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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

06.07.2019 um 13:54
Mutmaßlich war er der letzte mit ihr im Haus. Mutmaßlich haben sich ihre Handys zeitgleich abgemeldet aus dem Haus und ihres sich nicht wieder angemeldet .
Dann hat er 2 Fahrten unternommen, die mutmaßlich einer Verbringung dienen konnten - und deren Erklärung nicht geglaubt wird.

Dem entgegen stehen aber mehrere Sichtungen:
2 von Leuten, die sie tatsächlich kannten, nämlich die der Nachbarin der Schwester J. in der Siedlung und die der Bekannten der Schwester V. an der Bushaltestelle/Bäcker.
Und weitere Sichtungen von Leuten, die aus aus der Presse kannten (Tattookundin, Einkaufshalle Polen, die berichtete von @Francesca, evtl weitere).


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Wo ist Rebecca Reusch?

06.07.2019 um 14:41
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:Mutmaßlich haben sich ihre Handys zeitgleich abgemeldet aus dem Haus und ihres sich nicht wieder angemeldet
Wer hat das gesagt? Die Staatsanwaltschaft, die EB?


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06.07.2019 um 15:01
@cyclic

Es kommt nicht nur auf die Täterwahrscheinlichkeit an. Wenn die Staatsanwaltschaft von einer Verurteilungswahrscheinkeit auch im Hinblick auf den dringenden Tatverdacht spricht, ist dies nicht fehlerhaft.

https://www.google.de/amp/s/dost-rechtsanwalt.de/der-dringende-tatverdacht/amp/

Offensichtlich fehlte vorliegend das zweite Element, so zumindest ist die Staatsanwaltschaft zu verstehen.


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06.07.2019 um 16:16
Zitat von cycliccyclic schrieb:Exakt das ist ja das wirklich erstaunliche an der Sache: Die StA Berlin erklärt mind. 2x in ihren Statements den dringenden Tatverdacht in einer Weise die sich sonst nirgends in der Literatur wiederfindet und sogar in eindeutigem Widerspruch zu allen mir bekannten Quellen steht (außer einer Schweizer, die sich aber offensichtlich auf Schweizer Recht bezieht). Ich dachte erst ich spinne, verstehe das falsch oder sonstewas, aber nach intensiver Recherche und dem Lesen langweiligster juristischer Aufsätze, sowie einer Diskussion hier (schon länger her) bzgl. der Definition von Täterwahrscheinlichkeit vs. Verurteilungswahrscheinlichkeit ist der Schluss für mich am Ende eindeutig.
Die Jura-Literatur ist voll von Fachbeiträgen, welche die Aussagen der StA Berlin teilen und als herrschende Auffassung darlegen. Als Beispiel ein Gerichtsurteil:
Dringender Tatverdacht besteht, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit die hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat und deshalb verurteilt werden wird. Bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts muss der Richter in einer Prognosefeststellung zu dem Ergebnis gelangen, dass die Verurteilung des Täters wahrscheinlich ist. Nicht ausreichend ist, dass nur die Möglichkeit der Überführung und Verurteilung des Täters besteht (HK-StPO-Posthoff, 5. Aufl., § 112 Rdnr. 4 u. 5 m. w. N.).
3 Ws 229 u. 230/15 OLG Hamm


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06.07.2019 um 17:53
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Sie könnte also beim Verfassen um 8:42 damit gerechnet haben, dass R. die Nachricht erst später liest und evtl. wusste die Mutter auch nicht den genauen späteren Schulbeginn.
Ich war bis jetzt der Meinung Mutter Reusch hat Jessica angerufen und erfahren, dass Rebecca später Schule hat...
Wer hat dann diese Uhrzeit 9:50 (Schulbeginn) in Umlauf gebracht?


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06.07.2019 um 17:58
Zitat von cycliccyclic schrieb:Exakt das ist ja das wirklich erstaunliche an der Sache: Die StA Berlin erklärt mind. 2x in ihren Statements den dringenden Tatverdacht in einer Weise die sich sonst nirgends in der Literatur wiederfindet und sogar in eindeutigem Widerspruch zu allen mir bekannten Quellen steht (außer einer Schweizer, die sich aber offensichtlich auf Schweizer Recht bezieht). Ich dachte erst ich spinne, verstehe das falsch oder sonstewas, aber nach intensiver Recherche und dem Lesen langweiligster juristischer Aufsätze, sowie einer Diskussion hier (schon länger her) bzgl. der Definition von Täterwahrscheinlichkeit vs. Verurteilungswahrscheinlichkeit ist der Schluss für mich am Ende eindeutig.

Du wirst verstehen, dass das mein Vertrauen in die absolute Präzision der übrigen Aussagen auch nicht unbedingt ins Unermessliche steigert und ich mich lieber an die bekannten Fakten halte, als weiterhin die Statements der EB hin und her zu interpretieren...
Ich schätze deine Beiträge im großen und ganzen ja sehr, mal einer, der sich Mühe macht und sich Gedanken macht. Leider aber, darf man nicht vergessen, dass wir, also die meisten von uns hier, Laien auf dem Gebiet sind und ich empfinde es durchaus als vermessen, den EB das Vertrauen zu entziehen, weil die Textpassagen von Google nicht ins Bild passen. Nicht umsonst ist gerade Jura ein umfangreiches und nicht ganz einfaches Studienfach, was Google doch nicht ersetzen kann. Ich würde mir da wirklich mehr Vertrauen in die Fachleute wünschen.


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06.07.2019 um 18:38
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Ich war bis jetzt der Meinung Mutter Reusch hat Jessica angerufen und erfahren, dass Rebecca später Schule hat...
Wer hat dann diese Uhrzeit 9:50 (Schulbeginn) in Umlauf gebracht?
Wenn ich mich richtig erinnere, war es eine der Schwestern, aber es wird wohl auch stimmen, sonst hätten Lehrer oder Mitschüler das sicher der Familie gegenüber richtig gestellt.


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06.07.2019 um 18:56
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:DNA wurde nicht erfunden und die Kriminaltechnik ändert sich von einem Monat zum nächsten in der Regel gar nicht.
Natürlich nicht.

Gleichwohl werden heute immer wieder Mörder überführt, die vor Jahrzehnten, als sie ihre Tat oder Taten begingen, nicht ahnen konnten, dass sie eines Tages mittels des DNA-Beweises gefasst werden würden.
Natürlich ist da auch immer Glück im Spiel, denn nicht in allen Fällen wurden die Beweismittel auch aufbewahrt, gerade in den USA scheint es so zu sein, dass sie manchmal aus Platzgründen entsorgt wurden.

Aber das ändert ja nichts daran, dass teils spektakuläre Kriminalfälle nun durch DNA-Beweise aufgeklärt werden (können).
Und so ähnlich, wie sich die Öffentlichkeit in den 60er, 70er, 80er Jahren nicht vorstellen konnte, dass eines Tages ein Tröpfchen Sperma oder ein winziges Hautschüppchen ausreichen würde, einen Täter zu überführen, können wir heute uns wohl auch kaum denken, über welche Möglichkeiten Ermittler in zwanzig, dreißig Jahren verfügen können.

Das ist zwar eine lange Zeit, aber für einen heutigen Täter sollte das ein beunruhigender Gedanke sein, dass er sich niemals sicher sein kann, nicht doch noch erwischt zu werden.


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06.07.2019 um 20:29
Zitat von NoellaNoella schrieb:Wenn ich mich richtig erinnere, war es eine der Schwestern, aber es wird wohl auch stimmen, sonst hätten Lehrer oder Mitschüler das sicher der Familie gegenüber richtig gestellt.
Danke, @Noella
-------------------------------------------------------------------------
Ich habe mir jetzt nochmals die Beiträge von @whois_mr.robot (verifizierter User) durchgelesen...
Er schreibt in einem seiner Posts..
Zitat von whois_mr.robotwhois_mr.robot schrieb am 10.03.2019:Das mit den Freundinnen von Rebecca, die was verschweigen, ist absoluter Quatsch.

Mehrere wurden gerade zu Beginn zig Stunden verhört, die werden nichts verschweigen und schon gar nicht, wenn sie sehen, wie sich diese Sache entwickelt hat.

Auch die Theorie der Eltern mit der Schule und Mobbing ist btw Humbug.
Vllt. hat sich Rebecca einer ihrer Freundinnen anvertraut und sich über ihren Schwager geäußert.. Eventuell gab sie an, dass er schon mal versucht hat sich ihr zu nähern....
Wäre möglich, dass er deshalb so schnell in U-Haft (28.02.19) genommen wurde...
Die SpuSi + KTU waren erst am 01.03.19 im Haus + Twingo von J + F.


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06.07.2019 um 20:36
Zitat von whois_mr.robotwhois_mr.robot schrieb am 10.03.2019:whois_mr.robot schrieb am 10.03.2019:Das mit den Freundinnen von Rebecca, die was verschweigen, ist absoluter Quatsch.Mehrere wurden gerade zu Beginn zig Stunden verhört, die werden nichts verschweigen und schon gar nicht, wenn sie sehen, wie sich diese Sache entwickelt hat.
Ja, der junge man soll verifiziert sein, aber dennoch sollte man beim lesen auch mal schauen was er schreibt.
Mehrere wurden gerade zu Beginn zig Stunden verhört
Die aussage sollte mal lieber nicht berücksichtigen, da die info sehr zweifelhaft ist …….. zumal ich mich frage, ob sie wirklich "Verhört" wurden. ^^


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06.07.2019 um 20:50
Zitat von NoellaNoella schrieb:Das ist zwar eine lange Zeit, aber für einen heutigen Täter sollte das ein beunruhigender Gedanke sein, dass er sich niemals sicher sein kann, nicht doch noch erwischt zu werden.
Noella, was das ganze DNA-Gedöns betrifft sind wir komplett einer Meinung. Mit dem Zitat hier zur "Angst der Täter" triffst Du allerdings genau den Tenor des Vorpostings, auf den ich mich mit dem vorangehenden Beitrag bezogen habe.

Ich gebe hier mal eine Prognose ab: Falls der Fall Rebecca noch aufgeklärt wird, werden nicht irgendwelche hochtechnischen, wissenschaftlichen Methoden dafür maßgeblich sein, sondern klassische Ermittlungsarbeit. Zeugenaussagen werden den Täter überführen, falls es überhaupt dazu kommt.


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06.07.2019 um 21:46
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Noella, was das ganze DNA-Gedöns betrifft sind wir komplett einer Meinung. Mit dem Zitat hier zur "Angst der Täter" triffst Du allerdings genau den Tenor des Vorpostings, auf den ich mich mit dem vorangehenden Beitrag bezogen habe.

Ich gebe hier mal eine Prognose ab: Falls der Fall Rebecca noch aufgeklärt wird, werden nicht irgendwelche hochtechnischen, wissenschaftlichen Methoden dafür maßgeblich sein, sondern klassische Ermittlungsarbeit. Zeugenaussagen werden den Täter überführen, falls es überhaupt dazu kommt.
Ich habe Schwierigkeiten, mir vorzustellen, was das für Zeugenaussagen sein sollen. Müsste nicht zuallererst die Leiche von Rebecca gefunden werden, um dann nach Menschen zu suchen, die jemanden zum Verbringungszeitpunkt dort in der Nähe gesehen haben?


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06.07.2019 um 22:29
Was ich nicht verstehe sind diese Unwahrheiten des TV.

Es geht los damit, das er (noch nicht als Verdächtiger) aussagt, er habe geschlafen wobei nachweislich er die ganze Zeit wach war - nachgewiesen durch seine HandY Aktivitäten.
Warum macht man so etwas, wenn ich NICHTS zu verbergen habe, kann ich doch sagen, Ich war wach und hab am Handy gespielt. Oder ich war eine Zeit lang war und danach bin ich eingeschlafen, oder oder oder...
Aber diese Halbwahrheiten oder gar Lügen irritieren mich.

Und ich meine, es geht um seine geliebte Schwägerin. Nicht um irgend jemanden.


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06.07.2019 um 22:40
Zitat von HeribertHeribert schrieb:wobei nachweislich er die ganze Zeit wach war - nachgewiesen durch seine HandY Aktivitäten.
Welche "ganze Zeit" meinst du ?


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06.07.2019 um 23:39
Die Uhrzeit (8:42 plus minus einige min) der Whatsapp, wo die Mutter Rebecca fragt, ob sie pünktlich in der Schule angekommen ist, ergibt wirklich keinen erkennbaren Sinn. Es sei denn, Frau Reusch hatte sich in der Uhrzeit geirrt und war fälschlich von 8:50 statt 9:50, dem tatsächlichen Schulbeginn, ausgegangen. Dann würde es passen mit dem Zeitpunkt, zu dem sie Rebecca die WA geschickt hat. Ich meine mich sogar zu erinnern, dass Frau Reusch ziemlich am Anfang mal sagte, ihr wäre mit den Schulbeginnzeiten ein Irrtum unterlaufen, ich finde es jedoch nicht mehr und bin mir nicht sicher, ob diese Aussage tatsächlich so gefallen ist.


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07.07.2019 um 00:09
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Die Uhrzeit (8:42 plus minus einige min) der Whatsapp, wo die Mutter Rebecca fragt, ob sie pünktlich in der Schule angekommen ist, ergibt wirklich keinen erkennbaren Sinn. Es sei denn, Frau Reusch hatte sich in der Uhrzeit geirrt und war fälschlich von 8:50 statt 9:50, dem tatsächlichen Schulbeginn, ausgegangen. Dann würde es passen mit dem Zeitpunkt, zu dem sie Rebecca die WA geschickt hat.
Genau, nur dann würde es passen. Wenn nämlich die Mutter durch J darüber informiert worden wäre, dass R erst um 9:50 Schule und das auch so gespeichert hat, würde die WhatsApp schon um 8:42 mit der Frage, ob R „pünktlich“ in der Schule ist, wirklich keinen Sinn ergeben.

Lau wiki hat die Mutter aber um 8:25 bereits (vergeblich) auf Rs Handy angerufen. Der Sinn dieses Anrufs ist mir bisher nicht klar, egal, ob die Mutter von einem Schulbeginn 8:50 oder 9:50 ausging.

Dieser ganze Montagmorgen mit seinem Ablauf, wer wann wann mit wem über was gesprochen hat, ist sowieso für die Öffentlichkeit völlig im Dunkeln, ebenso, ob und wann im Haus von J und F sich an dem Morgen Leute persönlich begegnet sind.


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07.07.2019 um 00:37
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Welche "ganze Zeit" meinst du ?
Die Zeit seines Heimkommens bis zum Verschwinden von RR. Da hat er geschlafen. Sagt F.
So, jetzt kommst Du!


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07.07.2019 um 00:48
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Die Jura-Literatur ist voll von Fachbeiträgen, welche die Aussagen der StA Berlin teilen und als herrschende Auffassung darlegen. Als Beispiel ein Gerichtsurteil:

Dringender Tatverdacht besteht, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit die hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat und deshalb verurteilt werden wird. Bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts muss der Richter in einer Prognosefeststellung zu dem Ergebnis gelangen, dass die Verurteilung des Täters wahrscheinlich ist. Nicht ausreichend ist, dass nur die Möglichkeit der Überführung und Verurteilung des Täters besteht (HK-StPO-Posthoff, 5. Aufl., § 112 Rdnr. 4 u. 5 m. w. N.).

3 Ws 229 u. 230/15 OLG Hamm
Ja das Urteil bezieht sich auf das hier (via Google Books kann man den relevanten Teil finden):
Strafprozessordnung 5. Auflage - Gercke/Julius/Temming/Zöller (Hrsg.)

Also "voll von Beiträgen" kann ich weiterhin nicht nachvollziehen, aber ja ich sehe es gibt zu diesem Punkt offensichtlich parallel existierende Auffassungen.
Insofern ist davon auszugehen, dass die StA derselben Auffassung folgt wie in diesem Urteil, was also einer verbreiteten Auffassung entspricht. Da war ich leider zu blöd zum googeln.
Welcher Auffassung die Haftrichter folgen ist dann immer noch unklar. Möglich ist natürlich, dass beide ebenfalls diese Richtung vertreten. Ich hatte in der Diskussion u.a. mit @pensionär und @Kirsten vor einiger Zeit mal den Eindruck, dass sich die herrschende Meinung irgendwann mal geändert haben könnte, kann das aber nicht wirklich untermauern.

Zu meiner Ehrenrettung (hatte ich schon erwähnt wie spannend Jura-Lektüre ist?) ein paar Beispiele für die andere Auffassung, die ich auch nach nochmaliger Extremsuche deutlich häufiger finde.

Beulke/Swoboda, Strafprozessrecht (Randnummer 210)
Selber Wortlaut hier: Klemke/Elbs, Einführung in die Praxis der Strafverteidigung
Da die Verhängung der Untersuchungshaft uU schon in einem sehr frühen Stadium des Strafverfahrens in Betracht kommt und such zu diesem Zeitpunkt der spätere Verfahrensablauf noch nicht verlsslich abschätzen lässt, kann nicht auf die Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung abgestellt werden.
[...]
Ebenfalls via Google Books auffindbar
Seltsam ist dass dort bzgl. der Definition des dringenden Tatverdachts ebenfalls "Posthoff, 5. Aufl., § 112 Rdnr. 4" referenziert wird, genau wie im Urteil von @Sector7 (s.o.)

Es gibt wirklich massenhaft Quellen und einige Urteile, die den dringenden Tatverdacht nur über die Täterwahrscheinlichkeit definieren. Besonders interessant sind noch diese:

2019 Peggy K.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php

2019 Rebecca R.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/warum-ist-der-schwager-von-rebecca-reusch-wieder-frei-u-haft-und-tatverdacht_153893.html
Hier wird die Notwendigkeit eine Prognose ausdrücklich veneint:
Nicht erforderlich ist hingegen, dass auch eine Verurteilung wahrscheinlich ist.
2019:
Vorlesung: Strafrecht IV (Strafprozessrecht) Einheit 8: Strafprozessuale Zwangseingriffe (Teil 3)

2018:
OLG München, Beschluss v. 19.01.2018 – 1 Ws 20/18
https://gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-2178?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
Ein dringender Tatverdacht besteht, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer nach deutschem Strafrecht zu beurteilenden Straftat ist. Hierbei muss der dringende Tatverdacht aus bestimmten Tatsachen hergeleitet werden



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07.07.2019 um 02:39
Zitat von cycliccyclic schrieb:Also "voll von Beiträgen" kann ich weiterhin nicht nachvollziehen
Noch ein paar Beispiele:

Der „Tat dringend verdächtig“ ist derjenige, bei dem eine „erhebliche“, „große“ oder „hohe“ Wahrscheinlichkeit besteht, er sei Täter oder Teilnehmer einer Straftat, die er rechtswidrig und schuldhaft begangen oder – wo Versuchsstrafbarkeit besteht – zumindest versucht hat. Neben diese retrospektive Wahrscheinlichkeitsbewertung muss eine prospektive treten: Die Prognose, dass der Beschuldigte mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wegen dieser Straftat auch verurteilt wird.
https://www.soldan.de/media/pdf/e8/6c/c8/9783406643705_LP.pdf
Dringender Tatverdacht besteht dann, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat und eine Verurteilung wegen dieser Straftat mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (siehe BGH, Beschluss vom 05.05.1992 - StB 9/92, juris Rn. 4, BGHSt 38, 276; LR/Hilger, 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 17 m.w.N.; ebenso auch die ständige Rechtsprechung des Senats, siehe zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 06.03.2017 - 1 Ws 20/17; Beschluss vom 17.08.2017 - 1 Ws 101/17).
OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17, 1 Ws 144/17, 1 Ws 145/17
Der Begriff des dringenden Tatverdachts bringt nach h.M. einen stärkeren Verdachtsgrad zum Ausdruck, verlangt also einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit der Täterschaft und der Schuld (retrospektive Prognose). Darüber hinausgehend wird von der h.M. [...] gefordert, die Verurteilung müsse mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein (prospektive Prognose). Dem kann jedenfalls im Ergebnis zugestimmt werden, weil sich die hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit in der Regel schon aus der retrospektiven Prognose ergeben dürfte ...
Löwe-Rosenberg / Hilger, 26. Aufl., § 112, StPO Rn. 17

***
Zitat von cycliccyclic schrieb:Ich hatte in der Diskussion u.a. mit @pensionär und @Kirsten vor einiger Zeit mal den Eindruck, dass sich die herrschende Meinung irgendwann mal geändert haben könnte, kann das aber nicht wirklich untermauern.
Ich vermute, dass es selbst über die h.M. keine herrschende Meinung gibt. :-) (die erweiterte Definition nach Hilger ergibt für mich aber am meisten Sinn)

@cyclic

Deine recherchierte Definition ist nicht falsch, aber es gibt eben mind. 2 weitere. Ich würde vllt. sagen, dass die Anforderungen an die Begründungstiefe des dringenden Tatverdachts proportional mit der U-Haftdauer steigen.
Zitat von cycliccyclic schrieb:hatte ich schon erwähnt wie spannend Jura-Lektüre ist?
Dann weißt du ja, wie es dem Leser hier geht. Ich wollte auch nur deine Schlussfolgerungen bzgl. einer vermeintlich ahnungslosen Berliner StA etwas ausbremsen. Letztendlich kennen wir weder die ursprüngliche Begründung des ehemaligen dringenden Tatverdachts noch die Rechtsauffassungen von StA und Gericht.


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07.07.2019 um 02:47
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Ich war bis jetzt der Meinung Mutter Reusch hat Jessica angerufen und erfahren, dass Rebecca später Schule hat...
So soll es ja auch gewesen sein. Aber welche Info hat die Mutter bekommen? 9:50 oder "später" oder "zur 3ten"? Ich finde an der Uhrzeit, wo die Mutter versucht hat R. zu kontaktieren und an der WA jedenfalls nichts Merkwürdiges.
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Wer hat dann diese Uhrzeit 9:50 (Schulbeginn) in Umlauf gebracht?
Zumindest ist das offiziell in einer Pressemitteilung der Polizei erwähnt worden.


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