Berlinergirl schrieb:Ich finde es nicht schlimm, auch erstmal nur den ersten Teil deines Berichts zu lesen. Ist ja auch schon interessant. Also, mach dir keinen Stress. Danke für deine Arbeit!
Danke
:)Nun also weiter....Plädoyer des SA:
Als 1. legt er also dar, wie er den Tathergang anhand der Indizien konstruiert (hier folgt er der bereits bekannten Theorie, deswegen wiederhole ich das hier nicht nochmal)- dabei bleiben natürlich einige Annahmen spekulativ, z.B. warum B. oben unbekleidet war und wer sie entkleidet hat
Als 2. erläutert er, warum er den Angeklagten für schuldig und nicht glaubhaft hält.
Hier kommen als erstes seine widersprüchlichen und inkonstanten Aussagen zum Tragen z.B. seine Angaben darüber, wann er mit B. zum letzten Mal Kontakt hatte aber auch seine Aussagen bzgl. seines Alibis (auch hier kennen wir die Widersprüche schon, lass ich also weg)
Die ersten polizeilichen Verhöre führte K. scheinbar noch ohne rechtlichen Beistand. Müssen auch sehr lang gewesen sein, der SA sprach von 8 h Verhören
Als 3. führte er die Indizien an, die belegen, dass K. am Tatort war (bekannt)
Interessant war an dieser Stelle, dass er die whatsapp Nachricht verlas, die K. am Tattag an Frau K., die Nachbarin schrieb. Darin verkündete er, dass er am Grabowsee sei, dort eine schöne feuchte Stelle gefunden hätte und es wohl dauern würde. Stutzig machte mich, dass er hinter dem "eine schöne feuchte Stelle gefunden" ein "hihihi " setzte.....ließ in mir sofort die Assoziation hochkommen, dass Frau K. doch in seine Pläne eingeweiht war ...aber ist eben kein wirklicher Beweis. Es wirkte in jedem Fall merkwürdig.
Es wurde auch das erste Mal (zumindest für mich) erwähnt, dass ein Ehepaar zum Tatzeitpunkt eine schwarz gekleidete männliche Person am Bunker gesehen hat, die dann im Wald verschwand.
Als 4. äußerte er sich zum Nachtatverhalten, was auch für die Täterschaft spricht (Zeugenaussagen von Frau Sch und Frau K bzgl. seines Verhaltens, das plötzliche Geld, dass er großzügig ausgab (es wurde wohl sein Vermögen überprüft, er hat eigentlich nur 150 Euro pro Monat gehabt) Rückkehr zum Tatort, Löschen seiner chatverläufe und privater Bilder, Suche nach DNA Beseitigung)
Als 5. ging er der vorgebrachten Fluchtgeschichte des Angeklagten nach und verdeutlichte, warum er diese nicht für glaubhaft halte.
Er führte auch nochmal an, dass der Zeitpunkt dieses "Geständnisses" mit den Ermittlungsergebnissen einhergeht.
Zum einen scheint wenig glaubhaft, dass B. gewusst haben soll, wo er ist, wenn nach seinen Angaben er mit B. zuletzt am 13. 07 Kontakt hatte (hier war interessant die Info bzgl. der unbekannten Nummer. Man kann zwar nicht genau belegen, dass es K. war aber man konnte wohl feststellen, dass er zu dem Zeitpunkt nach entsprechender software googelte)....und dann folgen weitere Argumente, wie die vorgefundenen Zigarettenkippen, die Getränkeflaschen mit DNA von beiden, nackter Oberkörper, auch der Widerspruch, dass er angab, den Bunker nicht zu kennen, aber gleich den Eingang gefunden haben will, wo die Gerichtsmedizinerin aussagte, dass sie Mühe hatte, diesen überhaupt zu finden)
Dann ging er auf die Schilderungen bzgl. des Konfliktes ein und warum er es nicht für wahrscheinlich hält, dass K. B. tötete, weil sie ihm im Wege stand
Er gestand zunächst zu, dass sein übliches Verhalten dafür sprechen könnte, dass er aggressiv reagierte, weil er sich eingeengt fühlte (z.B. das Schubsen an der Kellertreppe), verwies dann aber auf die Situation bei dem Picknick, wo er aktiv und sehr agressiv in eine Situation hineinging und einen Konflikt provozierte.
Er argumentierte dann im Weiteren mit den forensischen Erkenntnissen: kein passendes Spurenbild am Eingangsbereich, diese wären nur im Bunkerinneren zu finden
und den Aussagen des Psychiaters: Das Zustechen ist kein automatisiertes adäquater Reflex, naheliegender wäre es gewesen , B. zur Seite zu stoßen , was ihm aufgrund körperlicher Überlegenheit möglich gewesen sei
Er sehe zudem in dem Verhalten Tötungsabsicht 1. Grades und eine zielgerichtete Tötung. Dafür sprächen die objektive Gefährlichkeit der
Handlung (7 Stiche), das Ausführen von hinten (größtenteils , bei einem weiß man es ja nicht genau), die massive Gewalteinwirkung , denn die Stiche wurden mit hohen Kraftaufwand beigebracht , er wusste, dass es tödlich ist/sein kann (Wissentlichkeit)
Als Motiv nimmt er an, dass er B. für eine Vielzahl seiner Probleme verantwortlich machte und sich Ruhe verschaffen wollte. Zudem Eifersucht
Nun folgten die Argumente, die für das Mordmerkmal " Heimtücke" sprechen würden:
1. Arglosigkeit: bei beiden wurden keine Abwehrspuren festgestellt, aufgrund des sehr kleinen Eingangs und der relativ sauberen Bekleidung kann man davon ausgehen, dass B. freiwillig in den Bunker gekrabbelt ist, es bahnten sich vermutlich sex. Handlungen an (nackter Oberkörper) , es wurde zusammen geraucht und Getränke geteilt
B. hätte zudem alles für K. gemacht, konnte nicht davon ausgehen, dass er ihr schaden könnte
2.WehrlosigKeit: Bunker bietet wenig Flucht und Ausweichmöglichkeit, es waren auch keine Fluchtspuren zu finden, kein Handyempfang, zudem wurden mind. 6 Stiche von hinten beigebracht und verursachten Lähmungserscheinungen, daher auch keine Abwehrspuren weder passive noch aktive, sie hatte also keinerlei Reaktionsmöglichkeiten
3.Ausnutzungsbewusstsein (liegt vor, wenn T. Schutzlosigkeit des Opfers wahrnimmt) : Bunker bietet keine schnellen Flucht und Ausweichmöglichkeiten, nackter Oberkörper, Stiche von hinten, keine Kampfspuren
Hinsichtlich der Erinnerungslücke und der Möglichkeit einer bewusstseinstrübenden Erregung argumentierte er entlang des Psych. Gutachtens: eine affektive Erregung ist bei einer Tötung der Regelfall, die Art des Konfliktes, der ja ohnehin chronisch war, kann keine unbekannte Erregung hervorgebracht haben, es gab keine Übertötung, die Stiche sprechen auch nicht dafür, dass er blind agiert habe (Stichwerkzeug muss teilweise festgesteckt haben, da sehr tief d.h. das Herausziehen hätte ein Besinnungsmoment sein können), man kann also von einem Willensakt ausgehen.
Auch das Vortagsgeschehen (Eifersuchtsattacke wegen Fahrrad am Cafe) spreche gegen eine unmittelbare Affekttat (er war ja schon aufgebracht)
sein inadäquates Nachttatsverhalten die unemotionale, unbeteiligt und ungerührte Fassade würde auch nicht dafür sprechen, dass er sich in einem Erregungszustand befunden hätte, die seine Steuerungsfähigkeit beeinflusst habe
Den Sensenmann hat er auch analog zum psych. Gutachten interpretiert.
Er hält K. für voll schuldfähig
das Merkmal " niederes Motiv" sieht er nicht erfüllt (Eifersucht wäre zwar auch Thema, sieht aber als vordergründiges Motiv das Ruhe haben wollen)
PAUSE
:)