TatzFatal schrieb:Nicht unbedingt, aber manch einer (nicht kriminell) weiß wo man was kaufen kann.
Für manch einen ist jemand der zweimal im Jahr eine Tüte raucht kriminell, und für andere ist es nicht der Rede wert.
Mir persönlich ist jemand der Suizid mit einer Schusswaffe im stillen Kämmerlein begeht lieber, als ein Mensch der seinen Suizid als Geisterfahrer durchzieht.
Ich würde niemanden kriminalisieren, der einem Mitmenschen einen Gefallen tut. Aber ist es ein legitimer Alltagsgefallen, illegal (!) eine Waffe zu beschaffen, deren Konstruktion bereits ihren primären Zweck mehr als verdeutlicht ? Es gibt nicht nur gesetzliche, sondern auch moralische Grenzen. Es ist eben kein Kavaliersdelikt, eine Freund/Bekannten mit einer illegalen und tödlichen Distanzwaffe auszustatten, dazu auch noch mit genügend Munition für einen potenziellen Amoklauf. Erst recht dann nicht, wenn die Person auch noch vorgegeben haben sollte, lebensmüde zu sein. Das ist auch nicht damit vergleichbar, einem Freund/Bekannten ein Gramm Gras für 1-2 "Tüten" von einem Hollandtrip mitzubringen. Insofern kann ich mir eben ein solches Verhalten nur bei Personen vorstellen, die es sowohl mit dem Gesetz als auch der Moral nicht genau nehmen. Das entspricht den üblichen Werten in kriminellen Kreisen.
TatzFatal schrieb:Gibt es, und manch einer wählt eben eine Schusswaffe.
Wir müssen hier zwischen "Sterbehilfe" und Suizidgedanken aus Anderen, nicht pathologisch begründeten Motiven unterscheiden. Sterbehilfe bedient sich für gewöhnlich weichen Methoden. So würde sich die Frage nach einer Schusswaffe garnicht erst stellen. Ein Suizident, der eine harte Methode wählt, greift für gewöhnlich eher nicht auf "Sterbehelfer" zurück, sondern nimmt die Sache selbst in die Hand und/oder hat auch keine pathologisch begründe Suizidabsicht. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass JF möglicherweise unter Vorgabe einer pathologisch begründeten Selbstötungsabsicht heraus, einen Bekannten als "Sterbehelfer" aquirierte und ihn eine solche Schusswaffe beschaffen ließ. Mir persönlich ist diese These aus o.g. Gründen zu dünn. Sollte die Waffe jemand Drittes für sie besorgt haben, sicher unter anderen Vorzeichen.
TatzFatal schrieb:Ich glaube nicht das ein Suizident erst zum Zeitpunkt seines Suizids seine Waffe testet. Keinesfalls wenn jemand sich dafür extra ein Hotelzimmer bucht, eine Menge Zeit zum Entfernen sämtlicher Etiketten verwendet, seine Identität sorgfältig löscht, und dann erst mal probiert ob seine Waffe überhaupt funktioniert.
Man beginnt auch nicht ein Haus zu bauen, und schaut gegen Ende der Fertigstellung nach einem Architekten.
Korrekt. Das sehe ich auch so.
TatzFatal schrieb:Ich habe nur die Vermutung das es einen Schalldämpfer für die Waffe gab, und der Täter diesen mitgenommen hat um einen Suizid vorzutäuschen. Der angebliche Testschuss erfolgte erst als man den Zeitpunkt günstig fand (nach Beseitigung aller Spuren, und persönlichen Sachen von JF) einen Suizid jetzt hörbar zu machen, und das Personal "herbei zu rufen".
Das ergibt für mich eher einen Sinn.
Ein Schuss aus einer solchen Waffe ist mächtig laut, und überhören wohl kaum möglich.
Ist eine interessante Vermutung und keinesfalles abwegig. In diesem Zusammenhang ist dann allerdings die Aussage des Sicherheitsmitarbeiters interessant, der einen Schuß gehört haben will, als er vor der Zimmerrtür stand. Meiner Einschätzug nach kann nur eine Annahme zutreffen. Entweder wurde der Schuß zu einem Zeitpunkt abgegeben, als der Sicherheitsmitarbeiter nicht zugegen war, oder der Schuß wurde nicht abgegeben, um Personal "aufmerksam" zu machen. Denkbar wäre, dass der Security einen Täter während seiner "Arbeit" überraschte. Damit er nicht reinkommt, gab der Täter einen Schuß ab, in der Hoffnung, der Besucher würde die Flucht ergreifen. Das gelang schließlich auch, wäre aber nicht planbar/selbstverständlich gewesen. Insofern dann "Glück" für den Täter.
meermin schrieb:Den Mitarbeitern des hauseigenen Sicherheitsdienstes musste sofort klar sein, dass sich die verriegelte Zimmertür auch von aussen hätte öffnen lassen, mit entsprechenden Mitteln und entsprechendem Know How. Das Argument, man wäre von einem Selbstmord ausgegangen, weil die Zimmertür von innen verriegelt vorgefunden worden war kann es also nicht gewesen sein . Laien mögen so gedacht haben und zu dieser Annahme gekommen sein, dem Chef des Sicherheitddienstes müsste allerdings bekannt gewesen sein, welche Möglichkeiten existierten um die Tür von aussen so zu verriegeln dass es den Eindruck machte, sie wäre von innen verriegelt worden.
Auch wenn dieser Umstand schon mehrfach angesprochen wurde, bin ich Dir für diese neuerliche, sehr gute Darstellung des Sachverhaltes sehr dankbar. Denn scheinbar stützt sich ja die gesamte Suizidannahme der Ermittler von Anfang an, zu großen Teilen auf diesen Sachverhalt. Gerade in einem Hotel ist es für einen Gast nicht möglich, sich ohne Möglichkeit der Türöffnung durch Personal tatsächlich im Zimmer einzuschließen. Schon garnicht durch einfaches "Knopfdrehen". Man stelle sich nur vor, ein kleines Kind würde sich versehentlich so im Zimmer ein- und die Eltern ausschließen. Auch schon aus Gründen des Brandschutzes usw. ist ein tatsächliches Einschließen wohl nicht möglich, ohne die Tür physisch von innen zu blockieren. Das sollte nicht nur den Behörden, sondern auch den Mitrabeitern klar gewesen sein. Mir ist es daher völlig schleierhaft, warum sich die Ermittler -sogar bis heute- u.A. auf diesen Punkt berufen.
meermin schrieb:Von Innen hätte sie die Tür aber beliebig oft auf und zu machen können um jemanden hineinzulassen und die Person hätte das Zimmer auch wieder verlassen können, ohne dass es irgendwie protokolliert worden wäre. Das verstehe ich doch so richtig?
Ja, so richtig. Theoretisch konnte auch eine zuvor von ihr ins Zimmer eingelassene Person im Zimmer verbleiben und sie gehen. Natürlich dann sie und/oder andere Personen wieder beliebig oft z.B. auf Klopfzeichen wieder hereinlassen, ohne das je etwas protokolliert wird.