Doppelmord Babenhausen
05.06.2014 um 08:10JosefK1914 schrieb:Für mich ist eben das Hauptindiz der Zugriff auf die Schalldämpferseite und gleichzeitig die Feststellung, dass ein solcher Schalldämpfer auch wirklich verwendet wurde. Wie ich schon schrieb, sehe ich daher die Verurteilung als höchstwahrscheinlich richtig an.Nein.
Noch einmal, lieber JosefK. Und an alle anderen auch:
a) es gab im fraglichen zeitraum aus den fraglichen orten (Umkreis ca 50 Kilometer) hunderte von Zugriffen auf diese Site
b) 47 dieser Zugriffe wurden nie geklärt.
a) und b) ist jeweils im urteil nachzulesen
c) diese Site ist unter Wadffennarren offenkundig bekannt gewesen.
d) der Sysadmin, der - belegbar - auch mal gerne unter anderen Accounts surfte (der Account war de facto offen!) hat belegbar ichweißnichtwieviele Waffensites angesurft, weil er Waffennarr ist.
e) der Sysadmin hat belegbar die Daten auf seinem Firmenrechner zu schreddern versucht. Hat also Beweismittel manipuliert.
Der große Fehlschluß ist hier derjenige, dass das Ansurfen der Site aus der Firma etwas muit der tat zu tun gehabt haben muss! Klassischer fall eines Zirkelschlusses. Diese Ansurferei kann ganz harmlos sein.
Inzwischen weiß ich: Dieser Schalldämpfer im Eigenbau scheint unter Waffenfreaks bekannt gewesen zu sein - man musste das gar nicht silencer.ch entnehmen; das Wissen, wie man einen solchen Schalldämpfer baut, kann der Täter auch woanders generiert haben.
Jetzt sagen viele: Aber solche Zufälle kanns doch gar nicht geben!
Doch. Gibt es. Selten, aber es kommt vor. deswegen haben wir ja auch so selten Fehlurteile, in denen sich ein Unschuldiger in Scheinbeweise verstrickt hat. Sehr selten. Aber es kommt eben vor.
man denke an den Fall Beck, England. "Aber so ein Zufall, dass 20 Frauen, die auf einen Heiratsschwindler reingefallen sind, den dann verwechseln, kanns doch gar nicht geben..." Gab es, wie man sieht. Selten, aber es kommt vor.