Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
27.09.2019 um 16:04@Andante
Habe ich das richtig verstanden: Durch die Verjährung der Tat (für die WM verurteilt ist) dürften gar keine Ermittlungen eingeleitet werden, z.B. um die im Urteil vielfach angenommenen Mittäter zu fassen?
Da das ja nur ausgehebelt werden könnte, wenn die Tat doch als Mord eingestuft werden könnte, man dafür aber die Ermittlungen nochmal aufnehmen müsste (was aus o.g. Gründen nicht geht), ist das ja unauflösbar. Oder wie?
Nur mit wirklich belastbaren Beweisen für Mord UND für eine andere Täterschaft müsste die StA aktiv werden?
Habe ich das richtig verstanden: Durch die Verjährung der Tat (für die WM verurteilt ist) dürften gar keine Ermittlungen eingeleitet werden, z.B. um die im Urteil vielfach angenommenen Mittäter zu fassen?
Da das ja nur ausgehebelt werden könnte, wenn die Tat doch als Mord eingestuft werden könnte, man dafür aber die Ermittlungen nochmal aufnehmen müsste (was aus o.g. Gründen nicht geht), ist das ja unauflösbar. Oder wie?
Nur mit wirklich belastbaren Beweisen für Mord UND für eine andere Täterschaft müsste die StA aktiv werden?