechung 22 und der strafprozessualen Literatur 23 fordern zusätzlich die Prognose, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist; die wohl noch herrschende Gegenauffassung 24 setzt hingegen lediglich voraus, dass die Möglichkeit einer Verurteilung besteht.
Recht in der Praxis Fiskalstrafrecht
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ein Haftrichter sieht im konkreten Fall - zum Glück für uns alle - schon genau hin, ob er einen TV einsperrt oder nicht.
Davon gehe ich auch aus, das war nie die Frage (jedenfalls für mich nicht).
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Punkt ist, dass man die Entscheidung eines Haftrichters eben nicht als quasi vorweggenommene Entscheidung über die Schuld eines Beschuldigten nehmen darf. Dass hier der TV nicht in U-Haft ist, wollen einige bereits ständig als Beleg dafür ansehen, dass der TV nicht der Täter sein kann. Die U-Haft-Frage ist aber etwas völlig anderes als die Schuldfrage.
Das verstehe ich nun wieder nicht: Wenn die Definition herangezogen wird wonach auch eine hohe Verurteilungs-Wsk. gefordert wird, dann enthält das doch genau eine Prognose der tatsächlichen Schuldfrage, wie sie später das Gericht klären muss, oder nicht?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da bei F weder nach Ansicht der StA weder Fluch- noch Verdunkelungsgefahr zu bestehen scheint und die Beweislage schwierig ist, hat die StA folgerichtig auf Beschwerde gegen die Entscheidung des Haftrichters verzichtet. Das heißt aber entgegen der Ansicht einiger nicht, dass die StA dem Tatverdacht gegen den TV als nicht gegeben ansieht oder von einer Anklage absehen will. Andernfalls hätte sie das Ermittlungsverfahren gegen den TV längst eingestellt.
Wird eine Einstellung in so einem Fall mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit eigentlich zeitnah öffentlich bekannt gegeben? Gibt es dafür irgendwelche Regelungen? Ich vermute ermittlungstaktische Gründe können das verzögern(?)
Neben der für mich schwer nachvollziehbaren Nachrichtenkaskade am 18.02, nur um R. sicher aus dem Bett und bis 9:50 in die Schule zu bekommen, ist die aktuelle Ruhe (trotz einsetzendem Sommerloch) für mich inzwischen mit das Erstaunlichste an der Sache. Wenn inzwischen auch nach Ansicht der Familie primär in die richtige Richtung ermittelt würde (was immer das heißt), dann fiele ja ihr Hauptbeschwerdepunkt der Vergangenheit weg.


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07.07.2019 um 11:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dieser ganze Montagmorgen mit seinem Ablauf, wer wann wann mit wem über was gesprochen hat, ist sowieso für die Öffentlichkeit völlig im Dunkeln, ebenso, ob und wann im Haus von J und F sich an dem Morgen Leute persönlich begegnet sind.
Von Aussen betrachtet finde ich von Anfang an die vielen Anrufe und Whats App Nachrichten, an einem Montag Morgen vor Schulbeginn sehr ungewöhnlich.


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07.07.2019 um 11:37
Zitat von kossmokossmo schrieb:Von Aussen betrachtet finde ich von Anfang an die vielen Anrufe und Whats App Nachrichten, an einem Montag Morgen vor Schulbeginn sehr ungewöhnlich.
Nee, das ist gar nicht ungewöhnlich. Ich war neulich mit einer Bekannten unterwegs, die hat mit ihrem 16-jährigen (!) Sohn innerhalb von 2 Stunden mindestens 5-6 oder mehr whatsapps hin- und hergeschickt, und das ging auf der Ebene: hab ein Eis gegessen, hat gut geschmeckt, bin jetzt in der U-Bahn usw. Das ist halt so. Die lieben "Kleinen" werden lückenlos überwacht.


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07.07.2019 um 11:55
@Andante
@Sector7
@Durchblick0815

Eure Beiträge sind immer sehr lesenswert und ihr versucht für Laien gut verständlich zu schreiben.

Ihr@Andante @Sector7 habt den Sinn einer U-haft, ein hier viel diskutiertes Thema, erklärt.

Ich hoffe, dass jetzt auch der Letzte hier verstanden hat, warum der TV frei herumläuft!


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07.07.2019 um 12:00
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Nee, das ist gar nicht ungewöhnlich. Ich war neulich mit einer Bekannten unterwegs, die hat mit ihrem 16-jährigen (!) Sohn innerhalb von 2 Stunden mindestens 5-6 oder mehr whatsapps hin- und hergeschickt
@Tritonus
Deine Bekannte hat ihrem Sohn tatsächlich 1-2 Stunden vor Schulbeginn schon WAs geschickt?
Ich in diesem Alter des Sohnes hätte da lieber noch geschlafen.


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07.07.2019 um 12:38
Zitat von skpskp schrieb:Ihr@Andante @Sector7 habt den Sinn einer U-haft, ein hier viel diskutiertes Thema, erklärt.
Ich meine hier mal gelesen zu haben, dass jemand Untersuchungshaft mit Strafhaft verwechselt hat. Beides hat aber miteinander nichts zu tun.

Die gesetzliche Rechtfertigung dafür, dass jemand in Strafhaft muss, ist eine rechtskräftige Verurteilung aufgrund einer vom Verurteilten begangenen Straftat.

Die Rechtfertigung dafür, dass jemand in Haft muss, obwohl er gar nicht verurteilt ist und deshalb für ihn die Unschuldsvermutung gilt, ist eine andere, nämlich die Nichtgefährdung von Untersuchungen, die gegen den Betreffenden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens oder auch während des Strafprozesses laufen. Man muss sich klarmachen, dass eine derartige Freiheitsentziehung für den Beschuldigten oder Angeklagten ja auch Riesenfolgen in Bezug auf den Arbeitsplatz, soziale Kontakte etc. hat.

Folglich wird ein Haftrichter natürlich in jedem Einzelfall abwägen, ob hier die Anordnung von Untersuchungshaft gerechtfertigt bzw. verhältnismäßig ist (von der Frage der Haftentschädigung mal abgesehen, die einem U-Häftling zusteht, wenn sich später herausstellt, dass kein Haftbefehl hätte erlassen werden dürfen).

Zwar ist bei Verdacht auf Mord oder Totschlag für einen Haftbefehl nicht zwingend erforderlich, dass neben dem dringenden Tatverdacht noch Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr bestehen (§ 112 Abs. 3 StPO). Der Haftrichter wird in seine Verhältnismäßigkeitsprüfung aber natürlich einbeziehen, ob der Untersuchungszweck konkret gefährdet wird bzw. Fluchtgefahr besteht, wenn er den TV zunächst auf freiem Fuß läßt.


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07.07.2019 um 13:05
Hieß es nicht das R. Handy zwischen 6-8 im Router eingeloggt war? Und hat Mutter R. nicht mehrmals gesagt das R. Handy ausgeschaltet war? Dann dürfte ihr Handy aber doch nicht um z.B. 7:15 im Router erscheinen?!Denn soweit ich mich erinnere hat sie erst bei R. angerufen (Handy war aus) und hat daraufhin J. angerufen und erfahren das R. später Schule hat? Für mich macht die Nachricht um 8:42 überhaupt keinen Sinn


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07.07.2019 um 13:09
Zitat von cycliccyclic schrieb:Das verstehe ich nun wieder nicht: Wenn die Definition herangezogen wird wonach auch eine hohe Verurteilungs-Wsk. gefordert wird, dann enthält das doch genau eine Prognose der tatsächlichen Schuldfrage, wie sie später das Gericht klären muss, oder nicht?
Richtig, bei all den voranstehenden, ausführlichen, theoretischen Betrachtungen über U-Haft und Tatverdacht geht der Blick für einen wesentlichen Punkt verloren:

Wenn ein TV in einem späteren Prozess mit hoher Wahrscheinlichkeit als Täter verurteilt wird, besteht auch zu irgendeinem früheren Zeitpunkt dringender Tatverdacht.

Theoretisch denkbar ist aber auch folgendes. Es reicht niemals zu dringendem Tatverdacht sondern nur zu hinreichendem Tatverdacht (50% Wahrscheinlichkeit, dass der Verdächtige der Täter ist). Hinreichender Tatverdacht ist die Voraussetzung für die Anklage, bei geringerem Verdachtsgrad darf gar nciht angeklagt werden. Nun kann der Richter bei 50% Überzeugung den Täter nicht verurteilen, es könnte dann aber im Prozess etwas passieren (z.B. Geständnis, neue Zeugen tauchen auf...) so dass der Richter den Verdächtigen doch noch verurteilt.

Insofern ist Deine o.a. Aussage zur "Prognose der tatsächlichen Schuldfrage" praktisch und im Wesentlichen für den Fall Rebecca zutreffend: Nach derzeitigem Stand der Dinge wird der TV wahrscheinlich nicht angeklagt und sicher nicht verurteilt werden.

Ein kluger Journalist könnte bei nächster Gelegenheit Herrn Steltner einmal fragen, ob hinreichender Tatverdacht besteht oder nur noch ein Anfangsverdacht.


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07.07.2019 um 14:45
Zitat von FERRERO4FERRERO4 schrieb:Das (ein Geständnis) ist jedoch NICHT passiert, das sollte dabei zu denken geben.
F.R. ist ja KEIN diesbezüglich erfahrerer Verbrecher, der in diesen Dingen versiert ist
und gewohnt ist, diesem Druck standzuhalten.
Was soll denn da zu denken geben bitte? Er wäre nicht der Erste und wird auch nicht der Letzte sein, der nicht einknickt während der U-Haft. Und großen Druck hat er auch nicht gehabt, denn er hat ab Tag 1 geschwiegen, also gab es da auch keinerlei Gespräche mehr, wo man ihn hätte ein wenig unter Druck setzen können.


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07.07.2019 um 14:54
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Richtig, bei all den voranstehenden, ausführlichen, theoretischen Betrachtungen über U-Haft und Tatverdacht geht der Blick für einen wesentlichen Punkt verloren:

Wenn ein TV in einem späteren Prozess mit hoher Wahrscheinlichkeit als Täter verurteilt wird, besteht auch zu irgendeinem früheren Zeitpunkt dringender Tatverdacht.

Theoretisch denkbar ist aber auch folgendes. Es reicht niemals zu dringendem Tatverdacht sondern nur zu hinreichendem Tatverdacht (50% Wahrscheinlichkeit, dass der Verdächtige der Täter ist). Hinreichender Tatverdacht ist die Voraussetzung für die Anklage, bei geringerem Verdachtsgrad darf gar nciht angeklagt werden. Nun kann der Richter bei 50% Überzeugung den Täter nicht verurteilen, es könnte dann aber im Prozess etwas passieren (z.B. Geständnis, neue Zeugen tauchen auf...) so dass der Richter den Verdächtigen doch noch verurteilt.

Insofern ist Deine o.a. Aussage zur "Prognose der tatsächlichen Schuldfrage" praktisch und im Wesentlichen für den Fall Rebecca zutreffend: Nach derzeitigem Stand der Dinge wird der TV wahrscheinlich nicht angeklagt und sicher nicht verurteilt werden.

Ein kluger Journalist könnte bei nächster Gelegenheit Herrn Steltner einmal fragen, ob hinreichender Tatverdacht besteht oder nur noch ein Anfangsverdacht.
Bitte begründe deine Aussagen. Quellenangaben für diese Prozentwerte?


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07.07.2019 um 15:21
@marlonc

Eine gewisse Verurteilungswahrscheinlichkeit sollte bei einer Anklage schon vorhanden sein. Diesbezüglich würde ich schon von mehr als 50% ausgehen.

Dies hat natürlich nicht ansatzweise etwas mit einer sich später ergebenden Überzeugung zu tun.

Diese ergibt sich aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme und der freien richterlichen Beweiswürdigung. Natürlich sollte der Richter davon ausgehen , zu 100% den richtigen zu verurteilen.


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07.07.2019 um 17:06
Zitat von cycliccyclic schrieb:Wenn inzwischen auch nach Ansicht der Familie primär in die richtige Richtung ermittelt würde (was immer das heißt), dann fiele ja ihr Hauptbeschwerdepunkt der Vergangenheit weg.
Der Schwager ist frei, nicht mehr dringend tatverdächtig und immer noch Beschuldigter. Nach derzeitigem Stand droht keine Anklage und Verurteilung. Der öffentliche Zeugenaufruf ist beendet worden, Familienangehörige müssen nicht mehr als Zeugen aussagen.

Ich denke nicht, daß die Polizei im Hintergrund nun in Kellern und Lauben nach einer lebendigen Rebecca sucht, mein Eindruck ist aber, die Familie hat auch zuvor im Wesentlichen auf die öffentliche Vorverurteilung des Schwagers reagiert, dafür gibt es derzeit keine neuen Anlässe.


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