MissMary schrieb:Das stimmt - es ist aber nicht gesagt, dass dieser Kollege nicht irgendwo in der Nähe von Hahn wohnte und daher gar nicht im Apartment wohnte. Zudem gibt es ja Kollegen, mit denen man besser kann und Kollegen, denen man weniger zu sagen hat
Das kann sein. Aber auf das Apartment oder "gut mit jemandem können" wollte ich gar nicht hinaus, sondern eher darauf, dass dieser betreffende Kollege wohl der letzte war, der sie definitiv lebend gesehen hat.
Ich weiß nämlich nicht, wie das mit Aussagen von Verwandten ist. Gilt eigentlich eine Aussage als offiziell/gerichtlich anerkannt, auch wenn sie von einem Ehepartner, einem Kind, den Eltern oder Geschwistern gemacht wird? Also könnte es problematisch sein, wenn der Bruder behauptet, er habe mit ihr 45 Minuten lang geredet, weil er halt ihr Verwandter ist und die Aussage vor Gericht keinen Bestand hätte?
Wenn ja, wäre der Schichtler, der am Abend vorher an BA übergeben hätte, der letzte Zeuge, der sie gesehen hat. Insofern wäre die Aussage dieser Person wichtiger als die des Bruders, weil er eben ein Verwandter ist.
Ich weiß nicht, welche Regelungen es hier in D dazu gibt. Hoffentlich habe ich das verständlich formuliert.
MissMary schrieb:Die Fluglotsen, wenn ich das richtig weiß, hatten ihren Schichtwechsel um 6 Uhr morgens. Ob sich die einzelnen Berufsschichtler untereinander wirklich kennen?
Finde ich interessant. Stand das irgendwo, Quelle?
War nicht auch der Schichtwechsel der DWDler um 6.00 Uhr? Vorausgesetzt, du erinnerst dich richtig: Dann wäre es in all den Jahren der Berufstätigkeit am Hahn durchaus möglich gewesen, dass man sich nach getaner Arbeit auf den Towergängen begegnete und sich zumindest flüchtig grüßte?
Am Tag ihres Verschwindens ging BA nicht direkt nach ihrer Schicht aus dem Tower heraus und hätte theoretisch einem Lotsen usw. begegnen können, sondern erst viel später. Also somit auch keine Zeugen.