Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.
22.12.2019 um 13:35MissHudson schrieb:aber bei einem Gefängnisaufenthalt handelt es sich nur um Fakten, damit werden die Persönlichkeitsrechte eines Toten nicht berührt.Meine Frage bezog sich jetzt nicht unbedingt speziell auf die Gefängnisaufenthalte des KWW, sondern eher allgemein darauf, ob HJW Möglichkeiten hätte, sich gegen Veröffentlichungen - z B auch Zeitungsartikel - (rechtlich) zur Wehr zu setzen, die nicht nur seinen toten Bruder, sondern eben die gesamte Familie Wichmann und somit auch ihn, 'in einem schlechten Licht' dastehen lassen.
Er (HJW) lebt ja schließlich noch und könnte z B so argumentieren, dass derartige Berichte sich auch für ihn rufschädigend auswirken können, was für ihn durchaus negative soziale, berufliche ... Konsequenzen haben kann.
War nur so ein Gedankengang meinerseits, kenne wie gesagt aber die Gesetzeslage diesbzgl nicht und da es mich interessiert, hoffe ich, dass evtl ein anderer UserIn darüber etwas weiß.