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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

26.03.2019 um 19:56
Zitat von Frl.BaumannFrl.Baumann schrieb:STA Steltner und bei XY wurde nicht gesagt, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Es wurde gesagt " wie müssen anhand der Indizien davon ausgehen, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen haben dürfte ". Indizien: Handyverhalten von Rebecca und Routerdaten.
Du solltest es dir noch ein mal ganz genau anschauen und zuhören was er genau gesagt hat.

Oder sagt er vielleicht: die fakten sagen uns eindeutig das rebecca das haus nicht lebend verlassen hat ?


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Wo ist Rebecca Reusch?

26.03.2019 um 20:00
Zitat von Dani37Dani37 schrieb:Naja, meist braucht man dazu ja ein bisschen mehr Blut oder Speichelproben und da es 2 Schwestern der gleichen Eltern sind, denke ich das das nicht so einfach ist. Da bestimmt 50% oder mehr im genetisches Material gleich sind
Nein man braucht nur winzige Spuren von Blut oder anderem Material, der Trick nennt sich PCR (dafür gab es übrigens 93 einen Nobelpreis).
Das ist einfach gesagt eine Methode bei der die DNA in einer enzymatischen Kettenreaktion immer weiter verdoppelt wird, bis man genug für die Analyse hat.
Das Problem ist also oft gar nicht die Analyse kleiner DNA-Mengen an sich, sondern die Schwierigkeit so eine winzig kleine Spur überhaupt zu finden.

Und es stimmt zwar dass sich Geschwister untereinander und mit ihren Eltern einen guten Teil des Erbguts teilen, aber es gibt auch etliche Abschnitte in der DNA, die sich bei allen Menschen sehr stark unterscheiden, und genau diese vervielfältigt und analysiert man. Betrachtet man eine genügend große Anzahl dieser Abschnitte, ist die Chance, dass die DNA genau diesem einen Menschen gehört, bei 1 zu mehreren Milliarden, egal ob verwandt oder nicht.


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26.03.2019 um 20:03
Zitat von NeedleNeedle schrieb:können.
Nein, das glaube ich nicht. Ich denke selbst für die Ermittler eindeutige Spuren aus dem Haus präsentiert hätten, würden diese bei der Familie keine andere Denkweise erzwingen. Denn ich bin sicher, dass für jedes Tröpfchen Blut und jede andere Spur hätte der TV für seine Familie eine ebenso plausible Erklärung wie für die Faserspuren und Haare in seinem Auto. Er argumentierte bei denen doch alles ganz schlüssig,wie die Mutter selbst sagte, so dass eigentlich alle Indizien logisch erklärbar waren. U.a. deshalb bin ich überzeugt, dass es egal wäre was die Ermittler der Familie gezeigt hätten....sie blenden die Realität bisher komplett aus. Getreu dem Motto, was nicht darf kann nicht sein. Nur eine Leiche könnte daran wohl etwas ändern. Meiner Meinung nach.


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26.03.2019 um 20:04
Zitat von FrühlingshaftFrühlingshaft schrieb:Und zu guter letzt, das Mädchen ist 15 und wird von der Familie in den höchsten Tönen gelobt: Kein 15jähriges Mädchen versteht sich blendend mit seiner Familie. Ich bin Mutter, ich war selbst mal 15, ich habe eine große Familie und einen großen Freundes- und Bekanntenkreis und alle Eltern, deren Kinder in dem Alter sind, kotzen ab. Da ist alles andere wichtiger als die Schule, sie treffen sich heimlich mit Kerlen, die mit 17 schon einen Vollbart haben, sind pleite, verhüten nicht, lügen, stehlen oder bauen sonst wie rund um die Uhr Scheiße.
Da habe ich dann wohl schier außerirdisches Glück mit meinen Töchtern gehabt, denn ich habe nichts von alledem erlebt...


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26.03.2019 um 20:05
Zitat von Frl.BaumannFrl.Baumann schrieb:STA Steltner und bei XY wurde nicht gesagt, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Es wurde gesagt " wie müssen anhand der Indizien davon ausgehen, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen haben dürfte ". Indizien: Handyverhalten von Rebecca und Routerdaten.
Aber war man sich bei der Pressekonferenz zuletzt nicht ziemlich sicher das sie Tod ist?


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26.03.2019 um 20:06
Zitat von Crusader2k13Crusader2k13 schrieb:Tut es auch, gerade das von Rebecca. Sie hatte eine selbstgestaltete Handyhülle (Bumper), mit einem Polaroid von ihr und einer Freundin, an ihrem iPhone (Quelle: Instagram). Ich schätze, dass es womöglich absichtlich nicht erwähnt wurde, um die Zeugen ausfiltern zu können, die behaupten eine lebende Rebecca (oder ihre Sachen) gesehen/gefunden zu haben. Wenn diese Zeugen die Handyhülle korrekt beschreiben können, steigt die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage erheblich.
Das wurde am 24.03. zu Rs Handy hier geschrieben.


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26.03.2019 um 20:09
Zitat von NeedleNeedle schrieb:Weil F. dann als Täter feststünde und die Familie sicher nicht mehr glauben würde, R. lebend finden zu können.
Ich bleibe immer wieder hier hängen und habe es kn den letzten Tag oft schon gefragt:

Gab es jemals eine offizielle Aussage, die besagt, dass im Haus wirklich kein Leichenspürhund angeschlagen hat?

Aus meiner Sicht wäre das nämlich ein klares Indiz für die angesprochenen Fakten. Allerdings wäre es (ohne weitere Spuren einer Tat) eben nicht klar einem Täter zuzuordnen. Und ich gehe weiterhin davon aus, dass der Moko etwas in genau dieser Richtung vorliegt.


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26.03.2019 um 20:10
Zitat von misscheriemisscherie schrieb:Die Ehefrau hätte jederzeit zurück kommen können. Die Eltern hatten sicherlich auch einen Schlüssel fürs Haus.
Und in dieser Ausnahmesituation denkst du wirklich, er hätte seine Hygienekenntnisse so ausreichend nutzen können (als Amateur wohlgemerkt), dass er die Spuren derart gründlich vernichten könnte?
Vorausgesetzt es gibt überhaupt Spuren. Und selbst wenn traue ich auch einem "Amateur" durchaus zu, Spuren soweit zu beseitigen, dass man nicht mehr viel findet. Es hätte ja erst mal gereicht oberflächlich sauber zu machen damit seine nichtsahnende Frau nichts findet, und bis zur professionellen Hausdurchsuchung hatte er dann noch mal ordentlich Zeit.
Gerade in einem einfach zu reinigenden Raum (z.B. gefliestes Bad) wäre das auch kein unfassbares Kunststück. Vielleicht hat er auch nur zufällig das "richtige" Reinigungsmittel verwendet, irgendeines das ebenfalls mit Luminol etc. reagiert und sämtliche eventuelle Blutspuren überstrahlt, davon gibt es ein paar.


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26.03.2019 um 20:12
Zitat von Gast0103Gast0103 schrieb:Da habe ich dann wohl schier außerirdisches Glück mit meinen Töchtern gehabt, denn ich habe nichts von alledem erlebt...
..oder einfach nur nix mitbekommen davon. ; )


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Kukri ehemaliges Mitglied

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26.03.2019 um 20:12
Sie wird das Haus wohl verlassen haben, sonst würde man die Leiche im Haus suchen.


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26.03.2019 um 20:12
Zitat von The_AnalystThe_Analyst schrieb:Unbeschränktes Akteneinsichtsrecht erst nach Abschluss der Ermittlungen ....
Zitat von Mortizia79Mortizia79 schrieb:The_Analyst schrieb: Unbeschränktes Akteneinsichtsrecht erst nach Abschluss der Ermittlungen
Liest du auch oder postest Du nur, was grad passt ? " Wird gegen den Beschuldigten hingegen Untersuchungshaft verhängt, sind dem Strafverteidiger gemäß § 147 Absatz 2 Satz 2 StPO die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Insoweit ist bei Verhängung von Untersuchungshaft demnach in jedem Fall Akteneinsicht zu gewähren, selbst wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind."...Damit hatte die Anwältin unter Bezugnahme auf Paragraph 147 Abs . 2 Satz 2 StPO in jedem Fall volle Akteneinsicht. Nur so konnte sie ihre Haftbeschwerde stichhaltig begründen.
Richtig. § 147 Abs.2 und speziell Satz 2 STPO sind eindeutig. Ist der Beschuldigte in U-Haft hat der Verteidiger volle Akteneinsicht. Ohne wenn und Aber.

(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder..., einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.
(2) Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. Liegen die Voraussetzungen von Satz 1 vor und befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder..., sind dem Verteidiger die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen; in der Regel ist insoweit Akteneinsicht zu gewähren.
Zitat von Gameboy01Gameboy01 schrieb:der Beschuldigte war nachweislich in U-Haft, als seine Anwältin die Haftbeschwerde einreichte. Für bereits Inhaftierte sind die Voraussetzungen für das Verwehren der kompletten Akteneinsicht gegenüber dessen Rechtsbeistand wesentlich höher. Das ist Dir sicher bekannt....Darüber hinaus wurde hier ein Antrag auf Haftbeschwerde gestellt. Dieser kann nur dann abschließend beschieden werden, wenn sämtliche Indizien auf den Tisch kommen. Anwältin und Ermittlungsrichter müssen sich ein Bild verschaffen können - sonst wissen beide gar nicht, wie a) der gerichtliche Vortrag ausformuliert werden und b) auf welcher Basis der Ermittlungsrichter seine Entscheidung treffen soll.
Richtig. Ohnehin ist dem Beschuldigten bereits während seiner richterlichen Vernehmung gem. § 115 Abs. 2 StPO im Anschluß an seine Festnahme das gesamte gegen ihn zusammengetragene Belastungsmaterial, das den Gegenstand des Verfahrens bildet und für die Haftfrage von Bedeutung ist, mündlich mitzuteilen. Dazu zählen Beweise, Indizien und Verdachtsmomente, die dringenden Tatverdacht und Haftgrund ergeben. Gilt natürlich auch für die Verteidigung.
Zitat von SashaGSashaG schrieb:Dieses Recht kann eingeschränkt werden, gem. Satz 2. Darin steht, das Ermittlungsergebnisse, nicht zugänglich gemacht werden müssen, sofern sie den Ausgang der Ermittlungen gefährden könnten.
Nein. Diese Recht kann eben nicht eingeschränkt werden, wenn der Beschuldigte in U-Haft sitzt. Das steht wörtlich in S.2. Im übrigen müsste-- also wenn- die Einschränkung ohnhin schriftlich begründet werden. Wogegen wieder Beschwerde zulässig wäre.
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Nochmal zur Erinnerung: Der Anwältin sind die belastenden Ermittlungsergebnisse bekannt. Sie dürfen nicht zurückgehalten werden, eine derartige (legale) Taktik gibt es nur in US-Krimis.
Zitat von SashaGSashaG schrieb:Ich habe dich über diesen Irrtum bereits mehrfach aufgeklärt, schaust du dir eigentich auch mal die Verweise zur Höchstrichterlichen Rechtsprechung an? Die poste ich nicht ohne Grund, immer. (vgl. BVerfG, StV 1994, S.1)
Liest du die Quellen, die du verlinkst eigentlich vorher durch ? Edelstoff hat nämlich recht, und du liegst falsch. Daran ändert auch dein allgemeiner Verweis auf Bundesverfassungsgericht, Strafverteidiger 1994, Seite 1 ?!?!? nichts, denn das ist kein Verweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung.
Zitat von SashaGSashaG schrieb:Das Thema habe ich doch nun Gestern wirklich in aller Ausführlichkeit erklärt. Falls du es nicht gelesen hast, einfach in meiner Historie nachschauen. Einfach nachlesen.
Du hast nichts erklärt, sondern deine Meinung gepostet. Die ist aber falsch und unmassgeblich. Im Gesetz steht was völlig Anderes. Lies nach.


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26.03.2019 um 20:13
Zitat von KukriKukri schrieb:Sie wird das Haus wohl verlassen haben, sonst würde man die Leiche im Haus suchen.
Was soll das? Witzig ist es nicht. Jeder, selbst die StA weiß was gemeint ist. Oder bist du ein Trolli?


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26.03.2019 um 20:14
Wurde eigentlich schon mal darüber berichtet wie der Tag bevor sie verschwunden ist abgelaufen ist?
Zum Beispiel wer hat sie am Abend das letzte mal gesehen oder war sie irgendwie anders als sonst usw.


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26.03.2019 um 20:16
Zitat von inalainala schrieb:Gab es jemals eine offizielle Aussage, die besagt, dass im Haus wirklich kein Leichenspürhund angeschlagen hat?
Nicht, dass ich wüsste aber soweit mir bekannt, haben die Leichenspürhunde im Auto ja "offiziell" nicht angeschlagen?
Dann wäre es im Haus ja erst recht nicht zu erwarten.

Seit der Freilassung glaube ich, dass sich im Haus vielleicht gar keine Spuren finden, was aber nicht heißen soll, dass ich den TV plötzlich für unschuldig halte.


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26.03.2019 um 20:16
Zitat von Frl.BaumannFrl.Baumann schrieb:(2) Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. Liegen die Voraussetzungen von Satz 1 vor *und befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder..., sind dem Verteidiger die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen; in der Regel ist insoweit Akteneinsicht zu gewähren.
*deswegen mussten sie ihn freilassen. So würde ich das interpretieren. Ansonsten hätten sie AE gewähren müssen.


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26.03.2019 um 20:17
Zitat von KukriKukri schrieb:Sie wird das Haus wohl verlassen haben, sonst würde man die Leiche im Haus suchen.
Eine Leiche kann ein Haus nicht selbstständig verlassen. Bitter erst nachdenken und dann schreiben!


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