Doppelmord Babenhausen
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Doppelmord Babenhausen
31.05.2014 um 17:22@Wireless
Im Normalfall schon. Um gezielter auf Tätersuche zu gehen.
Wie es in diesem Fall aussieht, kann man nicht wissen. Jedenfalls wird das Profil nach gewissen Kriterien erstellt, auf einem Fundament basieren und nicht aus den Fingern gezogen worden sein.
Im Normalfall schon. Um gezielter auf Tätersuche zu gehen.
Wie es in diesem Fall aussieht, kann man nicht wissen. Jedenfalls wird das Profil nach gewissen Kriterien erstellt, auf einem Fundament basieren und nicht aus den Fingern gezogen worden sein.
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31.05.2014 um 17:26Wikipedia: Täterprofil
Arbeitsweise[Bearbeiten]
Dabei werden Tathandlungen, Tatumstände (Ort), Opferprofil (Viktimologie) etc. begutachtet, um Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten und die Persönlichkeit des Täters zu ziehen. Das zu erstellende Gutachten orientiert sich an bisherigen Erkenntnissen verschiedener Forschungsgebiete und vereint sie zu einem stimmigen Bild bezüglich der Fakten. Daraus erschließen sollte sich das Verhalten und Erleben des Täters in der Vergangenheit (Analyse) sowie in der Zukunft (Prognose). Abgeleitet aus zukünftigem Verhalten werden Handlungen, Handlungsmuster, mögliche Opfer etc. Dabei muss auf die individuellen Umstände eingegangen und bei Tatserien die Entwicklung des Täters beachtet werden. Das Gutachten dient der Eingrenzung der möglichen Täter auf bestimmte Personenkreise (zum Beispiel für eine Speichelprobe). Das Täterprofil führt nicht zu einem einzelnen Täter. Auch vergleicht der Gutachter im Regelfall nicht sein Profil mit den Verdächtigen (Problem des konfirmatorischen Hypothesentestens). Dies ist Aufgabe der Vollzugsbehörden. Der Auftrag zum Gutachten wird zumeist vom Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft/Polizei erteilt. Der Gutachter ist im Bereich der Psychologie oder der Psychiatrie (Facharzt) angesiedelt.
Arbeitsweise[Bearbeiten]
Dabei werden Tathandlungen, Tatumstände (Ort), Opferprofil (Viktimologie) etc. begutachtet, um Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten und die Persönlichkeit des Täters zu ziehen. Das zu erstellende Gutachten orientiert sich an bisherigen Erkenntnissen verschiedener Forschungsgebiete und vereint sie zu einem stimmigen Bild bezüglich der Fakten. Daraus erschließen sollte sich das Verhalten und Erleben des Täters in der Vergangenheit (Analyse) sowie in der Zukunft (Prognose). Abgeleitet aus zukünftigem Verhalten werden Handlungen, Handlungsmuster, mögliche Opfer etc. Dabei muss auf die individuellen Umstände eingegangen und bei Tatserien die Entwicklung des Täters beachtet werden. Das Gutachten dient der Eingrenzung der möglichen Täter auf bestimmte Personenkreise (zum Beispiel für eine Speichelprobe). Das Täterprofil führt nicht zu einem einzelnen Täter. Auch vergleicht der Gutachter im Regelfall nicht sein Profil mit den Verdächtigen (Problem des konfirmatorischen Hypothesentestens). Dies ist Aufgabe der Vollzugsbehörden. Der Auftrag zum Gutachten wird zumeist vom Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft/Polizei erteilt. Der Gutachter ist im Bereich der Psychologie oder der Psychiatrie (Facharzt) angesiedelt.
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31.05.2014 um 17:29Allerdings wird wieder eine Verschwörung unterstellt. Der anwesende Sokoleiter ist den Darsows bekannt und der AD hatte Stress mit dem. Ist doch klar, dass die dem dann so ein Täterprofil unterjubeln:
@Lorea war schneller, also siehe oben ;)
Dieses von AD nicht unterschriebene Profil ist vor Gericht also nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben wurde.
Ich kenne den Sokoleiter sogar aus früheren Zeiten. Wir haben früher in unserem Wohnort im Sportraum der Turnhalle trainiert. So auch der Sokoleiter, der aus dem gleichen Ort wie mein Mann kommt. Mein Mann hatte damals Differenzen mit ihm.Allerdings...
@Lorea war schneller, also siehe oben ;)
Dieses von AD nicht unterschriebene Profil ist vor Gericht also nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben wurde.
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31.05.2014 um 17:34@Lorea
Danke
Danke
Lorea schrieb:Auch vergleicht der Gutachter im Regelfall nicht sein Profil mit den Verdächtigen (Problem des konfirmatorischen Hypothesentestens).Ok, es ist also üblich, dass der Profiler den Verdächtigen nicht kennt. Die Frage, ob in diesem Fall hier es anders war, also die unübliche Ausnahme, lässt sich leider wohl nicht klären.
S_C schrieb:Dieses von AD nicht unterschriebene Profil ist vor Gericht also nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben wurde.Es wurde ja auch nicht im Urteil erwähnt, wenn ich mich nicht täusche. Es diente also eher als Ermittlungshilfe. Ab dieser Stelle dann, könnten die Ermittler überzeugt gewesen sein, dass AD der Täter ist, also spätestens ab hier dann eher Belastendes gegen ihn gesucht haben, als Entlastendes.
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31.05.2014 um 17:46Genau. Ein typischer Job der Profiler.[/ZITAT
wollte es gerade schreiben, aber Delicious war schneller..
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31.05.2014 um 18:00bald werden alle Foren ausgeschöpft sein...am 01.04.2014 15:14 Uhr erstellt..
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31.05.2014 um 18:06Wireless schrieb:Ok, es ist also üblich, dass der Profiler den Verdächtigen nicht kennt. Die Frage, ob in diesem Fall hier es anders war, also die unübliche Ausnahme, lässt sich leider wohl nicht klären.da muss man sich halt mit Spekulatius begnügen
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31.05.2014 um 18:17@KonradTönz1
Zur Unschuldsfrage: wie üblich in diesen Diskussionen hier wird regelmäßig und völlig verfehlt die Unschuld des Angeklagten in den Mittelpunkt gestellt. Davon müsse man überzeugt sein. Falsch. Der Richter (und was für einen Fremden, wie den Richter gilt, muss erst recht für einen nahen Angehörigen gelten) muss nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt sein. Das ist in vielen Fällen, in denen tatsächlich Unschuldige angeklagt sind, unmöglich. Entscheidend ist allein die Frage: Bin ich von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Und solange es berechtigte Zweifel gibt, muss freigesprochen und der Angeklagte als unschuldig behandelt werden. Wenn AD berechtigte Zweifel hat - und als Jurist sage ich, die hätte auch der Richter haben müssen - dann ist sie darin absolut gerechtfertigt, für die Freilassung ihres Gatten zu kämpfen.
Ganz am Rande: Tatsächlich ist das Urteil eines der schlechtesten Strafrechtsurteile, die ich je gelesen habe.
KonradTönz1 schrieb:Ich würde noch weiter gehen und behaupten, viele würden das auch nicht tun, wenn sie von der Unschuld ihrer Partner NICHT überzeugt sind. Wie gesagt, das Gesetz stuft enge Angehörige nicht umsonst als a priori unzuverlässige Zeugen ein.Welches Gesetz stuft denn enge Angehörige als a priori unzuverlässige Zeugen ein? Bitte mit genauer Paragraphenangabe.
Zur Unschuldsfrage: wie üblich in diesen Diskussionen hier wird regelmäßig und völlig verfehlt die Unschuld des Angeklagten in den Mittelpunkt gestellt. Davon müsse man überzeugt sein. Falsch. Der Richter (und was für einen Fremden, wie den Richter gilt, muss erst recht für einen nahen Angehörigen gelten) muss nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt sein. Das ist in vielen Fällen, in denen tatsächlich Unschuldige angeklagt sind, unmöglich. Entscheidend ist allein die Frage: Bin ich von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Und solange es berechtigte Zweifel gibt, muss freigesprochen und der Angeklagte als unschuldig behandelt werden. Wenn AD berechtigte Zweifel hat - und als Jurist sage ich, die hätte auch der Richter haben müssen - dann ist sie darin absolut gerechtfertigt, für die Freilassung ihres Gatten zu kämpfen.
Ganz am Rande: Tatsächlich ist das Urteil eines der schlechtesten Strafrechtsurteile, die ich je gelesen habe.
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31.05.2014 um 18:19Ich denke immer noch über das Täterprofil nach. Passender gehts ja wirklich nicht.
Ich hab das heute zum ersten Mal gelesen.
Wenigstens scheint die Frage nach dem "unbescholtenen, unauffälligen Mann von nebenan" als Mörder allgemein damit erledigt zu sein. Hoffe ich.
Ich hab das heute zum ersten Mal gelesen.
Wenigstens scheint die Frage nach dem "unbescholtenen, unauffälligen Mann von nebenan" als Mörder allgemein damit erledigt zu sein. Hoffe ich.
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31.05.2014 um 18:29Lorea schrieb:Wenigstens scheint die Frage nach dem "unbescholtenen, unauffälligen Mann von nebenan" als Mörder allgemein damit erledigt zu sein. Hoffe ich.Nicht wenn es erst geschrieben wurde nachdem AD bereits verdächtigt wurde. Das würde dann wiederum an Ulvi erinnern…
@soisser
Wie ist das eigentlich? Wenn sich der Hauptverdächtige und der Hauptermittler "privat" kennen. Wäre das rechtens?
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31.05.2014 um 18:33@Alice_im_Wl
Allgemein schrieb ich. "Allgemein" heißt: Nicht nur auf diesen Fall bezogen.
Es wird ja seit längerem hier immer mal wieder die Meinung vertreten, dass ein unbescholtener, polizeiunbekannter Mann solch Taten nicht verüben kann.
Allgemein schrieb ich. "Allgemein" heißt: Nicht nur auf diesen Fall bezogen.
Es wird ja seit längerem hier immer mal wieder die Meinung vertreten, dass ein unbescholtener, polizeiunbekannter Mann solch Taten nicht verüben kann.
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31.05.2014 um 18:42Alice_im_Wl schrieb:Wie ist das eigentlich? Wenn sich der Hauptverdächtige und der Hauptermittler "privat" kennen. Wäre das rechtens?was fragst du mich das? - rechtens ist es, sie dürfen sich kennen.
im Nachhinein wird es wieder so dargestellt, die hatten mal Disput früher..- .wieder etwas zum hindrehen, so wie man es brauch.
ich halte mich raus wir werden sehen.
hab keine Lust ständig hätte, hätte Fahrradkette...
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31.05.2014 um 18:43DerGreif schrieb:Ganz am Rande: Tatsächlich ist das Urteil eines der schlechtesten Strafrechtsurteile, die ich je gelesen habe.@DerGreif
Sie sind nicht der erste Jurist von dem wir das hören. Würden Sie uns bitte erläutern, warum Sie dieser Meinung sind!
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31.05.2014 um 18:44Lorea schrieb:Ich hab das heute zum ersten Mal gelesen.ich kannte das, da ich das Forum bis auf wenige Seiten ganz gelesen habe
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31.05.2014 um 18:46soisser schrieb:was fragst du mich das? - rechtens ist es, sie dürfen sich kennen.Du weißt warum ich gerade Dich das frage. Schade das wir keine vernünftige Aussage bekommen.
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31.05.2014 um 18:50Was ich nochmal gern hervorheben möchte:
Lorea schrieb:Der Täter muss einen Bezug zu allen drei Opfern haben. Die Familie als System und in ihrerDies zum Motiv. Ich hoffe, jetzt wird klar, dass der Kreis der Verdächtigen sich darauf bezieht. Deshalb meine immer wiederkehrende Frage nach dem Motiv DIESER speziellen Tat. Die leider unbeantwortet blieb.
Gesamtheit wird als Störfaktor gesehen bzw. durch den Tod aller drei Opfer wird ein Vorteil erlangt.
Lorea schrieb: Bei einer geplanten Tat, die wie imDas hier würd ich auch nochmal gern hervorheben für diejenigen, die der Ansicht sind, Angehörige würden es merken, wenn ein Familienmitglied eine derartige Tat verübt hätte.
vorliegenden Fall sehr stringent und scheinbar emotionslos durchgeführt wird, sind
feststellbare Abweichungen im alltäglichen Lebensablauf des Täters eher nicht zu erwarten.
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31.05.2014 um 19:15Der Richter war von der Schuld des Angeklagten überzeugt und es gab wohl keine berechtigten Zweifel
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31.05.2014 um 19:17tayo schrieb:Der Richter war von der Schuld des Angeklagten überzeugt und es gab wohl keine berechtigten ZweifelDie Leier haben wir auch schon mindestens 100 mal gehört…