annliesschmit schrieb:Sie ist seine Wahlanwältin, keine Pflichtverteidigerin ;)
Auch einen Pflichtverteidiger kann man sich aussuchen. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass der Anwalt dann die Pflichtverteidigung quasi anmeldet, eventuell sogar beantragt.
majorcrime schrieb:Ist denn VOR WOCHEN da überhaupt schon gesucht worden............... Am See?
Keine Ahnung, nicht dass ich wüsste. Aber selbst wenn, so hieß es immer “die Suche wurde ohne Erfolg beendet“. Aber was heißt das schon? Die Ergebnisse können ja auch geheim gehalten werden, wie immer “aus ermittlungstaktischen Gründen“.
Wenn es aber stimmt, muss es nicht heißen, dass sie dort hin gebracht wurde. Vielleicht war sie auch öfter mal am See. Der Mensch verliert am Tag an die 100 Haare. Die Haare hätten also auch völlig normal da hingelangen können.
Aber eine heiße Spur ist natürlich auch nicht auszuschließen.
So wie mein Durchblick in diesem Fall, der immer geringer wird.