EDGARallanPOE schrieb:Bei genauerem Nachdenken, kommt mir da noch folgender Gedanke.
Bei der Durchsuchung im Jahre 2013, handelte es sich ja nicht um eine offizielle polizeiliche Untersuchung.
Herr Sielaff war wohl auf Herrn R. zugegangen und hatte ihn um Erlaubnis gebeten, eine Durchsuchung durchführen zu dürfen.
Oder liege ich jetzt mit diesem Gedankengang daneben ? Wäre natürlich auch möglich.
Nein, damit liegst Du richtig. Sielaff hatte mit seinem Team das Haus als mögliche Quelle weiterer Beweismittel fokussiert und Rudloff gebeten das "geheime Zimmer" näher untersuchen zu dürfen. Rudloff erklärte sich einverstanden und ließ ihn gewähren.
Ganz augenscheinlich hat er aber wichtige Beweismittel, ganz gleich wen sie hätten belasten können, vorsorglich im Anschluss entfernt und Sielaff mit mehr oder weniger Belanglosem (xy-Filme etc...) "abgespeist". Sielaff wäre aber genau der Richtige gewesen, dem man Zugang zu diesen brisanten Hinterlassenschaften hätte gewähren sollen.
Bleibt die Frage wen er schützen wollte? M.E. sind es eher noch lebende Personen, die man zu schützen versucht, wenn man sich für einen solchen Schritt entscheidet? Und warum hat er nicht dafür Sorge getragen wie
@fensterputzer richtig schreibt, dass diese möglichen Beweismittel gänzlich verschwinden? Er gibt sie hingegen zur Aufbewahrung an einen Bekannten/Freund und geht damit ein hohes Entdeckungsrisiko ein, dass diese Person eben doch den Koffer öffnet und ggf. anders reagiert, als erwartet.
Was mir auch nicht aus dem Kopf geht, ist, warum geht der Bekannte/Freund von Rudloff nicht nach der Öffnung des Koffers direkt zur Polizei und wendet sich stattdessen zuerst an die hiesigen Medien? @ fensterputzer schrieb: Er bringt den Koffer dann aber nicht zur Polizei, sondern strahlend mit Foto zur Presse....finde ich nicht schlüssig...
Mir drängt sich irgendwie der Gedanke auf, dass da ein "Katz und Maus Spiel" gespielt wird.
Welche Rolle spielt Rudloff in diesen mysteriösen Abläufen? Schützte er sich selbst, einen Dritten oder sogar mehrere Beteiligte? Volkert ist nicht wirklich juristisch zu belangen. Selbst Mitwisserschaft, die er ja abstreitet (ich habe nie rein gesehen), wäre verjährt. Im Filmbeitrag des NDR spricht er aber davon, dass Rudloff ihm ja in diesem Zusammenhang (Wichmann) schon einiges erzählt hätte, er sich aber keine Gedanken gemacht hat. Ist das so oder dient diese Aussage dem Schutz einer juristischen Betrachtung?
Vielleicht noch kurz zu den abgebildeten Waffen. Die rechts auf dem Foto gezeigte Waffe scheidet für Tötungsdelikte aus, denn die RÖHM RG 3s ist eine klassische Schreckschusspistole, die durch ihre Kartuschen-Magazinführung (6 Schuss) unterhalb des Laufs (man sieht noch den Hebel zum Herausziehen des Magazins) für Tötungsdelikte ungeeignet ist - allenfalls relevant als Drohung.
Der Revolver hingegen ist da schon weitaus interessanter. Selbst wenn dies ein Schreckschuss-Revolver war, führte das Absägen des Laufs dazu, dass sich sodann auch andere Kaliber verschießen ließen, z.B. 9 mm. Aufgrund der Kürze des Laufs ist er jedoch nur geeignet für den Einsatz aus unmittelbarer Nähe.
Der Lauf könnte abgesägt worden sein, um ihn für scharfe Munition gangbar zu machen oder aber um im Nachhinein für Schusstests der Polizei sicherzustellen, dass die wichtigen "Felder und Züge", die im Lauf entstehen und eine verschossene Patrone/Projektil so unverwechselbar markieren, unbrauchbar zu machen.
EDGARallanPOE schrieb:Und ein weiterer Gedanke, kommt mir da gerade auch noch.......
Warum ist eigentlich die Werkgrube in der Garage bei der Durchsuchung 2013, anscheinend noch nicht in den Fokus gerückt ?
Auch das ist eine sehr berechtigte Frage.