@Nuisette Das ist ein wenig kompliziert: da die Leiche auf französischem Gebiet gefunden wurde, ist offiziell die Staatsanwaltschaft im Kreis Oberrhein in Colmar zuständig, und damit die französische Gendarmerie.
Da aber durchaus möglich ist, dass eine Straftat auf deutschem Gebiet verübt wurde, z.B. Entführung, ist in dem Fall auch die deutsche Staatsanwaltschaft zuständig, und damit auch die deutsche Polizei. Da die Tote aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald stammt wäre Freiburg zuständig.