jaska schrieb:Was heisst das denn konkret?
Es würde m.E. besser aussehen wäre man auf dei Argumente /Gutachten fachlich eingegangen und
sich nicht nur komplett ignorierend hinter der formalen Jurisprudenz versteckt.
Auch wenn dann nicht zwingend etwas anderes rausgekommen wäre?
So liefert man so eine Steilvorlage zur Legendenbildung den Kritikern.
(Arbeite momentan als Hilfslehrer - wenn ich einem Schüler seine Arbeit (gut oder schlecht)
bewerte hat er Anspruch und bekommt eine komplette Auswertung. Und nicht nur eine kommentarlose Note.
Weiß das es Schule und nicht Justiz ist.)
na ja sei es drum.
In ca 5 Jahren wird die Strafvollstreckungskammer zur Reststrafe beschließen.