Maria L. in Freiburg ermordet
27.11.2016 um 18:10@FF
FF schrieb:Wo steht das, dass die Öffentlichkeit über Ermittlungsarbeiten informiert werden muss?Für NRW z.B. hier https://www.polizei.nrw.de/artikel__139.html
FF schrieb:Es gibt auch ein Dienstgeheimnis, das ermittlungsrelevante Erkenntnisse schützt, genauso wie bei der Bundeswehr das Dienstgeheimnis z.B. strategische Maßnahmen schützt.V-Leute und V-Leuteführer gehören in den Bereich Geheimdienste, die gehören nicht zur Polizei. Bundeswehr auch nicht. Um über Ermittlungsarbeit zu informieren, muss man keine Dienstgeheimnisse brechen.
Die Namen von V-Leuten werden auch nicht veröffentlicht.