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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.01.2019 um 16:37
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:In der Zwischenzeit habe ich mich hierzu zurück gehalten, denn die Diskussion bezüglich des TK 248 und der Tonfolge dreht sich hier immer wieder im Kreis.
Auch ich sehe, dass sich die Argumentationen regelmäßig Wiederholen. Außer leicht veränderter Aussagen der Gutachterin hat sich für mich kaum etwas geändert. Trotzdem gehe ich wiederholt darauf ein, weil es Mitgliedern, die noch nicht so lange dabei sind, kaum zuzumuten ist alle verfügbaren Texte durchzuarbeiten.
Im Strafprozess hatte die Gutachterin z.B. ausgesagt, dass es sich im Telefonmitschnitt und der BR-Tonträgervorlage um reine Sinustöne (also Töne ohne Obertöne) handele. Im Zivilprozess haben wir darüber diskutiert, wie die tatsächlich vorhandenen Obertöne entstehen.
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:Auch Laufzeitverzerrungen von bis zu 60 msec waren danach zulässig. Zum Vergleich: Der kritische 6. Ton der Tätertonfolge hat eine Frequenz von 917 Hz, d. h. eine Schwingung dauert etwas mehr als 1 msec. Die erlaubte Laufzeitverzerrung ist also ein Mehrfaches der Schwingungsfrequenz.
Ich habe dargelegt, dass die Anzahlen der Schwingungen in der Vorlage und der Tätertonfolge übereinstimmen. Aus einer Laufzeitverzögerung lässt sich nicht schließen, dass das ein Fehlschluss ist und die Anzahlen der Schwingungen in der Praxis gar nicht übereinstimmen dürften. Die erste Schwingung eines Tons sollte ebenso wie die letzte Schwingung eines Tons jeweils um die gleiche Zeit verzögert eintreffen. Du suggerierst, dass wegen der Verzögerung bis zu 60 Schwingungen fehlen könnten. Könntest du eine Schaltungstechnik beschreiben, die das bewerkstelligt?
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:Dies erklärt auch, warum die LKA-Gutachterin auf solche Feinheiten wie unterschiedliche Einschwingzeiten gar nicht weiter einging, denn diese können schon durch Verzerrungen bei der Telefonübertragung entstanden sein.
In der BR-Vorlage ist das Einschwingverhalten des 6. Tons deutlich kürzer als das der anderen Töne. Siehe Grafik von Grafik @HeinzHaferkamp
In anderen (tatsächlich gesendeten Jingles) schwingen die Töne gleich schnell ein. In der Tätertonfolge schwingen der 2. und 4. Ton ebenso schnell ein wie der 6. Irgendwie passt das also nicht zusammen.
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:Der abgeschwächte 6. Ton der Tätertonfolge liegt also genau in dem Frequenzbereich der Telefonübertragung, der die niedrigste Dämpfung aufweisen darf, während die Töne unterhalb 600 Hz (und oberhalb 2400 Hz) durch die Telefonübertragung sehr wahrscheinlich schon deutlich abgeschwächt wurden. Dies unterstreicht also eher noch mehr den Effekt, d. h. dass die Abschwächung des 6. Tons vor der Beeinflussung durch die Telefonübertragung wahrscheinlich noch deutlich stärker ausgeprägt war.
Wenn ich dich richtig verstehe, sagt das aus, dass die Telefonübertragung Töne im Bereich um 1000 Hz im Wesentlichen gleich behandelt. In diesem Punkt stimmen wir überein, zumal im identifizierten Telefonautomaten kein Kohlemikrofon mehr eingebaut war sondern ein elektronisches. Ich verstehe aber nicht, warum dann ein Ton mit 760 Hz (beide Nachbartöne) leiser übertragen werden sollte als einer mit 920 Hz.
In der Telefonzelle gibt es ebenso akustische Resonanzen wie in allen Räumen, die nicht speziell gedämpft sind. Darin sehe ich den deutlichsten Einfluss der Telefonübertragung.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.01.2019 um 16:51
Anbei hier nochmal die Schaltgeräusche, transponiert, normalisiert und 14% schneller. Ich gehe davon aus, dass der Klang der Tasten so der Wirklichkeit etwas näher kommt:

Dateianhang: Schaltgereäusche und Jingle - 14Prozent schneller Normalisiert mit Rauschminderung.mp3 (226 KB)


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09.01.2019 um 17:01
Zitat von HugHug schrieb:Mit dem richtigen Jingel, einem Kassettenrekorder und einem Mikro kann man dann zu Stern-TV gehen. Das aufbauen und vorfürhen und sagen, dass hat den Richter nicht interessiert und ganz Deutschland versteht endlich einmal was das Problem ist. Das jeder beliebige Kassettenrekorder gefunden hätte werden können.
Das Problem ist, dass akustische Sachverhalte der breiten Bevölkerung ganz schwer vermittelbar sind. Und im Zweifel schlagen die sich dann immer auf die Seite der offiziellen Personen. Das liegt am Sicherheitsbedürfnis der meisten Menschen. Es würde viel im Weltbild zusammenbrechen, wenn man Experten immer erstmal grundsätzlich misstraut.
Zitat von HugHug schrieb:Noch vor drei Wochen habe ich angenommen, es wurde bei M. ein Tonbandgerät gefunden, auf dem der Jingle zu hören ist. Und zwar ganz genau der, der auch auf dem Uher zu hören ist. Das denken doch alle! Weil es so kommuniziert wurde!
Es wurde tatsächlich nicht so kommuniziert, sondern schon so, dass es ein Gerät gibt, auf dem es möglich ist, die Tätertonfolge zu produzieren. Das entspricht also schon der Wahrheit. Aber in den Köpfen vieler Menschen kommt dann raus: Man hat das gleiche Signal auf diesem Gerät gefunden, also ist es ein starkes Indiz für die Schuld des Besitzers dieses Geräts. Dieses Resultat bildet sich im Kopf, weil der technische Hintergrund erstmal nicht relevant ist. Auf uns stürzen so viele Informationen am Tag ein, dass unser Hirn zunächst nach Relevanz selektiert. Und da bleibt übrig: Tonbandgerät - B3 Signal - Täter. Dass ein Tonbandgerät gar nicht nötig war, oder sogar weniger wahrscheinlich als ein Kassettenrecorder/Diktiergerät, das passt nicht in die selektive Denkstruktur des Alltags.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.01.2019 um 17:23
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Man hat das gleiche Signal auf diesem Gerät gefunden, also ist es ein starkes Indiz für die Schuld des Besitzers dieses Geräts.
In Indizienfällen ist vielleicht manchmal nur eine gefundene Hautschuppe oder der Unterschied in der Aussage "es war möglicherweise ...", "es war wahrscheinlich ..." oder "es war sehr wahrscheinlich ..." einer Sachverständigen das Zünglein an der Waage, das zur Anklageerhebung und zur Verurteilung eines Angeklagten führt.

Für mich ist Herr Mazurek übrigens immer noch einer der wahrscheinlichen Täter, aber ohne die gemachte Aussage der Sachverständigerin über sein Tonbandgerät wäre wahrscheinlich ähnlich wie 1981 aus Mangel an Beweisen keine Anklage mehr gegen ihn erhoben- und der Fall wg. Verjährung ein für alle Mal eingestellt worden.


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09.01.2019 um 17:39
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich habe dargelegt, dass die Anzahlen der Schwingungen in der Vorlage und der Tätertonfolge übereinstimmen. Aus einer Laufzeitverzögerung lässt sich nicht schließen, dass das ein Fehlschluss ist und die Anzahlen der Schwingungen in der Praxis gar nicht übereinstimmen dürften. Die erste Schwingung eines Tons sollte ebenso wie die letzte Schwingung eines Tons jeweils um die gleiche Zeit verzögert eintreffen. Du suggerierst, dass wegen der Verzögerung bis zu 60 Schwingungen fehlen könnten. Könntest du eine Schaltungstechnik beschreiben, die das bewerkstelligt?
@robernd
Ich verstehe nicht, worauf du hier hinaus willst, das was Du hier schreibst, habe ich nie behauptet.
Zitat von roberndrobernd schrieb:In der BR-Vorlage ist das Einschwingverhalten des 6. Tons deutlich kürzer als das der anderen Töne. Siehe Grafik von Grafik @HeinzHaferkamp
In anderen (tatsächlich gesendeten Jingles) schwingen die Töne gleich schnell ein. In der Tätertonfolge schwingen der 2. und 4. Ton ebenso schnell ein wie der 6. Irgendwie passt das also nicht zusammen.
@robernd
Klar, die Tonfolgen stammen ja auch von unterschiedlichen Punkten der Übertragungsstrecke: Die BR-Vorlage ist quasi das Ursignal, dies wird durch die UKW-Aussendung verändert und deshalb sieht ein Mitschnitt aus dem Radio auch schon anders aus. Dieser Mitschnitt wird jetzt zusammengeschnitten und auf eine Kassette überspielt, diese wird wiederum über ein Diktiergerät in einer Telefonzelle per Telefonleitung zu den Eltern übertragen und dort wiederum per Telefonadapter mitgeschnitten, was diese jeweils nochmals verändert. Deshalb ist es nur logisch, dass diese Tonfolgen im Detail jeweils anders aussehen müssen, selbst wenn diese voneinander abstammen! Ich verstehe gar nicht, was es daran nicht zu verstehen gibt.

Ich versuche es deshalb nochmal genauer zu beschreiben:

1. Ursignal (Sendevorlage) vom BR vor Aussendung -> Tonfolge 1
2. Aus dem Radio aufgezeichnete Tonfolge 1 (laut LKA-Gutachten wahrscheinlich mit WM's TK 248) -> Tonfolge 2
3. Zusammenschnitt und Überspielung auf Kassette -> Tonfolge 3
4. Abspielen der Kassette über ein mobiles Diktiergerät mit 14 % reduzierter Geschwindigkeit in der Telefonzelle -> Tonfolge 4
5. Aufzeichnung im Haus Herrmann durch Polizei -> Tonfolge 5

Es können in diesem Fall nur Tonfolge 1 mit Tonfolge 5 verglichen werden, weil die Zwischenschritte (Tonfolgen 2, 3 und 4) uns ja nicht vorliegen. Von daher ist es doch ganz logisch, dass sich diese erheblich unterscheiden müssen, wenn man die ganzen Zwischenschritte betrachtet.

Noch eine Anmerkung zur Akustik bei Telefonen bzw. Telefonzellen: Ich glaube hier wird der Einfluss durch audiophile Experten der Tontechnik stark überschätzt, da die Mikrofone von Telefonen auf den absoluten Nahbereich optimiert sind, eben um solche Effekte durch Nebengeräusche und die Raumakustik zu minimieren. Das Mikrofon eines Telefons hat mit Sicherheit eine viel geringere Empfindlichkeit gegenüber der Raumakustik als ein hochwertiges Aufnahmemikrofon in einem Tonstudio.


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09.01.2019 um 17:59
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:Es können in diesem Fall nur Tonfolge 1 mit Tonfolge 5 verglichen werden, weil die Zwischenschritte (Tonfolgen 2, 3 und 4) uns ja nicht vorliegen. Von daher ist es doch ganz logisch, dass sich diese erheblich unterscheiden müssen, wenn man die ganzen Zwischenschritte betrachtet.
Das stimmt. Deshalb kann man daraus ja überhaupt nichts ableiten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.01.2019 um 18:21
@Heidi71

Die Raumakustik haette auch beim Ueberspielen vom Kassette/Tonband auf Diktiergeraet eine Rolle spielen koennen, wenn sie kein Radio mit doppeltem Kassettendeck verwendet haben.

Ohne die Akustik von Telephonzellen genauer untersucht zu haben, glaube ich doch, dass sie eine Rolle gespielt haben koennte. In Telephonzellen befindet sich ausser der Person und dem Geraet nichts, was die Reflexion von Schallwellen minimieren koennte. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es darin hallt. Und die Mikrophone von Telephonen wuerde ich auch nicht unterschaetzen. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass man bei Anrufen aus Telephonzellen frueher immer alle moeglichen Hintergrundgeraeusche hoeren konnte.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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09.01.2019 um 18:57
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:Noch eine Anmerkung zur Akustik bei Telefonen bzw. Telefonzellen: Ich glaube hier wird der Einfluss durch audiophile Experten der Tontechnik stark überschätzt, da die Mikrofone von Telefonen auf den absoluten Nahbereich optimiert sind, eben um solche Effekte durch Nebengeräusche und die Raumakustik zu minimieren.
Das ist wohl richtig, dass es hier um den Nahbereich geht. Ich denke auch, dass in der Telefonzelle die Rolle der Raumakustik nicht so dramatisch ist. Vor allem, weil es hier ausschließlich um Monosignale geht. Laufzeitunterschiede, die zu Phasenauslöschungen und damit zu drastischen Frequenzeinbrüchen führen, treten vor allem dann auf, wenn ein Monosignal aus mehreren Lautsprechern abgestrahlt wird. Also genau wie bei der gedachten akustischen Überspielung vom TK 248 auf ein Diktiergerät in einem unbekannten Raum bei unbekannter Position des Diktiergeräts.


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09.01.2019 um 19:16
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:Es können in diesem Fall nur Tonfolge 1 mit Tonfolge 5 verglichen werden, weil die Zwischenschritte (Tonfolgen 2, 3 und 4) uns ja nicht vorliegen. Von daher ist es doch ganz logisch, dass sich diese erheblich unterscheiden müssen, wenn man die ganzen Zwischenschritte betrachtet.
Die Diskussion ist so technisch, dass ich ehrlich gesagt keine Schlussfolgerung daraus zu ziehen vermag. Darf ich Dich fragen, was Du glaubst: konnte damals z.B. jeder aus dem Dorf, der seinen Kassettenrecorder oder ein Diktiergerät hernam und in eine Telefonzelle ging, gleichberechtigt die Anrufe getätigt haben, weil es immer möglich ist durch Verlagern des Telefonhörers die Aufnahme so hinzubekommen wie sie von der Polizei aufgenommen wurde oder gibt es noch Aspekte, die für das besondere TK248 sprechen?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.01.2019 um 19:36
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Frage ist nun ob die Dämpfung der rekonstruierten Tonfolge charakteristisch für das Gerät von Herrn Mazurek ist, oder ob dies auch in einem anderen Gerät (z.B. im Diktiergerät) passiert sein kann (Für die Schaltgeräusche gilt dasselbe). Und ob die akustische Überspielung zu viele Freiheitsgrade hat um sich ein Urteil erlauben zu können.
Die vom LKA gefundene Dämpfung ist nicht charakteristisch für das Gerät von Werner M.
Charakteristisch ist die Kombination von
1. Gerät von Werner M.
2. Bandgeschwindigkeit 9,5
3. Stereowiedergabe eines Mono-Signals
4. Mikrofon 10 cm vor den Hochtonlautsprechern.
Ist nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, löst sich die LKA-Aussage in Luft auf.

Die Eigenschaften des Geräts von Werner M. habe ich mit einem baugleichen Gerät nachgestellt (dieses auf die im Gutachten beschriebenen Eigenschaften einjustiert) und damit 1/2 Jahr experimentiert. Ja, damit lässt sich exakt alles nachempfinden, das die Gutachterin beschrieben hat. Aber es lässt sich keine Übertragungsfähige Kassette herstellen. Das hat die Gutachterin aber auch nicht geschafft.
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Hier ist noch mal der Gleitton von @robernd da kannst Du es selbst ausprobieren. Es besteht ueberhaupt kein Zweifel daran, dass Du Schwankungen in der Lautstaerke einfach nur durch Reflexion von Waenden und Moebeln hervorrufen kannst. Man braucht dazu kein defektes Tonbandgeraet.
Um es noch einmal deutlich zu machen: Der Gleitton ist völlig neutral. Wenn man ihn im Kopfhörer hört, gibt es keine Lautstärkeschwankungen. Diese entstehen erst durch Reflexionen und Überlagerungen im Abspielraum, also bei jedem von euch zu Hause.
Diesen Gleitton haben wir auch im Gerichtssaal während der Zivilverhandlung vorgespielt. Das Gericht wollte das verhindern mit dem Argument, die Saalanlage ließe sich nicht einschalten. Letztlich war mein Miniaturlautsprecher laut genug für das Experiment. Die anwesende Gutachterin hat die Laustärkeschwankungen zur Kenntnis genommen und erklärt, dass ein Gleitton mit dem B3-Jingle nicht vergleichbar wäre. Nun, der Gleitton enthält natürlich auch alle Töne des B3-Jingles.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Man müsste es mal explizit mit dem Jingle und mehreren Maschinen so durchführen, wie es @robernd seinerzeit beschrieben hat und gut.
Gerne und jederzeit. Ich schätze, dass ich in einem beliebigen (nicht speziell bedämpften) Raum 1/4 Stunde brauche, für das Mikrofon die richtige Position zu finden. Dafür reicht es aus, das Mikro in Schritten von 3 cm zu verschieben, bis es passt. Aber es wäre überhaupt nichts gut. Das ganze ist keine neue Erkenntnis sondern ein uralter Hut. Jeder Akustiker weiß, dass es so geht. Deshalb werden für Lautsprechermessungen prinzipiell keine Sinustöne verwendet, weil genau dieser Effekt alle quantitativen Angaben kaputt macht.
Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Die meisten Surround-Verstärker haben eine Einmessautomatik, um den Verstärkerfrequenzgang an den Heimkinoraum anzupassen (mit einem eingebauten Equalizer/Frequenzfiltern). Dafür erzeugt der Verstärker nacheinander für jeden der angeschossenen Lautsprecher Messtöne, die mit einem mitgelieferten Messmikrofon erfasst werden. Die Messtöne sind Rauschen und keine Sinustöne, weil mit Sinustönen ein chaotisches Ergebnis erzielt wird. Und genau dieses chaotische Ergebnis ermöglicht es uns, beliebige Töne des B3-Jingles abzuschwächen. In der Praxis ist es also völlig egal, ob wir den 5. oder 6. Ton abschwächen wollen. Beim Täter hat es eben zufällig den 6. Ton erwischt.
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:2.) Was mich noch viel mehr beschäftigt - und entschuldigt bitte meine völlige Laienhaftigkeit: Für das LKA-Gutachten wurde ja die vom BR zur Verfügung gestellte Vorlage verwendet, die im Jahr 1981 vom Radiosender ausgestrahlt wurde. Im Rahmen des Gutachtens wurde dann versucht, die 1981 aufgezeichneten Anrufe quasi "nachzubilden", also mithilfe des Tonbandgeräts (und vergleichbaren Geräten derselben Reihe), das bei WM gefunden wurde, auf der Grundlage dieser einen BR-Vorlage. Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja: Ich verstehe grundsätzlich nicht, wieso eigentlich diese Vorlage verwendet wird.
Das hast du richtig verstanden. Diese Vorlage wurde verwendet, weil der BR sie zur Verfügung gestellt hat mit dem Hinweis, dass sie gesendet wurde. Diese Vorlage gehört auch definitiv in die Familie von Jingles, die ab 1979 gesendet wurden. Ich bezweifele, ob genau diese Vorlage gesendet wurde, weil sie sich von allen Radiomitschnitten, die ich habe, markant unterscheidet (aber in der Regel nicht hörbar).
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Zwei Überlegungen: es gab (und gibt) ja für Rundfunkstationen automationsgestützte Systeme wie CAMOS 3000 von Studer, die für immer wiederkehrende automatische Einspielungen wie Jingles verwendet wurden. Wurden die mit Kassetten oder Tonbändern bestückt? Und wenn müssten die ja eigentlich aus dem Schallarchiv ausgefasst worden sein und nach Gebrauch dort irgendwann wieder zurückgebracht worden sein?
Die B3-Jingles wurden 1981 nicht von einem Tonträger abgespielt, sondern von einer speziell für diesen Zweck gebauten Elektronikeinheit (sog. Kennungsgeber). Wie eine Kopie davon in das BR-Archiv gelangen konnte, ist unklar. Ich könnte mir vorstellen, dass der Konstrukteur eine Probeaufnahme gemacht hat, die er dann einem Redakteur zur Begutachtung vorgespielt hat. Eventuell wurde auch eine Spezialversion für einen ganz anderen Zweck gebastelt (z.B. Fernsehfilm).
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Und könnte es eigentlich nicht sein, dass als Tonträger der Erpresseranrufe von den Tätern eine "Endloskassette" verwendet wurde, wie sie in Anrufbeantwortern verwendet wurde.
Eine Endloskassette würde ich ausschließen. So etwas hatte ich einmal in einem Anrufbeantworter. Die Bandschleife darin läuft für diesen Zweck viel zu lange.
Zitat von HugHug schrieb:Heisst das, man hätte als Ermittler in irgendeinen Haushalt in Deutschland (von Flensburg bis Bad Reichenhall) gehen können, einen beliebigen Kassettenrekorder einer beliebigen Marke nehmen können und schon wäre man als Mörder für einen Mordfall 1981 verantwortlich? Kann man das so zusammenfassen?
Es ist eher umgekehrt: Jedermann hätte mit zwei Bandgeräten und einem Mikrofon eine Aufzeichnung mit B3-Jingles machen können, die der Tätertonfolge entsprechen. Damit hätte das Ergebnis Null Beweiskraft. Allerdings gibt es noch ein paar nicht zu unterschätzende Nebenbedingungen, die einzuhalten sind:
- Das verwendete Gerät muss sich entsprechend schnell manövrieren lassen. D.h. beim Rückspulen der Vorlage darf man nicht über den Jingle-Anfang hinaus fahren.
- Neben den B3-Jingles müssen auch die Schaltgeräusche zum Telefonmitschnitt passen.
- Die Geschwindigkeit muss entsprechend verändert werden.
Die Täter haben das alles sicher nicht gezielt gemacht, sondern irgend etwas Zufälliges erzeugt, an dem wir uns heute völlig überflüssiger Weise die Zähne ausbeißen. Wenn auf Seiten der Anklage und des Gerichts der nötige Sachverstand vorhanden gewesen wäre, würden wir heuten nicht umeinander orakeln. Und es wäre wahrscheinlich auch kein Täter gefunden worden.
Zitat von HugHug schrieb:Mit dem richtigen Jingel, einem Kassettenrekorder und einem Mikro kann man dann zu Stern-TV gehen. Das aufbauen und vorfürhen und sagen, dass hat den Richter nicht interessiert und ganz Deutschland versteht endlich einmal was das Problem ist. Das jeder beliebige Kassettenrekorder gefunden hätte werden können.
Wenn man aber weder den richtigen Jingle hat noch einen Recorder, der die richtigen Schaltgeräusche produziert, tut man sich schon schwer. Noch schwerer tut man sich, weil man auf Staatsanwaltschaft und Richter angewiesen ist, die Null Interesse haben, den Fall erneut aufzurollen.
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:Ich verstehe nicht, worauf du hier hinaus willst, das was Du hier schreibst, habe ich nie behauptet.
Dann habe ich dich offenbar falsch verstanden. Könntest du plausibel erklären, wie sich deiner Meinung nach eine Zeitverzögerung (max 60 msec) auf einen B3-Jingle auswirkt.
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:Noch eine Anmerkung zur Akustik bei Telefonen bzw. Telefonzellen: Ich glaube hier wird der Einfluss durch audiophile Experten der Tontechnik stark überschätzt, da die Mikrofone von Telefonen auf den absoluten Nahbereich optimiert sind, eben um solche Effekte durch Nebengeräusche und die Raumakustik zu minimieren. Das Mikrofon eines Telefons hat mit Sicherheit eine viel geringere Empfindlichkeit gegenüber der Raumakustik als ein hochwertiges Aufnahmemikrofon in einem Tonstudio.
Das verstehe ich nicht. Warum sollen Mikrofone unterschiedliche Empfindlichkeiten für die Raumakustik haben? Die unterscheiden sich eventuell in der Richtwirkung, dem Frequenzgang und der Empfindlichkeit. Die primitive Bauform (in Blech gestanzte Öffnungen) lässt den Schluss zu, dass es sich dabei um ein Mikrofon mit Kugelcharakteristik handelt. Also empfindlich in allen Richtungen. Andere Telefon-Mikrofone haben stattdessen runde Löcher. Da lässt sich auch nichts wegoptimieren.

TS9
Das Bild ist eine TS9 (Transistor-Sprechkapsel, Piezotechnik).


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.01.2019 um 19:48
Es darf als nahezu sicher gelten, dass die Schaltgeräusche nicht vom TK248 sondern von irgendeinem Kassettenrekorder, Diktiergerät (tragbar oder Tischgerät) mit automatischer Wiedergabefunktion stammen. Demnach wäre zunächst der verdoppelte Jingle über ein Mikrofon mit dem TK248 aufgezeichnet, anschließend wieder abgespielt und mit einem Diktiergerät erneut aufgezeichnet worden, hierbei kam es zur Dämpfung des 6. Tones.
Das zu langsame Abspielen (kann das TK248 nicht, weil der Spaltpolmotor synchron zur Netzfrequenz läuft, und die ist in Mitteleuropa ziemlich konstant bei 50 Hz) ist dann durch ein zweites Diktiergerät zustande gekommen. Oder der Jingle wurde vom Radio mit einem Kassettenrekorder aufgenommen, der schneller als das Gerät mit der Intervallsteuerung lief. Der Täter muss ein echter Tonbandliebhaber gewesen sein, jedes jemals für Endverbraucher verfügbare Bandformat wurde für die Herstellung des Erpresseranrufes genutzt.

Ich sehe einfach nicht den Grund für ein Tonbandgerät mit offenen Spulen in der Kette. Es war offensichtlich eine ganze Reihe anderer Geräte vorhanden. Das Viertelzollband macht nur Sinn, falls man schneiden will. Und dabei kommt nicht so ein Murks heraus, da ist vor, zwischen und nach den Jingles Schweigen im Walde.


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09.01.2019 um 19:48
@2r2n
Wenn das damals so erkennbar war, dann frage ich mich warum die Verteidigung in Dreiteufelsnamen nicht ein Privatgutachten eingeholt hat? Wäre Herr Mazurek dann nicht möglicherweise frei gekommen?


Gerichtlich angeordnetes Gegengutachten
Ein Gegengutachten kommt in Betracht, wenn ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten wegen schwerer fachlicher Mängel oder nach einem erfolgreichen Ablehnungsgesuch nicht verwertet werden kann. In Familienverfahren liefert die Rechtsgrundlage § 412 der ZPO. Dort heißt es, das Gericht kann eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet. Außerdem kann es die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist.[1] Wird ein solches Gutachten vom Gericht angeordnet, spricht man auch von einem „Obergutachten“. In der Praxis dürfte eine solche Anordnung schwer zu erreichen sein, da Gerichte dazu neigen, die von ihnen beauftragten Gutachter zu schützen.

Privatgutachten
Daneben hat jede Prozesspartei die Möglichkeit, ein Privatgutachten einzuholen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts [2] müssen sich die Gerichte auch mit solchen Gutachten beschäftigen; andernfalls verletzen sie den Anspruch auf rechtliches Gehör. Daneben gibt es mindestens noch ein weiteres Urteil (Az. 1 BvR 520/95). Auch die Rechtsprechung des BGH geht in diese Richtung.





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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.01.2019 um 19:54
Zitat von SkupinSkupin schrieb:Ich habe im Netz nur folgende alte BR Verkehsfunk-Jingle gefunden - vermutlich aber auch nichts passendes...
http://www.b3-history.de/frameset.html?/sounds/nachrichten.html
Ich finde, der dritte "Verkehrssingle in den 70ern" kommt der Anrufversion ziemlich nah, oder? Aber vielleicht hört sich das auch nur für mich so ähnlich an.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.01.2019 um 20:02
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:oder gibt es noch Aspekte, die für das besondere TK248 sprechen?
Es gibt den Aspekt der Phasenauslöschung bei allen Geräten die ein Monosignal aus zwei Lautsprechern abstrahlen. Das betrifft also alle TK 248, alle Radiorecorder mit zwei Lautsprechern, im Prinzip alle Stereoanlagen, die über beide Lautsprecher ein Monosignal abstrahlen. In bestimmten Hörpositionen gibt es hier einfach Frequenzeinbrüche. Bei 1000 Hz (Wellenlänge 34 cm) erfolgt die größte Lautstärkereduktion, wenn das Mikrophon so positioniert ist, dass Entfernung zum einen Lautsprecher 17 cm kürzer ist als zum anderen. Hier heben sich die Wellenlängen auf und bei einem Sinuston würde man überhaupt nichts mehr hören. Weil normale Signale aber eine Obertonstruktur haben, wird es halt einfach nur leiser.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wenn das damals so erkennbar war, dann frage ich mich warum die Verteidigung in Dreiteufelsnamen nicht ein Privatgutachten eingeholt hat?
Das wurde vom Gericht nicht zugelassen.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.01.2019 um 20:10
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Hier heben sich die Wellenlängen auf und bei einem Sinuston würde man überhaupt nichts mehr hören. Weil normale Signale aber eine Obertonstruktur haben, wird es halt einfach nur leiser.
Kleine Ergänzung: Nur im schalltoten Raum würde man überhaupt nichts mehr hören. Durch die Reflexionen eines normalen Raumes würde schon noch ein Signal hörbar sein, selbst wenn es ein Sinus ist. Aber uns geht es ja um die Frage der Lautstärkeminderung und die würde in der geschilderten Situation auf jeden Fall stattfinden.


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09.01.2019 um 20:16
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Das wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Komisch, dass das kein Revisionsgrund für den BGH war. Hätte man dagegen Verfassungsbeschwerde einreichen können?


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.01.2019 um 20:50
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Komisch, dass das kein Revisionsgrund für den BGH war. Hätte man dagegen Verfassungsbeschwerde einreichen können?
Vermutlich hat diese Passage aus der Urteilsbegründung dem BGH genügt:

Bildschirmfoto 2019-01-09 um 20.27.10Original anzeigen (0,2 MB)

Es gab zwar schon Versuche von dem Verteidiger über einen ihm bekannten Sachverständigen, aber die waren nicht zielführend. Zudem war es, zumindest aus meiner Sicht, recht deutlich, dass die Kammer Mazurek schlichtweg ins Gefängnis bringen wollte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.01.2019 um 21:10
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Es gab zwar schon Versuche von dem Verteidiger über einen ihm bekannten Sachverständigen, aber die waren nicht zielführend. Zudem war es, zumindest aus meiner Sicht, recht deutlich, dass die Kammer Mazurek schlichtweg ins Gefängnis bringen wollte.
Das Bundesvarfassungsgericht sieht das in versch. Urteilen anders. Du hättest wahrscheinlich sogar als Nenenkläger ein Privatgutachten in Auftrag geben können.

Strafverfahren: Vom Nebenkläger in Auftrag gegebenes Privatgutachten; Verfassungsbeschwerde über die Kostentragung für ein von einem Nebenkläger in Auftrag gegebenes Privatgutachten als notwendige Auslagen im Sinne der Strafprozessordnung (StPO); Grundsatz in dubio pro reo (Zweifelssatz); Grundrecht auf wirkungsvolle Justizgewährung; Kostenrecht unter dem Aspekt einer faktischen Rechtswegssperre; Möglichkeiten der Ablehnung eines Beweisantrages im Strafverfahren
https://www.jurion.de/urteile/bverfg/2005-09-12/2-bvr-277_05/


Weißt Du warum man nicht beim BVG Verfassungsbeschwerde eingelegt hat ? Herr Bossi hätte das bestimmt gemacht :-)

Vielleicht bin ich jetzt zu anmaßend, aber hättest Du als Fanal die Nebenklage gegen Herrn Mazurek nicht auch wieder zurückziehen können?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.01.2019 um 21:14
Ich habe einmal den B3-Jingle mit der besten Tonqualität angehängt, den ich habe. Das wäre so etwas wie die ideale Vorlage für den Täter oder Gutachter.
Dieser Jingle wurde nachweislich gesendet. Das erkennt man am deutlich sichtbaren Stereo-Pilotton (19 kHz) im Frequenzspektrum. Der verschwindet natürlich bei einer Telefonübertragung und meistens auch bei einem Kassettenrecorder. Außerdem sind alle Harmonischen vorhanden (einige auf beiden Kanälen unterschiedlich abgeschwächt). Im Gegensatz zur vom LKA verwendeten Tonträgervorlage schwingt der 6. Ton ebenso ein, wie alle anderen.
Dateianhang: Jingle_8010-1_8dB.wav (280 KB)

Wie @Heidi71 in ihrer Übersicht dargestellt hat, dürfte als Grundlage für so ein Gutachten prinzipiell keine Vorlage (Ursignal) verwendet werden, die nicht schon durch die Senderkette gelaufen ist. Die ist nämlich für einen Radiohörer nicht zugänglich.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Das wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Ich habe den Eindruck, die Verteidigung hatte im Vorfeld überhaupt nicht mit einer Verurteilung gerechnet. Außerdem ist es nicht so einfach, entsprechende Gutachter dafür zu finden. Vorsichtig geschätzt müssten es um die 10 verschiedene sein. Die Verteidigung hätte von mir gerne Vorschläge. Die kann ich aber leider nicht liefern.

Das komplexe Gebiet spaltet sich in unterschiedliche Fachbereiche auf:
Rundfunk-Sendetechnik
Elektroakustik
Akustik
Elektrotechnik
Allgemeine Elektronik
Audiotechnik
Tonbandtechnik speziell
Cuttertechnik (wie kurz können Tonbandschnipsel sein)
Nachrichtentechnik
Fernmeldetechnik
Ach ja, und lesen müsste man können, die Betriebsanleitung und Serviceanleitung des TK 248 ;)

Ich rede auf den meisten Gebieten mit, weil ich sie mir selbst angeeignet habe. Hinzu kommt der theoretische Hintergrund aus dem Bereich der Physik. Aber versucht einmal, einen reinen Physiker zu fragen, durch welche Verzerrungen welche Obertöne gebildet werden. Oder in welchen Grenzen unsere 50 Hz Netzfrequenz schwankt. Damit sollte auch klar sein, warum eine Phonetikerin überfordert ist.

Ich komme als Gutachter nicht infrage, weil ich zu nah an die Verteidigung gebunden bin. Außerdem bin ich nicht hochkarätig genug, um die Meinung einer Gutachterin mit Gerichtsroutine anzuzweifeln. Und wenn die Richter Null Ahnung haben, zählt der höhere Titel und nicht (ein nicht einmal nachgewiesenes) Fachwissen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.01.2019 um 21:27
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich komme als Gutachter nicht infrage, weil ich zu nah an die Verteidigung gebunden bin. Außerdem bin ich nicht hochkarätig genug, um die Meinung einer Gutachterin mit Gerichtsroutine anzuzweifeln. Und wenn die Richter Null Ahnung haben, zählt der höhere Titel und nicht (ein nicht einmal nachgewiesenes) Fachwissen.
Zumindest hätte ein von der Verteidigung bestellter Gutachter mit dem Resultat Deiner unbezahlten Vorarbeit als Ausgangspunkt doch einen ganz guten Start, oder?

Schade, man müsste mit der Gutachterin von Damals mal privat darüber sprechen können (off the records) aber das ist natürlich nach Allem nicht mehr möglich.


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