Doppelmord Babenhausen
10.11.2023 um 17:21emz schrieb:Dazu hast du doch sicher eine Quelle.Das gibt es schon, dass ein Erblasser dem Kind den Pflichtteil entziehen kann, § 2333 BGB. @Ray. meint hier offenbar speziell § 2333 Nr. 4 BGB. Hinzukommen muss in diesem Fall aber auch noch Unzumutbarkeit für den Erblasser, dem Kind den Pflichtteil zu belassen.
Würde mich gerne in das Thema einlesen.
Voraussetzung für einen Pflichtteilsentzug ist auch, dass der Erblasser dies per Testament tut und im Testament auch genau begründet, weshalb er seinem Kind den Pflichtteil entzieht. Macht der Erblasser aber erst gar kein Testament, gibt es keinen Pflichtteilsentzug