Doppelmord Babenhausen
31.05.2014 um 19:19Dann wird man sie wohl noch weitere 100 mal anhören müssen
Darfst Du ja, ändert aber nichts an der Sache.tayo schrieb:Dann wird man sie wohl noch weitere 100 mal anhören müssen
Hätte ja auch irgendwie ein bissl doof ausgesehen, wenn er geschrieben hätte, dass er zwar noch Zweifel hat aber irgend jemand muss es ja gewesen sein.tayo schrieb:Der Richter war von der Schuld des Angeklagten überzeugt und es gab wohl keine berechtigten Zweifel
Schatzi, Ulvi hat die ganze Zeit gesessen (wie auch Gustl Mollath). Nicht in einer JVA aber sie waren weg gesperrt. Was ist an einer forensischen Anstalt besser oder anders als an einer JVA?S_C schrieb:Moment mal: der Ulvi K. wurde des Mordes für schuldig befunden und nach dem WAV davon freigesprochen. Gesessen hatte der aber keinen einzigen Tag!
Da beginnt das WAV am 7.7.2014. Ulvi war rechtskräftig verurteilt (zweifelsfrei) am Mord von Peggy Knobloch! Ist es nicht so?S_C schrieb:Den Fall Mollath kenne ich nicht.
und somit war nach Deiner Meinung alles richtig?!hängtihnhöher schrieb:der Gustl wurde aufgrund der psychiatrischen Gutachten weggesperrt.
Schnuffel bist Du noch in Hamburg?soisser schrieb:auch mit Schatzi, Liebster, Schnuffel lassen wir uns nicht umstimmen.