Doppelmord Babenhausen
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20.05.2014 um 22:21es ist ein Urteil gesprochen worden, also gibt es keinen mutmaßlichen Täter...Wenn er unschuldig ist, wird es uns das WAV zeigen Punkt
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20.05.2014 um 22:23Lorea schrieb:Richtig. Wenig Kontakte bedeuten aber auch wenig Angriffsfläche. Oder?Im privaten Bereich. Aber geschäftlich war er ja auch aktiv. Wenn auch nicht sehr erfolgreich.
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20.05.2014 um 22:25soisser schrieb:es ist ein Urteil gesprochen worden, also gibt es keinen mutmaßlichen Täter...Wenn er unschuldig ist, wird es uns das WAV zeigen PunktLieber @soisser: möchtest Du diskutieren oder stänkern. Deine Beiträge sind seit ein paar Tagen nicht mehr sehr konstruktiv.
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20.05.2014 um 22:33die Opfer und deren Angehörige haben schon lebenslänglich...
warum sollte ich einem Täter der meine 17 Jährige Tochter umgebracht hat ein 2. Chance geben....meine Tochter hatte auch keine 18 zu werden.
der Täter bekommt Pflichtverteidiger, Therapien und und und da wird nachgeforscht, ob er als kleines Kind mal an einer nassen Wand geschlafen hat...das alles fließt ein in ein milderes Urteil und was ist mit den Opferfamilien, die gehen daran zugrunde....
war jetzt nur mal ein Beispiel, weil der mutmaßliche Täter A.D. immer in den Vordergrund gestellt wird.
wie gesagt z.Zt. müssen wir davon ausgehen, daß er es war...
warum sollte ich einem Täter der meine 17 Jährige Tochter umgebracht hat ein 2. Chance geben....meine Tochter hatte auch keine 18 zu werden.
der Täter bekommt Pflichtverteidiger, Therapien und und und da wird nachgeforscht, ob er als kleines Kind mal an einer nassen Wand geschlafen hat...das alles fließt ein in ein milderes Urteil und was ist mit den Opferfamilien, die gehen daran zugrunde....
war jetzt nur mal ein Beispiel, weil der mutmaßliche Täter A.D. immer in den Vordergrund gestellt wird.
wie gesagt z.Zt. müssen wir davon ausgehen, daß er es war...
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20.05.2014 um 22:34wieso ich diskutiere und wäge ab genau so wie ihr
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20.05.2014 um 22:38@Lorea
Wenig Angriffsfläche bedeutet nichts, da muss man nur jemanden richtig verärgert haben.
Aber wie gesagt, darüber zu spekulieren ist ohne genauere Kenntnis müßig.
Ich fürchte, da wird auch eine eventuelle WA keine neuen Erkenntnisse bringen.
Wenig Angriffsfläche bedeutet nichts, da muss man nur jemanden richtig verärgert haben.
Aber wie gesagt, darüber zu spekulieren ist ohne genauere Kenntnis müßig.
Ich fürchte, da wird auch eine eventuelle WA keine neuen Erkenntnisse bringen.
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20.05.2014 um 22:43wenn das Urteil so viel Fragen aufwirft, dann frage ich mich warum wurde die Revision vom BGH abgeschmettert?
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20.05.2014 um 22:49@soisser
Nach der von dir beschriebenen Einstellung dürfte man aber nicht bei der Höchsstrafe lebenslänglich bleiben, denn auch lebenslänglich Verurteilte brauchen irgendwann eine 2.te Chance um sich wieder in der Gesellschaft zurecht zu finden.
Wenn nur Wut und Hass bleibt, bestraft man sich auch als Angehöriger selbst, denn dadurch hat man einen Täter ständig im Kopf und im verbitterten Herzen. Und damit widerum, lebt man mit dem Täter und er hat jeden Tag die Aufmerksamkeit eines derart verbitterten Angehörigen.
Die Elter von Mirco Schlitter haben das gut erkannt und einen bewundernswerten Weg gewählt, der es dem Täter nicht möglich macht, ihr Leben weiter zu beherrschen.
Und mein persönliches Rechtsempfinden sagt mir , ebenso wie meine Einstellung zur Rechtstaatlichkeit, lieber ein Schuldiger frei , als ein womöglich Unschuldiger eingesperrt.
Nach der von dir beschriebenen Einstellung dürfte man aber nicht bei der Höchsstrafe lebenslänglich bleiben, denn auch lebenslänglich Verurteilte brauchen irgendwann eine 2.te Chance um sich wieder in der Gesellschaft zurecht zu finden.
Wenn nur Wut und Hass bleibt, bestraft man sich auch als Angehöriger selbst, denn dadurch hat man einen Täter ständig im Kopf und im verbitterten Herzen. Und damit widerum, lebt man mit dem Täter und er hat jeden Tag die Aufmerksamkeit eines derart verbitterten Angehörigen.
Die Elter von Mirco Schlitter haben das gut erkannt und einen bewundernswerten Weg gewählt, der es dem Täter nicht möglich macht, ihr Leben weiter zu beherrschen.
Und mein persönliches Rechtsempfinden sagt mir , ebenso wie meine Einstellung zur Rechtstaatlichkeit, lieber ein Schuldiger frei , als ein womöglich Unschuldiger eingesperrt.
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20.05.2014 um 22:56soisser schrieb:wenn das Urteil so viel Fragen aufwirft, dann frage ich mich warum wurde die Revision vom BGH abgeschmettert?Weil es , zusätzlich mit vielen Girlanden , Konfetti und Luftballons aiusgeschmückt, revisionssicher geschrieben wurde. Aber eine Revisionssicherheit besagt noch lange nicht zwingend, dass der Richtige verurteilt wurde.
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20.05.2014 um 22:58@BigMäc
da bin ich ganz deiner Meinung. Ich kann die Indizien die in der Urteilsbegründung herangezogen werden nur im Hinblick auf die IT Indizien fachlich beurteilen. Natürlich würde ich auch gerne das komplette Gutachten des IT Forensikers kennen. Aber das was im Urteil steht ist für mich fachlich einwandfrei und nachvollziehbar.
Ich kann verstehen, dass andere Leser des Urteils Zweifel haben, die überwiegen. Trotzdem empfinde ich viele der Argumente die Zweifler hier für Diskussion heranziehen hahnebüchen und grotesk. Von daher kann ich @soisser gut verstehen.
BigMäc schrieb:Und mein persönliches Rechtsempfinden sagt mir , ebenso wie meine Einstellung zur Rechtstaatlichkeit, lieber ein Schuldiger frei , als ein womöglich Unschuldiger eingesperrt.N'Abend,
da bin ich ganz deiner Meinung. Ich kann die Indizien die in der Urteilsbegründung herangezogen werden nur im Hinblick auf die IT Indizien fachlich beurteilen. Natürlich würde ich auch gerne das komplette Gutachten des IT Forensikers kennen. Aber das was im Urteil steht ist für mich fachlich einwandfrei und nachvollziehbar.
Ich kann verstehen, dass andere Leser des Urteils Zweifel haben, die überwiegen. Trotzdem empfinde ich viele der Argumente die Zweifler hier für Diskussion heranziehen hahnebüchen und grotesk. Von daher kann ich @soisser gut verstehen.
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20.05.2014 um 23:01oisser schrieb:wenn der BGH der Meinung is,t der Angeklagte ist nicht der Täter...dann dürfen ihn die Girlanden nicht stören. Und sagen: Stop Leute so nicht.....aber sie haben es nicht getan...warum wohl?
wenn das Urteil so viel Fragen aufwirft, dann frage ich mich warum wurde die Revision vom BGH abgeschmettert?
Weil es , zusätzlich mit vielen Girlanden , Konfetti und Luftballons aiusgeschmückt, revisionssicher geschrieben wurde. Aber eine Revisionssicherheit besagt noch lange nicht zwingend, dass der Richtige verurteilt wurde.
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20.05.2014 um 23:11@soisser
Absolute Revisionsgründe des Strafprozessrechts[Bearbeiten]
Im Strafprozess gelten nach § 338 StPO im Wesentlichen dieselben absoluten Revisionsgründe, mit der Maßgabe, dass sich alles was sich auf den Richter bezieht im Strafprozess auch auf die Schöffen bezieht.
Ein absoluter Revisionsgrund im Strafprozess liegt darüber hinaus auch vor,
wenn das Gericht seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.
wenn die Hauptverhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft oder einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden hat.
wenn die Verteidigung in einem wesentlichen Punkt durch einen Beschluss des Gerichts unzulässig beschränkt wurde.
Diese Punkte fielen schonmal weg.
Absolute Revisionsgründe des Strafprozessrechts[Bearbeiten]
Im Strafprozess gelten nach § 338 StPO im Wesentlichen dieselben absoluten Revisionsgründe, mit der Maßgabe, dass sich alles was sich auf den Richter bezieht im Strafprozess auch auf die Schöffen bezieht.
Als Revisionsgrund wird im Verfahrensrecht derjenige Fehler in der Anwendung des materiellen oder des prozessualen Rechts bezeichnet, auf dessen Vorliegen sich das von einer Partei eingelegte Rechtsmittel der Revision stützt.
Relative Revisionsgründe
Bei den relativen Revisionsgründen hingegen muss das Revisionsgericht feststellen, dass das Beruhen des Urteils auf dem Rechtsverstoß jedenfalls nicht ausgeschlossen ist. Der Revisionsführer muss daher in jedem Falle zu diesem Gesichtspunkt vortragen.
Als Revisionsgrund wird im Verfahrensrecht derjenige Fehler in der Anwendung des materiellen oder des prozessualen Rechts bezeichnet, auf dessen Vorliegen sich das von einer Partei eingelegte Rechtsmittel der Revision stützt.
Wir wissen nicht, welche Fehler der Antragssteller vorbrachte . Eine Ablehnung kann sogar an einer falschen oder nicht ausreichend gut begründeten Formulierung liegen.
Absolute Revisionsgründe des Strafprozessrechts[Bearbeiten]
Im Strafprozess gelten nach § 338 StPO im Wesentlichen dieselben absoluten Revisionsgründe, mit der Maßgabe, dass sich alles was sich auf den Richter bezieht im Strafprozess auch auf die Schöffen bezieht.
Ein absoluter Revisionsgrund im Strafprozess liegt darüber hinaus auch vor,
wenn das Gericht seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.
wenn die Hauptverhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft oder einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden hat.
wenn die Verteidigung in einem wesentlichen Punkt durch einen Beschluss des Gerichts unzulässig beschränkt wurde.
Diese Punkte fielen schonmal weg.
Absolute Revisionsgründe des Strafprozessrechts[Bearbeiten]
Im Strafprozess gelten nach § 338 StPO im Wesentlichen dieselben absoluten Revisionsgründe, mit der Maßgabe, dass sich alles was sich auf den Richter bezieht im Strafprozess auch auf die Schöffen bezieht.
Als Revisionsgrund wird im Verfahrensrecht derjenige Fehler in der Anwendung des materiellen oder des prozessualen Rechts bezeichnet, auf dessen Vorliegen sich das von einer Partei eingelegte Rechtsmittel der Revision stützt.
Relative Revisionsgründe
Bei den relativen Revisionsgründen hingegen muss das Revisionsgericht feststellen, dass das Beruhen des Urteils auf dem Rechtsverstoß jedenfalls nicht ausgeschlossen ist. Der Revisionsführer muss daher in jedem Falle zu diesem Gesichtspunkt vortragen.
Als Revisionsgrund wird im Verfahrensrecht derjenige Fehler in der Anwendung des materiellen oder des prozessualen Rechts bezeichnet, auf dessen Vorliegen sich das von einer Partei eingelegte Rechtsmittel der Revision stützt.
Wir wissen nicht, welche Fehler der Antragssteller vorbrachte . Eine Ablehnung kann sogar an einer falschen oder nicht ausreichend gut begründeten Formulierung liegen.
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20.05.2014 um 23:11BigMäc schrieb:Nach der von dir beschriebenen Einstellung dürfte man aber nicht bei der Höchsstrafe lebenslänglich bleiben, denn auch lebenslänglich Verurteilte brauchen irgendwann eine 2.te Chance um sich wieder in der Gesellschaft zurecht zu finden.es wird sich meiner Meinung zuviel Kopf gemacht um einen Täter, u U. Pflichtverteiger, Gutachter, Therapien und und und, was können wir noch alles ausgraben was wir berücksichtigen können, daß er nicht zu lange einsitzt. Und die Angehörigen des oder der Opfer müssen/können für teueres Geld (sollte welches vorhanden sein) in die Nebenklage gehen um überhaupt mal Akteneinsicht zu haben....
Wenn nur Wut und Hass bleibt, bestraft man sich auch als Angehöriger selbst, denn dadurch hat man einen Täter ständig im Kopf und im verbitterten Herzen. Und damit widerum, lebt man mit dem Täter und er hat jeden Tag die Aufmerksamkeit eines derart verbitterten Angehörigen.
Die Elter von Mirco Schlitter haben das gut erkannt und einen bewundernswerten Weg gewählt, der es dem Täter nicht möglich macht, ihr Leben weiter zu beherrschen.
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20.05.2014 um 23:12@soisser
Der BGH prüft doch nur, ob das Urteil rechtsfehlerfrei ist, der vom Gericht festgestellte
Sachverhalt wird nicht angegangen. Ermittlungsakten werden nicht überprüft, die BGH Richter
sind weder IT Experten noch Waffenspezialisten, könnte da folge dessen auch keine Fehler finden,
wenn welche wären.
Nach deiner Logik dürfte es keine unschuldig Verurteilten geben, wenn der BGH das in jedem Fall
merken müsste.
Der BGH prüft doch nur, ob das Urteil rechtsfehlerfrei ist, der vom Gericht festgestellte
Sachverhalt wird nicht angegangen. Ermittlungsakten werden nicht überprüft, die BGH Richter
sind weder IT Experten noch Waffenspezialisten, könnte da folge dessen auch keine Fehler finden,
wenn welche wären.
Nach deiner Logik dürfte es keine unschuldig Verurteilten geben, wenn der BGH das in jedem Fall
merken müsste.
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20.05.2014 um 23:17@soisser
Da sprichst du einen durchaus wichtigen Punkt an. Unsere Gesetze sehen zu wenig Opferschutz und Opferunterstützung vor.
In der Schweiz war es mal ähnlich, da wurde vor einigen Jahren massiv nachgebessert.
Aber, "nur" weil der Opferschutz zu wenig Beachtung findet, darf in einem Rechtsstaat nicht auf alles verzichtet werden, was das Strafrecht für Täter vorsieht.
Ein Rechtsstaat ist doch keine quid-pro-quo Organisation.
Da sprichst du einen durchaus wichtigen Punkt an. Unsere Gesetze sehen zu wenig Opferschutz und Opferunterstützung vor.
In der Schweiz war es mal ähnlich, da wurde vor einigen Jahren massiv nachgebessert.
Aber, "nur" weil der Opferschutz zu wenig Beachtung findet, darf in einem Rechtsstaat nicht auf alles verzichtet werden, was das Strafrecht für Täter vorsieht.
Ein Rechtsstaat ist doch keine quid-pro-quo Organisation.
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20.05.2014 um 23:20BigMäc schrieb:Wir wissen nicht, welche Fehler der Antragssteller vorbrachte . Eine Ablehnung kann sogar an einer falschen oder nicht ausreichend gut begründeten Formulierung liegen.was sagt uns das, hat er einen Fehler gemacht der Antragsteller??? was nützt mir die gute Formulierung, wenn ich als Richter des BGH mir sage, so hätte er nicht verurteilt werden dürfen, nach dieser Faktenlage....dann muss ich eine Revision zu lassen...
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20.05.2014 um 23:22BigMäc schrieb:Da sprichst du einen durchaus wichtigen Punkt an. Unsere Gesetze sehen zu wenig Opferschutz und Opferunterstützung vor.wenn nicht der weiße Ring auf sie zukommt und sie unterstützt, gucken sie in die Röhre. Es sollte halt mehr für die Opfer und deren Angehörigen getan werden....
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20.05.2014 um 23:23@soisser
Nochmal , wie du meinem langen post und dem knackig kurz und korrektem Beitrag von @Kerry , entnehmen kannst :
Das Revisiongericht interessiert sich nicht für die Faktenlage, die Sachverhalte spielen für die Zulassung oder Ablehnung einer Revision keine Rolle.
Nochmal , wie du meinem langen post und dem knackig kurz und korrektem Beitrag von @Kerry , entnehmen kannst :
Das Revisiongericht interessiert sich nicht für die Faktenlage, die Sachverhalte spielen für die Zulassung oder Ablehnung einer Revision keine Rolle.