Maira schrieb:Woher weisst du denn, dass F u U bewusst gelogen hat und nicht etwas weggelassen hat weil er es als unwichtig ansah.
Das weiß ich weder noch habe ich es behauptet. Ich behaupte aber, dass die EB das unterscheiden können!
Maira schrieb: Die WA z B sind im Grunde völlig unwichtig wenn er dabei tatsächlich im Bett lag und schlafen wollte. Nichts davon hat mit R zu tun die sich (vermutlich) im Wozi befunden hat.
Jetzt behauptest du etwas, was du nicht wissen kannst. Quelle dazu bitte? Vielleicht kann man aus den WhatsApp schließen, dass F
überhaupt nicht geschlafen hat. Woher willst du das wissen? Und woher willst du wissen, dass die WA nichts mit R zu tun hatten? Wenn die EB sagen, er erzählt eine Geschichte die nicht stimmt, dann ist das was anders als wenn sie sagen würden, er hat ein paar Details weggelassen, aber das konnten wir dann im Nachhinein klären. Nochmal: Man sollte davon ausgehen, dass die EB das von einer Lüge unterscheiden können.
Maira schrieb:Auch die beiden Fahrten (hier wurden schon 4 daraus gemacht 🙄 ) sind völlig unwichtig wenn sie mit R nichts zu tun haben - was laut Vater R der Fall sein soll.
Dazu solltest du mal diesen Beitrag lesen:
Beitrag von Ghuron (Seite 4.329)Oder den hier:
Beitrag von Ghuron (Seite 4.265)Die Familie hat sich selbst bereits mehrfach widersprochen.
Ich möchte ihnen nicht unterstellen, dass sie Lügen aber man sieht daran, dass man als rational denkender Mensch nicht hergehen und diese Aussagen als bare Münze nehmen kann.
Maira schrieb:Insofern hat F event einfach weggelassen was nicht zum Verschwinden des Mädchens gehörte ihm aber u U anderweitig Schaden könnte.
Ja, das behauptet er. Und du machst diese Aussagen bzw. die Verteidigung dieser Aussagen warum genau zu deiner persönlichen Agenda?
Es ist aus meiner Sicht irrational sich so für jemanden einzusetzen, wenn man faktisch NICHT WEIß, was an diesem Morgen passiert ist. Wenn man dem TV keine Tat nachweisen kann, soll und darf er nicht verurteilt werden und das ist auch gut so, dass er durch die Unschuldsvermutung geschützt ist. Aber die EB haben dennoch das Recht, ihn als Tatverdächtigen einzustufen, wenn sich entsprechende Verdachtsmomente ergeben haben, welche die rechtlichen Voraussagen erfüllen. Und das scheint hier nunmal der Fall zu sein.
Maira schrieb:Zählt das als bewusste Lüge? In denke nicht.
Nochmal: Die Beurteilung, ob da gelogen wurde oder nicht sollte man den Profis überlassen.