@Alice_im_Wl Nein, eine Antwort habe ich nicht wirklich erwartet!
All@
Es gab weit über 1000 Zeugenbefragungen- die Ermittler schlafen doch nicht auf dem Baum! Sorry...
aber mit Buschfunk hat das alles nichts mehr zu tun! Hier werden seitens Familie D. - Tatsachen heruntergespielt nur um das MORDMOTIV zu vertuschen...
"Die Kammer sah es als erwiesen an, dass andauernde Lärmbelästigung seitens der Nachbarn das Motiv für die „unvorstellbare Tat“, wie es Richter Wagner ausdrückte, gewesen sei. „Ein Motiv erwächst aus der Lebenssituation“, sagte er. Und die sei für den Angeklagten aufgrund des andauernden Lärms der Familie T. so gewesen, dass es für ihn unmöglich geworden sei, damit umzugehen. Von „quietschenden, teils tierischen Schreien“ der Tochter war die Rede, zudem habe auch Petra T. die zunehmends mit ihrem Leben nicht mehr zurecht gekommen sei, nachts teilweise „markerschütternd“ geschrien. Weil Klaus T. nicht schlafen konnte, brachte er morgens um 4 Uhr den Müll runter, ging joggen oder rauchte vor dem Haus. „Es muss für Sie unterträglich gewesen sein“, sagte Wagner. Die Kammer sei deshalb von dem Motiv überzeugt: „Der Angeklagte hatte sich Wohneigentum geschaffen, konnte in seinen vier Wänden aber nicht so leben, wie er wollte.“ Das Bestreben, sich nach einer anderen Wohnung umzuschauen, von der Familie T. also wegzuziehen, habe nach der Tat auch aufgehört. „Dann war Ruhe“, sagte Wagner. „Sie belastet nicht das fehlende Alibi“, sagte er, „sondern die Gelegenheit.“ Denn der Einundvierzigjährige, den Wagner als „grundanständig“ bezeichnete, habe genau um die Gewohnheiten der Familie T. gewusst, wusste um die Räumlichkeiten und auch, dass der Bewegungsmelder am Nachbarhaus zu dieser Zeit abgeklebt war."