Ma_Ve schrieb:Eine Erklärung woher das Geld kam gibt das Urteil nicht. Genau das kritisiere ich und betreibe keine Opferverhöhnung.
Du erwartest zu viel von einem Urteil, kritisieren kann man das daher nicht. Das Gericht muss Dir seine Sichtweise nicht komplett vorrechnen. Es gibt nur grob sein Ergebnis wieder.
Aus dem Urteil geht natürlich auch hervor, dass erst ab 2008 die Einnahmen aus seiner Tätigkeit deutlich zurück gingen. Daraus ergibt sich automatisch, dass er vorher aus seine Arbeit Gewinne abgeworfen hatte. Du gehst jedoch von einem Gewinn von 0€ aus, das ist falsch.
Natürlich hatten die Opferfamilie auch weitere Ausgaben, täglich beim Italiener zu bestellen, da kommt auch einiges zusammen. Das Gericht ist dem Leser nicht Rechenschaft schuldig, es muss nicht die Berechnung genau im Urteil aufführen. Die Berechnungen werden schon in irgendeiner Form Bestandteil der Verhandlung geworden sein, die Verteidigung und AD selber hat sie sicher kontrolliert. Das gleiche gilt auch für die Lottogewinne. Das Gericht verneint nur einen größeren Lottogewinn. Das reicht. Es meint damit, dass es keine Lottogewinne gegeben haben, die nennenswert die finanzielle Situation geändert hat. Diese grobe Darstellung ist in einem Urteil mehr als ausreichend.
Sollte diese Berechnung nicht in irgendeiner Form in das Verfahren eingeführt worden sein, dann wäre das ein Grund für einen erfolgversprechenden Revisionsantrag. Da die Revision vom BGH abgewiesen wurde, kann man davon ausgehen, dass die Rechnung des Gerichts stimmt.