S_C schrieb:Es ist ja nicht nur das. Ich weiß jetzt nicht, wie umfangreich Du Dich in den Fall eingelesen hast, aber schau Dir doch mal das Ganze an. Wie auch immer, man kommt automatisch auf den AD als Täter. Der könnte genauso gut PS oder EM heißen, ist doch kein persönlicher Hass auf dem A. Darsow oder so.
So lesen sich Urteile immer. Scheinbar ist es sonnenklar, dass der Verurteilte der Täter ist. Berechtigte Zweifel sollen ja gerade durch Urteil ausgeschlossen werden, da andernfalls der Angeklagte freizusprechen gewesen wäre.
Daher muss man hier eben doch schon etwas sorgfältiger hinsehen.
Zweifel des Urteils entstehen hier insbesondere über der Frage des Motivs. Hier findet man im Urteil mehrere sachlich falsche Behauptungen, welche den Wert des Urteils verringern. Das Motiv erscheint daher doch schon etwas konstruiert. Insgesamt sehe ich – gerade durch die Sache mit dem Internetzugriff – noch als begründet an, bewusste Konstruktionen in einem Urteil bringen dann abgesehen davon berechtigter Weise auch Zweifler auf den Plan. Zweifler an diesem Urteil kann ich daher auch verstehen. Hier wäre bei der Urteilsbegründung weniger u.U. mehr gewesen.
Es gibt einiges, was bei dem Urteil eben sehr auffällt. So wird ständig die akustische Belastung betont, weil das Haus doch so hellhörig sei. Die Wiederholung ist auffällig und die Bemerkung, die Frau Darsow daneben schreibt, sagt dann doch sehr viel: Die Reihenhäuser sind getrennt durch eine mit Dämm-Material gefüllte Fuge. Es handelt sich daher letztendlich um einzeln stehende Häuser. Hellhörig wie Eigentumswohnungen oder Reihenhäuser älterer Bauart können die gar nicht sein. Dies zeigt, dass der Richter hier Dinge behauptet, über die er sich nie ein wirkliches Bild gemacht hat.
Die Übertragung bei dieser Bauart erfolgt daher hauptsächlich durch die Luft und nicht – was man bei hellhörig meint – über das Mauerwerk.
Dadurch wird die Lärmbelästigung gar nicht so sehr nur den Angeklagten und seine Familie treffen, sondern alle umstehenden Häuser, der mögliche Kreis der Betroffenen ist eben größer, als das Urteil hier suggeriert.
Als nächstes kommen die Ohrstöpsel, welche hier schon ausreichend behandelt wurden. Das Tragen von Ohrstöpseln kann auch eine Gewohnheit darstellen, mit diesem Gesichtspunkt beschäftigt sich das Gericht in keiner Weise, obgleich es eigentlich dazu verpflichtet wäre.
Und als nächster Punkt ist hier der angeblich die finanziellen Verhältnisse übersteigende Kauf einer anderen Immobilie genannt.
Hier wird in keiner Weise auf die finanzielle Situation der Familie eingegangen, die Behauptung steht nur im Raum, ohne dass sie wirklich begründet ist. Ein Versuch der Begründung stellt allenfalls der Hinweis auf die Immobilienkrise dar. Aber hier unterliegt das Gericht einem schweren Denkfehler.
So ist durch die Immobilienkrise der Wert des Reihenhauses sicherlich gefallen. Gleichzeitig dürften aber auch der Wert der anzuschaffenden Immobilie entsprechend gefallen sein, so dass die zu finanzierende Differenz nach der Krise niedriger gewesen sein dürfte. Außerdem waren die Zinsen 2009 auch schon deutlich niedriger, so der Verweis des Gerichts auf die Immobilienkrise schlicht und einfach falsch ist.
Hier will offensichtlich das Gericht die finanzielle Situation der Familie nicht wirklich untersuchen. Warum denn bloß, wenn alles angeblich so klar sein soll.
Und ein anderer Punkt ist auch die „Entsorgung“ des Rechners. Das Gericht geht nicht speziell auf den Fehler ein, den der PC zeigte. Sollte die Behauptung richtig sein, dass der Rechner während des Hochfahrens abstürzte, dürfte der Angeklagte für einen solchen Fehler kaum verantwortlich gewesen sein. Solche Fehler sind nicht so einfach durch Laien zu provozieren, so dass ich diesem Indiz auch wenig Bedeutung zumessen würde.
Solche letztendlich unsachliche Begründungen in einem Urteil hinterlassen natürlich einen bitteren Beigeschmack und sind Nahrung für Zweifler.
Für mich ist eben das Hauptindiz der Zugriff auf die Schalldämpferseite und gleichzeitig die Feststellung, dass ein solcher Schalldämpfer auch wirklich verwendet wurde. Wie ich schon schrieb, sehe ich daher die Verurteilung als höchstwahrscheinlich richtig an. Die Frage wäre natürlich, ob man eine Beteiligung des Admins wirklich ausschließen kann. Sollte er in der nahen Umgebung des Hauses wohnen und so ebenfalls von dem Lärm belästigt worden sein, so wäre es auch möglich, dass ein Falscher verurteilt wurde. Das zu beurteilen fehlt mir jedoch der Einblick und ich hoffe das ist schon entsprechend von den Ermittlern sachlich ausgeschlossen worden.