Doppelmord Babenhausen
11.06.2014 um 16:54Chronologie des Tatgeschehens und vieles mehr zum Fall.
Ehepaar D : Der Ehemann sehr introvertiert, die Ehefrau sehr extrovertiert.
Laut Zeugen verkündete der Ehemann : „Ich brauche keine Freunde, ich mache alles
mit mir selbst aus“.
Eine derartige Verhaltensweise macht niemanden zum Mörder…aus einer albtraumartigen, nicht enden wollenden Lebenssituation heraus gesehen, könnte ich jedoch vieles nachvollziehen.
Sein Anwalt verordnete ihm Schweigen…
Die Ehefrau befand sich mit ihren Kindern zur Tatzeit im Norden Deutschlands.
A.D. befand sich zur Tatzeit allein in seinem Haus.
Es könnte sich eine Menge Ballast, im Laufe der Zeit, in ihm aufgestaut haben…vielleicht war es die Ruhe vor dem Sturm…
Anscheinend hatte sich der Verurteilte, vor der (angeblichen?) Tat über viele Möglichkeiten informiert…es passt vieles zusammen.
Ein Wiederaufnahmeverfahren könnte das Urteil evtl. ins Wanken bringen…
Auszug aus dem Link betr. Urteil:
… seien Schmauchspuren gefunden worden, die
zweifelsfrei zur Tat passten und von Schießübungen
stammten. Vor der Bluttat habe Andreas Darsow noch
die Bewegungsmelder abgeklebt, um nicht auf sich
aufmerksam zu machen. Der Angeklagte habe zudem
die Lebensgewohnheiten seiner Nachbarn genau ge-
kannt; beispielsweise, dass der 62-Jährige in aller
Frühe den Müll rausbrachte. Das Gericht folgt mit
seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt, die
Indizienkette sei lückenhaft. Sie will Revision einle-
gen. Weinend stürzt die Ehefrau nach Verkündung
des Urteils zu ihrem Mann auf die Anklagebank. Auch
die Mutter des Angeklagten zeigt sich fassungslos:
„Mein Sohn ist unschuldig.“ Es passiere selten, dass
eine „so unvorstellbare Tat“ nur anhand von Indizien
aufgeklärt werden müsse, sagt Wagner und schildert
in seiner 90-minütigen Urteilsbegründung zunächst
genau den Hergang des Verbrechens: An einem frü-
hen Aprilmorgen 2009 wird der 62 Jahre alte Immobi-
lienmakler beim Heraustragen eines Müllsacks vorm
Souterraineingang seines Reihenhauses mit sechs
Schüssen niedergestreckt und stirbt. Er hatte noch
versucht, die Kugeln mit seinen Händen abzuwehren.
Der Täter geht ins Haus und tötet die im ersten Stock
schlafende Ehefrau mit zwei Kugeln in den Kopf. „Sie
wurde nicht mal wach“, sagt Wagner. Gerichtsme-
diziner hatten am Kopf der 58-Jährigen keine durch
Bewegung ausgelöste Blut-Abrinnspuren feststellen
können. Eine Etage höher schläft die autistische Toch-
ter des Ehepaars. Der Mörder schießt zweimal auf sie
und flüchtet. Die Frau überlebt schwer verletzt, irrt ei-
nen Tag lang durchs Haus und wird dann im Vorgar-
ten liegend entdeckt. Im Prozess kann die 38-Jährige
nicht als Zeugin gehört werden. Die Familie musste
allein deshalb sterben, weil von ihr unzweifelhaft eine
hohe Lärmbelästigung für die umliegenden Anwohner
und auch für den später angeklagten Reihenhaus-
nachbarn ausging, wie Wagner sagt. Das Ehepaar
zankte nach Zeugenaussagen immer wieder laut, die
Tochter habe oft geschrien. „So laut, dass wir manch-
mal dachten, es ist etwas passiert“, berichtet ein nahe
am Haus wohnender Babenhäuser vor Gericht. Die
Schreie der „psychisch auffälligen Mutter“ wuden als
„markerschütternd“ beschrieben. „Die Nachbarsfami-
lie war nachtaktiv“, beschreibt der Richter die Situa-
tion. „Da kann man sich vorstellen, was da los war.“
Der Angeklagte habe in seiner Wut eine ganze Fa-
milie auslöschen wollen. Andreas Darsow habe sei-
nen Lebensinhalt - ein harmonisches Familienleben
- zerstört gesehen. „Er konnte in seinen eigenen vier
Wänden nicht so leben, wie er wollte.“ Die Ehefrau
des Angeklagten habe vor der Tat von Umzugsplänen
erzählt, gibt eine Zeugin zu Protokoll. „Kann Lärmbe-
lästigung Motiv für unbedingten Tötungswillen sein?“,
fragt Wagner am Dienstag. „Ja“, fährt der Richter fort.
„Denn ein Motiv erwächst aus der Lebenssituation.“
Genau das bestreitet der Angeklagte. Er habe mit den
Nachbarn in einem „Ignorierverhältnis“ gestanden.
Zusätzlich fanden die Ermittler an einer Hose des
41-Jährigen Schmauchreste, die mit dem Spurenbild
der Tat übereinstimmten. Außerdem habe der 41-Jäh-
rige sich darüber informiert, wie Ermittler DNA-Bewei-
se sichern und Spürhunde einsetzen. Der Angeklagte
habe ein stets „untadeliges“ Leben geführt und das
Verbrechen dann doch mit Heimtücke und aus nied-
rigen Beweggründen begangen, sagt Wagner….