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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

3.261 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Serienmörder, 1989, 1993 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

14.09.2018 um 15:08
Zitat von ProcrastononProcrastonon schrieb:Ich denke man kann es ausschließen, daß KWW mit Handys und Internet operierte, dafür starb er schlicht und ergreifend zu früh.
Das sehe ich identisch.
Zitat von ProcrastononProcrastonon schrieb:Ich sehe ihn eher als Einzeltäter, schon wegen seines Kontrollfimmels und seiner arrogantenm selbstverliebten, größenwahnsinnigen Art. Vermutlich ist das nur ein Trick der Polizei, damit sie weitere Ermittlungen rechtfertigen können. Wenn überhaupt, hatte er wohl nur seinen kleinen Bruder unter seiner Fuchtel, vielleicht auch als Mittäter...
M. A. n. ist Kurt Werner Wichmann auch eher ein Einzeltäter. Die Mehrtäter-Theorie im Fall der Göhrde-Morde kann zutreffen, muss aber nicht. Es ist durchaus denkbar, dass die Polizei in Verbindung mit der Staatsanwaltschaft dadurch die nachgeschalteten Ermittlungen offen hielt und hält.

Auch im Hinblick auf weitere Taten, die man ihm zuschreibt, bin ich nach wie vor skeptisch. Bisher gibt es dazu keinerlei belastbare Hinweise.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

14.09.2018 um 17:18
Moin,

das KWW BTX und sei Rufnummern hatte ist ja erwiesen. Neben den Internet "Vorläufern" BTX, DATEX-P und DATEX-J gab es darüber hinaus seit den frühen 80er die Mailboxszene. Gerade in Hamburg gabe es für fast jeden Szene entsprechende Boxen (Schwule, Neonazis, Linksextreme, Raubkopierer, SM-Szene etc.) bei vielen dieser Mailboxen konnte man nur nach persönlicher Empfehlung oder mehr oder wenig intensiver Backgroundchecks durch die Betreiber Mitglied werden. Sex und Pornografie waren schon immer Treiber bei der Nutzung neuer Technologien. Ende der 80er war ich als Teenager bereits regelmäßig im Usenet unterwegs, dort gab es alles was an Pornografie oder devianten sexuellen Vorlieben vorstellbar ist. Warum sollte sich KWW dort nicht rumgetrieben haben. Die Frage ist, ob das jemals zeitnah untersucht wurde. Der Säurefassmörder war auch in der HHer SM Szene unterwegs.

Aber wie immer nur meine 2c


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15.09.2018 um 00:00
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Klar, es ist schwer, sich Gleichgesinnte zu suchen. Aber auch in den Jahrzehnten vor dem Internet und dessen Vorläufern gab es kriminelle Vereinigungen, die sich gefunden und ausgetauscht haben. Es ging also. Auch damals gab es schon Pädophilen Ringe oder Menschenhandel oder Waffenhandel oder Terroristengruppen, usw. Die sind auch nicht vor dem Hauptbahnhof einherstolziert und riefen, ich will eine Bombe zünden, wer macht mit oder ich suche Kinderpornos, wer filmt sie mit mir? Und trotzdem hat es funktioniert. Weshalb sollten sich dann nicht ein paar Leute mit Folter- und Tötungsfantasien treffen und irgendwann auf die Idee kommen, das real umzusetzen? Ob das in diesem Fall so war, sei dahingestellt.
Terroristen sind ein ganz anderes Thema, die haben ja extremistische politische Gruppen im Vorfeld, die legal operieren, und dort muß man sich als zukünftiger Terrorist erstmal ein paar Jahre lang "hochdienen" und sich politisch bewähren. Irgendwann hat man dann da genug Kontakte, um zum harten Kern der Illegalen durchzustoßen.

Waffen- und Menschenhandel wiederum laufen wohl über allgemein kriminelle Strukturen im Rotlicht-, Rocker- und Mafia-Millieu.

Ich denke am ehesten ist Deine Analogie noch stimmig, was Pädophile und BDSM angeht. Zweiteres wird aber auch unterschiedlich krass ausgelebt, vielleicht tastet man sich da ähnlich wie beim politischen Extremismus langsam voran in der Szene, bis man irgendwann die wirklichen Sadisten kennt, bei denen nichts mehr Inszenierung und Spiel ist, sondern bitterer Ernst.

Wie sich aber Pädophile vorm Internetzeitalter organisiert haben, ist mir ein Rätsel. Diese Neigung stößt schließlich bei fast allen, die nicht selber drauf stehen, auf Abscheu und Empörung. Solche Interessen einmal zu offenbaren, dürfte ja bereits den gesellschaftlichen Tod nach sich ziehen.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

15.09.2018 um 18:00
Als Mittäter kann ich mir hier eigentlich nur eine Art "persönlichen Sklaven" vorstellen.

Also jemand, der sich Wichmann klar unterordnete, ihm bewunderte und berechtigte Angst vor ihm hatte. (Ich glaube nicht, dass Wichmann auch nur einen Augenblick gezögert hätte seinen Mittäter zu töten, falls er es für notwendig erachtet hätte )

Wobei letzteres jetzt nicht als Entschuldigungsgrund für den Mittäter gemeint ist.


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15.09.2018 um 23:23
Zitat von QuiverQuiver schrieb:Als Mittäter kann ich mir hier eigentlich nur eine Art "persönlichen Sklaven" vorstellen.

Also jemand, der sich Wichmann klar unterordnete, ihm bewunderte und berechtigte Angst vor ihm hatte. (Ich glaube nicht, dass Wichmann auch nur einen Augenblick gezögert hätte seinen Mittäter zu töten, falls er es für notwendig erachtet hätte )

Wobei letzteres jetzt nicht als Entschuldigungsgrund für den Mittäter gemeint ist.
Könnte dann theoretisch auch eine Frau sein..... , aber es wird ja ein männlicher Mittäter vermutet.


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16.09.2018 um 09:21
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:. A. n. ist Kurt Werner Wichmann auch eher ein Einzeltäter. Die Mehrtäter-Theorie im Fall der Göhrde-Morde kann zutreffen, muss aber nicht. Es ist durchaus denkbar, dass die Polizei in Verbindung mit der Staatsanwaltschaft dadurch die nachgeschalteten Ermittlungen offen hielt und hält.
Laut Polizei gibt es doch einen beschuldigen Komplizen. Da sie es öffentlich bekannt geben, werden sie schon entsprechende Nachweise haben.
Zitat von QuiverQuiver schrieb:Als Mittäter kann ich mir hier eigentlich nur eine Art "persönlichen Sklaven" vorstellen.
Das ist sehr gut möglich. In jedem Fall eine gewisse abhängige und devote Beziehung. Einen zweiten Narzisssten und Dom würde er vermutlich nicht ertragen haben, es sei denn sie haben sich in ihren Fantasien ergänzt und gegenseitig noch gepusht und beide dadurch Gewinn gehabt. Verbundenheit im Geheimnis gibt ja auch wieder Gewinn und Austausch. Auf dieser Ebene wäre für mich eben auch eine kleine Gruppe denkbar, allerdings eben schwer zu organisieren. Und natürlich muss es sich nicht um einen oder mehrere Männer handeln, Frauen sind ebenso möglich.

@Rorschach
Ganz genau!
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Auch im Hinblick auf weitere Taten, die man ihm zuschreibt, bin ich nach wie vor skeptisch. Bisher gibt es dazu keinerlei belastbare Hinweise.
Ich glaube, die Polizei weiß mehr als sie bekannt gibt, sonst würde sie doch keinen derartigen Aufwand betreiben und das sogar international.
Zitat von ProcrastononProcrastonon schrieb:Terroristen sind ein ganz anderes Thema, die haben ja extremistische politische Gruppen im Vorfeld, die legal operieren, und dort muß man sich als zukünftiger Terrorist erstmal ein paar Jahre lang "hochdienen" und sich politisch bewähren.
Ich glaube, hochdienen muss man sich in kriminellen und extremistischen Gruppen immer. Und da kww offenbar Kontakte zu vielen solcher Gruppen hatte, wird er ein gewisses Talent dafür haben, sich Vertrauen und Gehör zu verschaffen. Ob er nun insgesamt eine Führungsperson war, wissen wir nicht. Terroristen werden vermutlich keine anderen Kommunikationswege gehabt haben, als andere kriminelle Gruppen.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.09.2018 um 11:08
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb am 16.09.2018:Laut Polizei gibt es doch einen beschuldigen Komplizen. Da sie es öffentlich bekannt geben, werden sie schon entsprechende Nachweise haben.
Dafür sind keine Beweise erforderlich. Hinreichende Indizien rechtfertigen eine solche Vorgehensweise in DE durchaus. Hätten sie belastbare Beweise, würden die für eine Verhaftung und U-Haft ausreichen. Ich gehe eher davon aus, dass man versucht den Anpassungsdruck zu erhöhen.


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22.09.2018 um 19:56
@LuckyLuciano
Du glaubst, dass die Polizei öffentlich schreibt, dass es einen beschuldigten Komplizen gibt, wenn sie nicht genügend Nachweise hat, ihn zu beschuldigen? Wäre er dann nicht Zeuge oä? Ich kenne Unterscheidungen zwischen Verdächtigen und Zeugen, usw. Aber Beschuldigter ist schon ein Schritt weiter, denke ich. Erhöht das den Druck auf einen Verdächtigen, Beschuldigten, Zeugen? Dass er möglicherweise nicht in Haft ist (zumindest nicht für diese Taten), ist allerdings ein Aspekt, den man hinterfragen muss. Dazu fehlen uns aber die Infos.

und zumindest bei einigen Taten von einer hier als Beschuldigter geführten Person Unterstützung erhielt.

Dortige Fälle sollen unter Berücksichtigung der Personalie Kurt-Werner Wichmann und des möglichen weiteren Mittäters betrachtet werden. Außerdem finden die bekannten Aufenthaltsorte von Kurt-Werner Wichmann und des Beschuldigten Erwähnung.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56836/3971632

Der Beschuldigte wird dreimal benannt. Er lebt offenbar und weiß ganz offenbar, dass er beschuldigt wird. Weshalb sein Name nicht genannt wird und nicht benannt wird, ob und wie er befragt wurde, ob er in Haft sitzt, usw ist weiterhin spannend. das war ja schon kurz Thema.


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23.09.2018 um 10:41
Die Reihenfolge ist Zeuge, Verdächtiger, Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter, Verurteilter.

So kann es bei einer reinen Zeugenbefragung quasi zu einem Statuswechsel kommen, wenn sich die als Zeuge vorgeladene Person z.B. in Widersprüche verstrickt oder spontane Äußerungen tätigt, die ihn verdächtig machen. Die ermittelnden Beamten sind dann verpflichtet, die ursprünglich als Zeuge vorgeladene Person über diesen Statuswechsel zu informieren, also davon in Kenntnis zu setzen, dass die Fortsetzung der Vernehmung nunmehr als Beschuldigter erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt sind dem Beschuldigten seine Rechte vorzulesen.

Den Status als Beschuldigter behält er so lange, bis das Ermittlungsverfahren beendet und die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt. Dann wird er zum Angeschuldigten. Eröffnet das zuständige Gericht schließlich das Hauptverfahren oder wird gegen den Angeschuldigten ein Strafbefehl erlassen, wird der Angeschuldigte zum Angeklagten. Folgt sodann die Verurteilung im Hauptverfahren oder wird der Strafbefehl rechtskräftig, ist die Person ein Verurteilter.

Da der vermeintliche Mittäter den Status eines Beschuldigten hat, wie Du ja richtig aus den Presseveröffentlichungen der Polizei zitiert hast, läuft das Ermittlungsverfahren gegen ihn also noch. Das Ermittlungsverfahren dient ja dazu be- und entlastende Hinweise, Indizien und Beweise zu sammeln, die entweder eine Anklage rechtfertigen oder eben nicht. Möglich wäre ja auch noch eine abgeschwächte Form wie z.B. die Mitwisserschaft, die ja keine Tatbeteiligung voraussetzt.

Sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, ist sodann auch nicht auszuschließen, dass aufgrund der Schwere der Tat, denn als Mittäter hat er ja die gleiche Strafe zu erwarten, wie der Täter selbst, eine Untersuchungshaft bis zum Beginn der Hauptverhandlung angeordnet wird.


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23.09.2018 um 11:09
@LuckyLuciano
Ah, danke.

Im Großen und Ganzen hatte ich diese Reihenfolge auch so im Kopf, allerdings war mir der Begriff und die Hintergründe zum "Angeschuldigten" nicht bekannt. Das habe ich eher mit beim "Beschuldigten" gesehen und gedacht. Das erklärt natürlich Einiges und lässt mich die Pressemitteilung schon auch im anderen Licht sehen.

Vielen Dank!


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23.09.2018 um 13:00
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Ah, danke.

Im Großen und Ganzen hatte ich diese Reihenfolge auch so im Kopf, allerdings war mir der Begriff und die Hintergründe zum "Angeschuldigten" nicht bekannt. Das habe ich eher mit beim "Beschuldigten" gesehen und gedacht. Das erklärt natürlich Einiges und lässt mich die Pressemitteilung schon auch im anderen Licht sehen.

Vielen Dank!
Gerne.

Es macht ja auch Sinn diese Entwicklung mal weiterzudenken. Der große Vorteil der Ermittlungen gegen den Beschuldigten ist ja, dass sich in diesem Zusammenhang ganz andere Ergebnisse entwickeln könnten.

Gegen Kurt Werner Wichmann als möglichen (Haupt-)Täter darf nicht mehr ermittelt werden. Das bedeutet aber nicht, dass die Ermittlungen gegen eine andere Person Hinweise oder sogar Beweise zu Tage fördern, die nicht den vermeintlichen Mittäter betreffen, also die Person, gegen den eigentlich offiziell ermittelt wird, sondern gegen den Mann, der als Täter ohnehin gehandelt wird (Kurt Werner Wichmann), für den jedoch die momentane Beweislage nicht ausreicht, um ihn als Täter zweifelsfrei mit den Göhrde-Morden in Verbindung zu bringen.

Sofern bei der Untersuchung der Asservate sowie der Gegenstände aus dem ehemaligen Haus und dem Grundstück Kurt Werner Wichmanns belastendes Material gegen ihn gefunden werden sollte, ändert dies zwar nichts an dem Umstand, dass Kurt Werner Wichmann dafür nicht mehr juristisch belangt werden kann, es erweitert oder schließt aber ggf. die Indizienkette, um den Fall der Göhrde Morde möglicherweise doch noch als tatsächlich "aufgeklärt" aufgrund einer geschlossenen Indizienkette bezeichnen zu können.

Es ist also möglich, dass man gegen den derzeit als beschuldigt geführten vermeintlichen Mittäter gar nichts Belastendes findet und das Ermittlungsverfahren ohne Anklageerhebung geschlossen wird, im Rahmen dieser Ermittlungen aber von anderen Hinweisen, Indizien und Beweismitteln gegen Kurt Werner Wichmann und/oder anderen Personen profitiert, die ohne die erneuten Ermittlungen im Rahmen der vermuteten "Mittäter-Theorie" gar nicht gefunden worden wären.

Was bleibt ist die Frage: Warum darf man eigentlich DNA-Abgleiche mit einer verstorbenen Person vornehmen, wenn die Ermittlungen gegen sie nicht zulässig sind?


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23.09.2018 um 13:56
Ja, einmal das und für mich auch, weshalb man nicht öffentlich nach Zeugen zur beschuldigten Person sucht. Das könnte aber noch kommen, wenn es konkretere Indizien zu konkreten Fällen gibt, ggf bundesweit.

Zur DNA: Es gab ja auch andere Fälle, wo man die DNA Gestorbener zur Ermittlung heranzog. z.B. in Münster. Darf man auch zum Ausschluss ermitteln?


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

23.09.2018 um 19:01
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Ja, einmal das und für mich auch, weshalb man nicht öffentlich nach Zeugen zur beschuldigten Person sucht. Das könnte aber noch kommen, wenn es konkretere Indizien zu konkreten Fällen gibt, ggf bundesweit.
Naja, warum man nicht öffentlich nach Zeugen bzgl. des Beschuldigten sucht, kann ja verschiedene Gründe haben. Ob es in anderen Fällen tatsächlich Hinweise geben wird, ob Kurt Werner Wichmann an weitere Taten beteiligt ist, ist ja auch noch eine große Unbekannte. In jedem Fall wird das sehr lange brauchen, bis es da tatsächlich valide Ergebnisse geben wird.
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Zur DNA: Es gab ja auch andere Fälle, wo man die DNA Gestorbener zur Ermittlung heranzog. z.B. in Münster. Darf man auch zum Ausschluss ermitteln?
Es muss ja eine Rechtsgrundlage geben auf der das zulässig ist. Aber das erschließt sich mir momentan noch nicht...


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

24.09.2018 um 19:29
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Es muss ja eine Rechtsgrundlage geben auf der das zulässig ist. Aber das erschließt sich mir momentan noch nicht...
Ist es üblich, dass DNA zum Ausschluss mit genutzt werden darf, auch wenn der DNA-Besitzer schon tot ist? Es wäre ja denkbar, dass die Polizei versucht hat/versucht, alle gefundenen DNAs Personen zuzuordnen, um einen oder mehrere Täter (die dann ggf eben auch noch lebendig anzutreffen wären) identifizieren zu können. Sollte es also weitere gefundene und nicht oder möglw doch zugeordneter DNA-Spuren geben, so müsste eben geklärt werden, wem diese gehört und wie sie an den Tatort kam. Im nächsten Schritt wäre dann eben zu klären, ob die DNA des oder der möglichen weiteren Täter/s noch in anderen Mordfällen oder in KWWs Haus usw gesichert werden kann/konnte.

Und ist bei dieser Größe der möglichen Opferanzahl nicht auch das öffentliche Interesse größer und wichtiger als der Schutz des Toten?
In Münster wurde irgendwie ähnlich argumentiert, so meine ich mich zu erinnern. Und in den münsteraner und heidelberger Fällen gab es DNA (fette DNA glaube ich mich zu erinnern). Selbst wenn diese nicht mit KWWs DNA übereinstimmt oder dieser eben auch tatsächlich zum Tatzeitpunkt keinen Ausgang hatte o.ä., wären aber eben mglw DNA-Spuren vom Komplizen da.

Zum beschuldigten Komplizen wäre ja auch interessant zu wissen, inwiefern die Polizei vor 25 Jahren oder in der Zwischenzeit die Kontakte und deren Inhalte in Mailboxen, BTX oder Zeitschriften rekonstruieren konnte. Seine Recherche zu den Göhrde-Opfern hat man ja rekonstruiert.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

25.09.2018 um 11:30
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:I
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Ist es üblich, dass DNA zum Ausschluss mit genutzt werden darf, auch wenn der DNA-Besitzer schon tot ist? Es wäre ja denkbar, dass die Polizei versucht hat/versucht, alle gefundenen DNAs Personen zuzuordnen, um einen oder mehrere Täter (die dann ggf eben auch noch lebendig anzutreffen wären) identifizieren zu können. Sollte es also weitere gefundene und nicht oder möglw doch zugeordneter DNA-Spuren geben, so müsste eben geklärt werden, wem diese gehört und wie sie an den Tatort kam. Im nächsten Schritt wäre dann eben zu klären, ob die DNA des oder der möglichen weiteren Täter/s noch in anderen Mordfällen oder in KWWs Haus usw gesichert werden kann/konnte.
Zunächst ist festzustellen, dass gespeicherte DNA-Profile Löschungsfristen unterliegen, die, beaufsichtigt durch Datenschutzbeauftragte unterschiedlicher Stellen, einzuhalten sind.

Die Frage ist hier also grundsätzlicher Art. Darf eine DNA, die von einem Straftäter gespeichert wurde, nach dessen Tod noch zu Abgleichen verwendet respektive herangezogen werden oder hätte diese DNA aus der Datenbank nach seinem Tod im Jahr 1993, unter Einhaltung einer bestimmten Frist oder möglicherweise sofort, zwingend gelöscht werden müssen?

Es gibt Hemmnisse, die die Löschung verhindern können. Z.B. wenn von dem Straftäter, trotz Verstreichen der 10 Jahresfrist (klassische Löschungsfrist, wenn er in diesem Zeitraum nicht mehr straffällig wurde) auch weiterhin noch davon auszugehen ist, dass er erneut straffällig werden könnte. Unter dieser Voraussetzung dürfte die DNA gespeichert bleiben. Dieses Hemmnis ist für unseren Tatverdächtigen (Kurt Werner Wichmann) hingegen, aufgrund dessen Todes, auszuschließen.

Bleibt die Frage, ob es andere Hemmnisse gibt, die dies dennoch rechtfertigen!?


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

26.09.2018 um 21:22
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Bleibt die Frage, ob es andere Hemmnisse gibt, die dies dennoch rechtfertigen!?
Es gab da ja Fälle, in denen Gestorbene sogar zur Klärung von Verdachtsfällen nach Jahren noch exhumiert wurden, um DNA zu erhalten. Dies müsste dann ja im Fall Kurt-Werner auch iwie möglich sein.

Inzwischen hatte Klemp herausgefunden, dass der Verdächtige aus Spur 916 verstorben und auf einem Friedhof in der Grafschaft bestattet worden ist. Nach längeren juristischen Überlegungen gaben ein Richter und die Staatsanwaltschaft Osnabrück „grünes Licht“ für eine Exhumierung. Nur so könne ausgeschlossen werden, dass der Verdächtige von damals entweder für den Mord – zumindest an Barbara Storm – infrage kommt. „Wir werden diesen Verdacht klären“, so Oberstaatsanwalt Hubert Feldkamp aus Osnabrück.

https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/768877/kam-der-maedchenmoerder-aus-der-grafschaft-bentheim


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

27.09.2018 um 03:22
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Die Frage ist hier also grundsätzlicher Art. Darf eine DNA, die von einem Straftäter gespeichert wurde, nach dessen Tod noch zu Abgleichen verwendet respektive herangezogen werden oder hätte diese DNA aus der Datenbank nach seinem Tod im Jahr 1993, unter Einhaltung einer bestimmten Frist oder möglicherweise sofort, zwingend gelöscht werden müssen? Es gibt Hemmnisse, die die Löschung verhindern können. Z.B. wenn von dem Straftäter, trotz Verstreichen der 10 Jahresfrist (klassische Löschungsfrist, wenn er in diesem Zeitraum nicht mehr straffällig wurde) auch weiterhin noch davon auszugehen ist, dass er erneut straffällig werden könnte. Unter dieser Voraussetzung dürfte die DNA gespeichert bleiben. Dieses Hemmnis ist für unseren Tatverdächtigen (Kurt Werner Wichmann) hingegen, aufgrund dessen Todes, auszuschließen.Bleibt die Frage, ob es andere Hemmnisse gibt, die dies dennoch rechtfertigen!?
Das Paradoxe an der Situation ist ja, dass 1993 eigentlich kein Grund vorlag eine DNA-Probe von KWW zu nehmen und zu speichern.

Was lag denn damals gegen ihn vor ?

Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz......Versicherungsbetrug. Beide Delikte sind mit einer Höchststrafe von 5 Jahren bedroht. Bei einem Geständnis in beiden Fällen, wäre KWW möglicherweise in beiden Fällen mit einer Bewährungsstrafe, bzw. einer eher geringen tatsächlich abzusitzenden Freiheitsstrafe von anderthalb bis 2 Jahren davongekommen.

Also alles Peanuts, wenn man sie gegen die Taten stellt, mit denen man ihn aktuell in Verbindung bringt.


Ich denke außerdem, dass es 1993 noch keine spezifische Regelung, über die Speicherdauer von DNA-Profilen gab.

Mit Einführung der DNA-Datenbank beim BKA im Jahre 1998, trat auch die Löschfrist von DNA-Profilen von 10 Jahren in Kraft.

Da aber die DNA von KWW in diese Datenbank nicht eingespeist werden durfte, weil er bereits verstorben war, verblieb sie in den Akten der Lüneburger Behörden und unterlag deshalb möglicherweise auch nicht der 10-jährigen Löschfrist.

Die Spurenakte mit seiner DNA befand sich quasi in einem Zustand, in dem ihre Aufbewahrungsfrist nicht gesetzlich geregelt war/ist.

Das ist jetzt aber eine reine Spekulation und muss nicht den Tatsachen entsprechen.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

27.09.2018 um 12:45
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Das Paradoxe an der Situation ist ja, dass 1993 eigentlich kein Grund vorlag eine DNA-Probe von KWW zu nehmen und zu speichern.

Was lag denn damals gegen ihn vor ?

Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz......Versicherungsbetrug. Beide Delikte sind mit einer Höchststrafe von 5 Jahren bedroht. Bei einem Geständnis in beiden Fällen, wäre KWW möglicherweise in beiden Fällen mit einer Bewährungsstrafe, bzw. einer eher geringen tatsächlich abzusitzenden Freiheitsstrafe von anderthalb bis 2 Jahren davongekommen.

Also alles Peanuts, wenn man sie gegen die Taten stellt, mit denen man ihn aktuell in Verbindung bringt.
Für die für ihn zu erwartende Anklage im Hinblick auf die im Fahrzeug beim Verkehrsunfall in Heilbronn gefundenen Waffen- und Munitionsteile etc. gebe ich Dir recht.

Allerdings geb ich zu bedenken, dass Kurt Werner Wichmann bereits 1993 mit der möglichen Tötung von Birgit Meier in Verbindung gebracht wurde, also tatverdächtig war, denn die Hausdurchsuchung erfolgte ja wegen Modes an Birgit Meier. Einen solchen richterlichen Beschluss erhält man nur bei entsprechend verdichteten Verdachtsmomenten. Das könnte möglicherweise die Grundlage gewesen sein, dass man die DNA sodann im Anschluss Wochen später in der Justizvollzugsanstalt nahm. Kann sein, muss aber nicht.

Somit bleibt die Frage, von welchem DNA-Informationsträger Kurt Werner Wichmanns DNA stammt?

Zudem ist interessant, wann sie gewonnen wurde? Also möglicherweise vor seinem Freitod, nach seinem Freitod im Rahmen der pathologischen / rechtsmedizinischen Untersuchung, die beim Eintritt des Todes in einer Justizvollzugsanstalt vorgeschrieben ist oder aber erst deutlich später, ggf. mit Hilfe von Blutproben, die, wo auch immer, noch vorhanden waren?
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Da aber die DNA von KWW in diese Datenbank nicht eingespeist werden durfte, weil er bereits verstorben war, verblieb sie in den Akten der Lüneburger Behörden und unterlag deshalb möglicherweise auch nicht der 10-jährigen Löschfrist.

Die Spurenakte mit seiner DNA befand sich quasi in einem Zustand, in dem ihre Aufbewahrungsfrist nicht gesetzlich geregelt war/ist.

Das ist jetzt aber eine reine Spekulation und muss nicht den Tatsachen entsprechen.
Genau das halte ich auch für eine mögliche Überlegung.

Die DNA wird von Kurt Werner Wichmann genommen, aber nach seinem Freitod werden die Akten geschlossen und die Polizei übergibt sie zur Aufbewahrung der Staatsanwaltschaft. Sielaff erhält später Akteneinsicht, findet u.a. in den Akten die DNA und erreicht die Wiederaufnahme der Ermittlungen und die Einrichtung der EG Iterum aufgrund der Mittäter-Theorie. Die Ermittlungen gegen Kurt Werner Wichmann sind rechtlich nicht mehr möglich, aber die von ihm in den Akten vorhandene DNA wird zum Abgleichen von DNA-Spuren aus anderen Fällen (Z.B. der Göhrde-Morde) eingesetzt. Da sie nicht offiziell in der Datenbank des BKAs gespeichert ist, unterliegt sie möglicherweise auch nicht den Löschungsfristen des §81 ff StPO.

Daraus ergibt sich dann jedoch die Frage, ob die DNA eines toten Straftäters zum Abgleich in anderen nicht gelösten Mordfällen eingesetzt werden darf, wenn der Grundsatz gilt, dass gegen Tote nicht ermittelt werden darf?

Unter der Annahme, dass der Tod Kurt Werner Wichmanns erst 1998 eingetreten und die DNA noch in der Datenbank zu Lebzeiten eingespeichert worden wäre, hätte die DNA ja auch gelöscht werden müssen. Mir ist jedenfalls kein rechtlicher Grundsatz bekannt, dass die DNA für die Aufklärung möglicher anderer Straftaten, über den Tod hinaus, noch gespeichert bleiben darf. Dass es möglicherweise weitere durch ihn begangene schwere Straftaten geben könnte, weiß man ja zudem ohnehin erst seit gut 2 Jahren.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

30.09.2018 um 21:18
Mittlerweile haben Ermittler aus dem In- und Ausland 100 Mord- und Vermisstenfälle gemeldet,
die auf eine Verbindung mit Wichmann geprüft werden sollen:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/lueneburg-mord-an-birgit-meier-lka-untersucht-217-gegenstaende-a-1230604.html


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30.09.2018 um 21:27
Ich würde gerne wissen nach welchen Kriterien diese Fälle ausgewählt wurden.

Offenbar handelt es sich ja um Fälle, in denen er keinen persönliche Verbindung zu den Opfern hatte. - Im Gegensatz zum Fall Birgit Meier.


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