Doppelmord Babenhausen
31.05.2014 um 17:18Anzeige
Ich kenne den Sokoleiter sogar aus früheren Zeiten. Wir haben früher in unserem Wohnort im Sportraum der Turnhalle trainiert. So auch der Sokoleiter, der aus dem gleichen Ort wie mein Mann kommt. Mein Mann hatte damals Differenzen mit ihm.Allerdings...
Ok, es ist also üblich, dass der Profiler den Verdächtigen nicht kennt. Die Frage, ob in diesem Fall hier es anders war, also die unübliche Ausnahme, lässt sich leider wohl nicht klären.Lorea schrieb:Auch vergleicht der Gutachter im Regelfall nicht sein Profil mit den Verdächtigen (Problem des konfirmatorischen Hypothesentestens).
Es wurde ja auch nicht im Urteil erwähnt, wenn ich mich nicht täusche. Es diente also eher als Ermittlungshilfe. Ab dieser Stelle dann, könnten die Ermittler überzeugt gewesen sein, dass AD der Täter ist, also spätestens ab hier dann eher Belastendes gegen ihn gesucht haben, als Entlastendes.S_C schrieb:Dieses von AD nicht unterschriebene Profil ist vor Gericht also nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben wurde.
Genau. Ein typischer Job der Profiler.[/ZITAT
wollte es gerade schreiben, aber Delicious war schneller..
da muss man sich halt mit Spekulatius begnügenWireless schrieb:Ok, es ist also üblich, dass der Profiler den Verdächtigen nicht kennt. Die Frage, ob in diesem Fall hier es anders war, also die unübliche Ausnahme, lässt sich leider wohl nicht klären.
Welches Gesetz stuft denn enge Angehörige als a priori unzuverlässige Zeugen ein? Bitte mit genauer Paragraphenangabe.KonradTönz1 schrieb:Ich würde noch weiter gehen und behaupten, viele würden das auch nicht tun, wenn sie von der Unschuld ihrer Partner NICHT überzeugt sind. Wie gesagt, das Gesetz stuft enge Angehörige nicht umsonst als a priori unzuverlässige Zeugen ein.
Nicht wenn es erst geschrieben wurde nachdem AD bereits verdächtigt wurde. Das würde dann wiederum an Ulvi erinnern…Lorea schrieb:Wenigstens scheint die Frage nach dem "unbescholtenen, unauffälligen Mann von nebenan" als Mörder allgemein damit erledigt zu sein. Hoffe ich.
was fragst du mich das? - rechtens ist es, sie dürfen sich kennen.Alice_im_Wl schrieb:Wie ist das eigentlich? Wenn sich der Hauptverdächtige und der Hauptermittler "privat" kennen. Wäre das rechtens?
@DerGreifDerGreif schrieb:Ganz am Rande: Tatsächlich ist das Urteil eines der schlechtesten Strafrechtsurteile, die ich je gelesen habe.
ich kannte das, da ich das Forum bis auf wenige Seiten ganz gelesen habeLorea schrieb:Ich hab das heute zum ersten Mal gelesen.
Du weißt warum ich gerade Dich das frage. Schade das wir keine vernünftige Aussage bekommen.soisser schrieb:was fragst du mich das? - rechtens ist es, sie dürfen sich kennen.
Dies zum Motiv. Ich hoffe, jetzt wird klar, dass der Kreis der Verdächtigen sich darauf bezieht. Deshalb meine immer wiederkehrende Frage nach dem Motiv DIESER speziellen Tat. Die leider unbeantwortet blieb.Lorea schrieb:Der Täter muss einen Bezug zu allen drei Opfern haben. Die Familie als System und in ihrer
Gesamtheit wird als Störfaktor gesehen bzw. durch den Tod aller drei Opfer wird ein Vorteil erlangt.
Das hier würd ich auch nochmal gern hervorheben für diejenigen, die der Ansicht sind, Angehörige würden es merken, wenn ein Familienmitglied eine derartige Tat verübt hätte.Lorea schrieb: Bei einer geplanten Tat, die wie im
vorliegenden Fall sehr stringent und scheinbar emotionslos durchgeführt wird, sind
feststellbare Abweichungen im alltäglichen Lebensablauf des Täters eher nicht zu erwarten.
Die Leier haben wir auch schon mindestens 100 mal gehört…tayo schrieb:Der Richter war von der Schuld des Angeklagten überzeugt und es gab wohl keine berechtigten Zweifel