Alice_im_Wl schrieb:Wo nichts ist, kann man nichts holen.
Er könnte nach der Haftentlassung eine Arbeit aufnehmen, in der Haft hat er ja eine Umschulung zu einem auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Beruf gemacht. Wäre aber natürlich nicht besonders attraktiv, wenn ihm vom Gehalt dann zwecks Begleichung seiner Schulden alles bis zur Pfändungsfreigrenze weggepfändet würde.
Andererseits: Will er bis an sein Lebensende einen Schuldenberg vor sich herschleppen, zu Hause sitzen und von Bürgergeld leben?
Es geht uns natürlich nichts an, welche Pläne er für die Zeit nach seiner Haftentlassung hat, wie seine Vermögensverhältnisse dann sind, anwaltlich beraten ist er auch. Ich frage mich, ob Mandant und Anwalt bisher jemals über die Möglichkeit eines Vergleichs nachgedacht haben. Dem Land Hessen wird klar sein, dass es möglicherweise seine Gesamtforderung nicht wird realisieren können. Es wird froh sein, wenn es überhaupt etwas Geld von AD sieht, das aber wirklich. Wenn AD das Land auf die Hälfte runterhandeln könnte und sich gleichzeitig verpflichten würde, nach der Haftentlassung monatlich regelmäßig soundsoviel zu zahlen, bis diese Hälfte getilgt ist, wäre das vielleicht was. Man könnte da, wie oft bei Vergleichen, auch noch eine Verfallklausel einbauen, dass, wenn AD nur unpünktlich zahlt, aber der volle Betrag (hier 70.000) zu zahlen ist.
Freilich: Jede Art von Vergleich, der eine Zahlungsverpflichtung von AD beinhaltet, wird als Schuldeingeständnis gesehen werden. Und genau das scheint AD nicht zu wollen, für ihn bzw. Strate geht es anscheinend um ganz oder gar nichts.