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"Gewerbsmäßige Adoption"

20 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: XY, Kind Vermisst, Martin Fabian ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Gewerbsmäßige Adoption"

06.06.2016 um 17:36
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Über ihr Alter ist ja auch nichts bekannt. Martin war das 6. Kind. Das Baby das7., Anfang 20 waren sie da wohl nicht mehr, auch wenn man damals früher geheiratet hat.
in der Tat wenn es die sogenannten *cold case* Ermittler geben sollte, dies wäre einer der letzten Möglichkeiten diesen Fall zu klären, nämlich mit den zahlreichen anderen (falls noch lebenden) Geschwistern Kontakt aufzunehmen.


Was mir auch auffiel bei dem Video der Aktenzeichen XYZ Sendung. Herr Zimmermann sprach gleich zu Anfang von den *sozialen Milieus* die es so eigentlich nicht mehr geben dürfte in der (damaligen) BRD. Was würde er wohl zu den heutigen *Zuständen* sagen, da gerade wieder solche Milieus (Armut, bildungsfern etc. ) anwachsen. Und damit die Gefahr der Verwahrlosung Verarmung schon von Kleinkindern/Kindern stetig wächst. (Siehe Kinderarmut in der heutigen Zeit.). Einfach nur traurig


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"Gewerbsmäßige Adoption"

06.06.2016 um 18:40
@minnione
Nicht nur das. Mich hat auch gewundert, dass der Fall nie wieder zur Sprache kam. Andere hingegen hat er immer wieder mal erwähnt.


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"Gewerbsmäßige Adoption"

06.06.2016 um 19:18
@Katinka1971
@minnione
@all:
Bitte beachtet das Datum des Falles und bleibt beim Thema!
Außerdem: Klarnamen der Eltern möchten wir hier trotz der Zeit, die inzwischen vergangen ist, nicht haben.


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"Gewerbsmäßige Adoption"

06.06.2016 um 20:58
@FF
Sorry, hatte die Hoffnung das Angehörige evtl. googlen und so auf den thread aufmerksam werden. Ich weiß natürlich das man normalerweise keine Klarnamen nennt.


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"Gewerbsmäßige Adoption"

06.06.2016 um 21:12
@FF
Sorry, dachte es wäre ok, weil sie auch im Filmfall offen genannt werden.


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"Gewerbsmäßige Adoption"

06.06.2016 um 22:25
Vermutlich mache ich mich mal wieder unbeliebt, wenn ich den mahnenden Finger hebe - die Folge habe ich bereits mehrfach gesehen und mich ebenfalls ueber den Fall gewundert.

Trotz aller Tragik darf man jedoch nicht vergessen, dass das in den 60ern passiert ist. Das waren noch ganz andere Zeiten, was die Gesellschaft anging, aber auch was die Gesetzgebung betraf... Und: der 2. WK war sooooo lange auch noch nicht her...
Ihr muest euch vor Augen halten: Erst 1958 gab es das Gleichstellungsgesetz, wodurch alte Muster langsam aufgebrochen wurden, allerdings wurde z.B. die Zustimmungspflicht des Ehemannes zur Berufstaetigkeit der Frau erst 1977 aufgehoben- und damit auch die Aufgabenteilung in der Ehe... Guckt euch bei XY die verschaemten "Neigungsfaelle" an, Homosexualitaet wurde von der WHO erst 1990 (!) von der Liste der Krankheiten gestrichen. Das Zuechtigungsrecht an Schulen galt bis laengstens 1973 - und die gewaltfreie Erziehung wurde erst 2000 (!) gesetzlich verankert... Von daher kann ich den Fall aus heutiger Sicht schlimm und schrecklich finden, aber trotzdem differenziert annehmen, dass das damals vermutlich kein Einzelfall war - und dass die Aemter vermutlich innerhalb ihres gesetzlichen Rahmens nicht gepennt haben...


Nachdem ich heute den Thread hier gelesen habe hat es mir naemlich keine Ruhe gelassen und ich hab mal kurz die Wikipedia bemueht. Aus den wenigen duerren Saetzen im Artikel "Adoption (Deutschland)" Wikipedia: Adoption (Deutschland)
lese ich zumindest heraus, dass das Adoptionsgesetz 1961 und dann erst 1976 novelliert wurde... Hier ein Auszug aus der Wikipedia:

Geschichte

Die neueren deutschen Gesetzgebungen haben die Bestimmungen des gemeinen Rechts in der Hauptsache beibehalten, sie jedoch den gegenwärtigen sozialen Verhältnissen angepasst und in der Handhabung vereinfacht.

Annahme an Kindes statt

Die ursprüngliche Regelung der Annahme an Kindes statt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bezweckte nicht die Vermittlung minderjähriger, heutzutage zumeist neugeborener Kinder in eine Familie unter Kindeswohlgesichtspunkten. Die Annahme bereits Volljähriger war die Regel. Ziel war die Beschaffung eines Erben zur Daseinssicherung im Alter. Im ursprünglichen BGB (§ 1744 BGB a.F.) war das Mindestalter des Annehmenden deshalb 50 Jahre. Erst 1961 wurde es mit dem FamÄndG auf 35 gesenkt. Weitere Grundzüge waren: Die Adoptionseltern mussten kinderlos sein, die Adoption kam durch Vertrag zustande, das Vormundschaftsgericht hatte nur bei Minderjährigkeit des zu Adoptierenden eine Zustimmungspflicht; die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen Familie blieben bestehen, zur Verwandtschaft der Adoptiveltern entstanden keine rechtlichen Beziehungen; ein Erbrecht der Adoptierenden gegenüber dem Adoptivkind gab es nicht, und das Erbrecht des Kindes gegenüber den Adoptiveltern konnte vertraglich ausgeschlossen werden. Es handelte sich daher um eine unvollständige, „schwache“ Adoption.

Mit der Senkung des Mindestalters auf 35 Jahre war mit dem FamÄndG 1961 bereits der Anfang vom Sinneswandel dieses Rechtsinstitutes erkennbar geworden. 1973 erfolgte eine weitere Senkung des Mindestalters auf 25 Jahre (§ 1743 BGB) und die Einführung einer vormundschaftsgerichtlichen Ersetzung der elterlichen Adoptionseinwilligung bei grober Verletzung der Elternpflichten (§ 1748 BGB). Dies war sozusagen bereits eine „kleine“ Reform des Adoptionsrechtes.

Reform des Adoptionsrechtes 1976

Mit dem Reformgesetz von 1976, das erheblich weniger strittig war als die sonstigen familienrechtlichen Änderungen dieser Jahre, ergaben sich große inhaltliche Änderungen. Das Adoptionsvermittlungsgesetz wurde verabschiedet.

Die neue Minderjährigen-Adoption ist eine Volladoption, mit dem Ausspruch durch das Vormundschaftsgericht erlangt das adoptierte Kind die volle Stellung eines ehelichen Kindes auf allen Rechtsgebieten. So erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen zur Ursprungsfamilie (eingeschränkt bei der Stiefkindadoption) und etwaige Ansprüche (mit Ausnahme von Waisenrenten), die Integration in die neue Familie ist vollständig; das angenommene Kind ist also jetzt nicht nur mit den Adoptiveltern, sondern mit deren gesamter Verwandtschaft verwandt, was auch Auswirkungen auf die Erbansprüche hat, die ebenfalls keinen Unterschied zwischen blutsverwandten und adoptierten Kindern machen.

Ein ausländisches minderjähriges Kind erhält aufgrund der Adoption durch deutsche Eltern seither automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. 2004 wurde die Adoption durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner eingeführt.




Hier sind doch ein paar Juristen unterwegs, vielleicht koennen diese meine These bestaetigen oder meine Denkfehler korrigieren.

Ich habe es naemlich so verstanden, dass bis 1976 Adoptionen eher Privatsache waren. Man regelte es untereinander, lediglich das Gericht musste zustimmen - aber das war wohl nur eine Formalitaet. Ich vermute stark, dass Kontrollen einfach nicht stattfanden. Und was, wenn das Gericht einfach nicht eingeschaltet wurde? Das fiel doch vermutlich kaum jemandem auf.


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"Gewerbsmäßige Adoption"

06.06.2016 um 22:36
Noch ein Nachtrag (mein PC hat geklemmt)...

Ich hoffe, die aelteren Kinder haben irgendwann den Absprung aus dem Elend in ein besseres Leben geschafft, jedenfalls gehe ich davon aus, dass sie von den Machenschaften der Eltern nicht so viel mitbekommen haben. Damals war es noch so, dass die Lebens- und Gedankenwelten der Erwachsenen (Eltern) und Kinder noch getrennt waren. Die Eltern teilten ihre Befindlichkeiten nicht mit den Kindern und die Kinder fragten vermutlich auch nicht nach... (Selbst bei meinen Eltern war das so...)
Wenn der kleine Junge im Heim war und erst ein paar Tage wieder in der Familie, dann haben sie sich vielleicht auch nicht gewundert, dass er ploetzlich wieder weg war - und haben sich mit eventuellen Erklaerungen zufrieden gegeben...

Allerdings waren die Aussichten fuer die grossen Kinder auch nicht sehr berauschend: Ein cholerischer Vater, eine Mutter, die bei jedem lauen Lueftchen weglief und die Kinder beim Vater zurueck liess - und von Amts wegen haette man die Kinder wohl nur ins Heim gesteckt. Damals auch keine so tolle Alternative... :-(


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