Ein guter Verteidiger wird alle nicht bewiesenen Umstände dahin deuten, dass sie seinem Mandaten nicht zum Nachteil gereicht werden können. Ich bin mir sicher, das wird der Knackpunkt in der Verhandlung werden.
Ja klar.
Aber man kann es gerichtsmedizinisch unterscheiden, ob jemand bewusstlos ertrank oder ertränkt wurde.
Und die Formulierungen sind eben eindeutig in Richtung "aktiv Herbeiführen des Ertrinkens".
Das heißt, dass ein Ertränken letztlich belegt sein dürfte, sonst würde es nicht so ausgedrückt.
Es wurde auch von einem brutalen Überfall gesprochen, nicht von Anquatschen auf dem Weg.
Also ich bin mir da eigentlich sich dass es am Ende eine Verurteilung wegen Mord geben wird.
Gedenke meiner Worte. Ich hab auch vermutet dass der Täter
jünger als Maria ist, und umschreiben
wir es mal so: erst seit einem Jahr in D lebt. Hat auch gestimmt.
Mal schauen.