Löwensempf schrieb:Das ist allerdings richtig, ein Indiz kann auch gleichzeitig Fakt sein
Ich vermute, dass hier manche den Begriff "Fakt" gleichsetzen mit Beweis. Ein Indiz ist ein Fakt oder auch Beweisanzeichen. Mehr nicht. Ein Beweis ist ein gesicherter und festgestellter Sachverhalt. Die Ermittler haben natürlich Fakten. Seit Wochen schon. Diese Beweisanzeichen können jedoch nicht zu einem gesicherten Sachverhalt zusammengefügt werden.
Ein Indiz ist ja schon, dass er alleine mit seiner Schwägerin in seinem Haus war. Nicht ungewöhnlich, wenn man bedenkt, dass RR regelmäßig dort auch übernachtet hat.
Wenn morgen im Laufe des Tages Dein Nachbar getötet werden würde, gebe es bereits Indizien gegen Dich. Verdächtig, weil Du direkt in der Nähe warst, als es geschah (1. Indiz). Außerdem bist Du morgen vermutlich aufgestanden - Bett verlassen, um eine Straftat zu begehen? (2. Indiz) eventuell hast Du frei an dem Tag - Du hättest also Zeit gehabt (3. Indiz ) etc. Das sind alles auch Fakten. Aber nichts davon beweist Deine Schuld, weil die Indizien zwar zutreffend sind, aber nicht zu einem gesicherten Sachverhalt zusammen gefasst werden können 😉 einfach ausgedrückt.