Zitat von ilse-manilse-man schrieb am 30.05.2016:Der Täter, wie so oft,
einer auf Freigang.
Sieht eher so aus, als wenn der Täter zur Tatzeit (1993) noch nicht in Haft war. Anscheinend erst seit 1994 befand er sich wegen anderer Delikte in Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.Möglicherweise dauert die Sicherungsverwahrung bis heute an, das kann nicht ausgeschlossen werden.

Wenn er zur Zeit der Tat an Elisabeth Tewes bereits wegen dieser anderen Delikte in U-Haft gewesen sein sollte, wird er da kaum Freigang bekommen haben.
Die spektakulärsten Kriminalfälle vor dem Landgericht Paderborn…

* Nach fast zwölf Jahren zog das Schwurgericht im November 2005 einen Schlussstrich unter den Fall Elisabeth Tewes. Die Leiterin des Warsteiner Jugendamtes war 1993 auf einem Feldweg nahe dem Dörfchen Grundsteinheim sterbend aufgefunden worden. Sie war unter anderem mit ihrem eigenen Wagen mehrfach überfahren worden. Nach zwei Jahren schlossen die Ermittler die Akten – allerdings nicht endgültig. Denn im Herbst 2004 überprüften sie erneut die Spurenlage, wandten weiterentwickelte DNA-Analysemethoden an und machten Reiner H. als Täter aus. Der Paderborner saß als verurteilter Vergewaltiger seit 1994 in Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Für das Verbrechen an Elisabeth Tewes, bei der sexuelle Motive keine Rolle spielten, wurde er zu weiteren neun Jahren Haft verurteilt.

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