Man ist zur Zeit des Verschwindens der Mädchen davon ausgegangen, dass sie Opfer eines Mannes wurden, der mit "der zweiten Amnestie der Wende" aus dem Gefängnis entlassen wurde.
https://www.chronikderwende.de/lexikon/glossar/glossar_jsp/key=amnestie.html (Archiv-Version vom 03.09.2017) In der Wendezeit fanden zwei Amnestien statt. Die erste am 27.10.1989 betraf alle Gefangenen, die wegen versuchter Republikflucht inhaftiert waren.
Die zweite am 12.12.1989 galt für Häftlinge, die vor dem 6.12.1989 wegen "vorsätzlicher und fahrlässiger Vergehen zu einer Strafe bis zu drei Jahren verurteilt wurden".
Es kann sein, dass er zwar wegen z.B. Eigentums- und Körperverletzungsdelikten eingesperrt war, aber wegen Vergewaltigung o.a. nicht.
Das Ende der Morde hat man sich damit erklärt, dass man den Mann wieder eingesperrt hat und zwar wegen z.B. Eigentums- und Körperverletzungsdelikten. Er wird nicht freiwillig über die Mädchenmorde geredet haben.
Vielleicht hat der Mann später erhebliche Straftaten begangen und er ist bei VICLAS, der Datenbank der Polizei erfasst worden. ... Und vielleicht hat man an dem Gepäck des einen Mädchens die DNA des Täters gefunden, die man mit VICLAS abgleichen kann.
Ich weiß nicht, ob es möglich ist, die Namen der Häftlinge, die am 12.12.1989 entlassen wurden, durchzugehen.
Vielleicht kann sich aber die, eine oder andere, Frau daran erinnern, dass sie 1989-1990 eine seltsame Begegnung beim Trampen in der Gegend von Halle hatte. Mir war es strikt untersagt, zu trampen. ;-)
Das Jahr 1990 war schwierig. Viele waren in seelischer Aufruhr, weil sie konkrete Existenzängste hatten.