Markuss schrieb:Ich verfolge Ihr ständiges und prinzipielles Dagegengerede schon über einen längeren Zeitraum und es nervt einfach so ungemein.
Was nervt dich ? Das hier nicht nur eine Meinung gilt ? Das in Deutschland
noch die Unschuldsvermutung gilt, und jeder solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein
Richter ein Urteil der Schuld gefällt hat ? Noch gilt in Deutschland nicht, wen die Polizei in U-Haft steckt, ist automatisch schuldig. Begründung: wenn er unschuldig wäre, sässe er ja nicht drin. Selbst wenn er in den Tod Rebeccas verwickelt sein sollte, also selbst wenn, ist noch lange nicht klar, ob es ein Unfall und fahrlässige Tötung, KV mit TF oder Totschlag war.
l.papillon schrieb:Ich bin der Meinung, dass TV vielleicht sich selbst mit seinem Schweigen rettet, aber seine Familie trotzdem ein Stück weit verloren hat dadurch.
Angenommen, er ist einmal in seinem Leben schwach geworden, ihm sind alkoholisiert die Sicherungen duch gebrannt und er ist in den Tod Rebeccas verwickelt, hat er seine Familie ohnhin verloren. Das werden die ihm nie verzeihen. Aber muss schweigen, um einer Anklage wegen Vergewaltigung und Tötung zu Verdeckung zu entgehen. Angenommen, er ist nicht verwickelt und hat alles gesagt, was er weiss, kann er zur Suche nichts beitragen, muss er auch schweigen.
Edelstoff schrieb:Was denkst Du, wie sich der Prozess in diesem Fall (keine Leiche) entwickeln würde? ...ein Totschlag im Affekt nach Streit oder ein Mord zur Vertuschung einer Straftat vorliegt
Keine Leiche ? Ich gehe davon aus, die Polizei hat alleine die Indizien, die sie in XY genannt haben. Routerdaten, Widersprüche, Haare im Auto, Polenfahrten.Hat aber sonst nichts, keine Gewalt-keine Kampfspuren, kein Leichengeruch, keine Leiche, keinen Tatort, kein Handy. Reichts das überhaupt für eine Anklage eines Tötungsdeliktes ? Wenn ja, welches ? Unfall, fahrlässige Tötung, KV mit TF, Totschlag im Affekt, Mord zur Vertuschung ?
BoobSinclar schrieb:Wie oft muss man eigentlich betonen, dass es ein Recht darauf gibt, zu schweigen. Und dass dieses Schweigen nicht als Schuldeingeständnis zu werten ist, egal, was das gesunde Menschenverstandsbauchgefühl dazu sagt. Und dass ein Beschuldigter nicht kooperieren muss, vor allem dann nicht, wenn er nichts beizutragen hat. Soll man das nochmal 3000 Seiten aufschreiben?
Danke BoobSinclar.