Jamegumb schrieb:In meiner grenzenlosen Einfalt würde ich das als positives Zeichen (aus Sicht von Herrn D.) werten. Zumindest sollte auch ein positives Ergebnis noch möglich sein.
Bei der Prüfung eines WA-Antrags erfolgt regelmäßig zunächst eine kursorische Prüfung. Salopp gesagt prüft die Kammer, ob "da was dran sein könnte", also ob ein WA-Grund tatsächlich gegeben sein könnte. Besteht auch nur ein solcher Verdacht, wird der Fall prioritär (nach Möglichkeit; Haftsachen etc. gehen immer vor) behandelt. Dazu ist ein Gericht auch verpflichtet, denn dann besteht die reelle Chance, dass ein Unschuldiger seiner Freiheit beraubt wird. Wir haben das beispielhaft im Fall Mollath gesehen: Das LG benötigte lange und verwarf den Antrag. Kaum bekam das OLG die Akten zu Gesicht, traf es gleich die Entscheidung.
Fällt die kursorische Prüfung negativ aus, kann man die Sache ruhig auf die lange Bank schieben. Denn warum sollte Eile geboten sein? Man kann dann, wenn man Luft hat, in aller Ruhe an der regelmäßig sehr umfangreichen Verwerfungsbegründung schreiben.
Ich habe keinen Zweifel, dass exakt das hier gerade passiert.