Doppelmord Babenhausen
06.06.2020 um 00:10Andante schrieb:Ich denke, die Betreuerin von Astrid T. hat aus guten Gründen von einer Schmerzensgeldklage gegen AD abgesehen. Denn selbst wenn AD zivilrechtlich zur Schmerzensgeldzahlung verurteilet worden wäre: Vollstrecken aus einem solchen Urteil hätte man kaum können.Das macht natürlich auch Sinn. Alles in Allem wird daher die Familie D sich damit arrangieren müssen, dass es keine weiteren Ansatzpunkte geben wird. Sollte er tatsächlich unschuldig sein, wäre das natürlich eine Katastrophe. Allerdings kann man der Justiz hier allerdings keinen Vorwurf machen, denn insgesamt klingt der angenommene Tatablauf durchaus schlüssig. Und in Ermangelung anderer konkreter Tatverdächtiger, wird es darauf hinauslaufen, dass alles so bleibt wie es ist und wahrscheinlich der Täter rechtskräftig verurteilt ist.
Natürlich kann man, wie hier schon seit über 1000 Seiten darüber debattieren ob AD schuldig ist und ob das Urteil überzeugt. Und auch wenn es an dem Urteil den ein oder anderen Schönheitsfehler geben mag ( z.B. war es tatsächlich ein Bauschaum-Schalldämpfer?), muss man sich auch die Frage stellen, ob deswegen die Unschuld von AD bewiesen ist. Wenn es jetzt also z.B. ein anderer Schalldämpfer war, dann bricht zwar das Indiz weg, aber das heißt ja nicht automatisch, dass er es nicht war. Ich gehe z.B. davon aus, dass jemand, der sich eine scharfe Waffe besorgen kann, sich bestimmt auch einen Schalldämpfer besorgen kann. Ich denke, das sind auch die Überlegungen des OLG zum WAA von Strate. Die Beschusstests beweisen alles und nichts.