Doppelmord Babenhausen
04.06.2020 um 17:34Das ist gerade der Witz an der Sache. Laut Gesetz DARF ein Gericht einem Wiederaufnahmeantrag nur stattgeben, wenn sich voraussichtlich am rechtskräftigen Urteil was ändern würde und der Antragsteller hierfür genügend Gründe im Wiederaufnahmeantrag genannt hat.Tom_Ripley schrieb:Auch wenn dann nicht zwingend etwas anderes rausgekommen wäre?
Bloß mal so, um zu gucken, ob sich VIELLEICHt am rechtskräftigen Urteil was ändern KÖNNTE, darf das Wiederaufnahmegericht den Antrag nicht mal eben fix durchwinken und die Erneuerung der Hauptverhandlung anordnen. Wäre es so einfach, gäbe es viel mehr erfolgreiche Wiederaufnahmeanträge und zigtausende wiederaufgenommene Hauptverhandlungen. Gibt es aber nicht.