@threefish korrekt.
Die Tatsache das ein Täter Fehler macht, kann unter KEINEN Umständen entlastend für ihn wirken.
Und da ich weiß welche Frage gleich kommt...JA dann ist der Täter halt offensichtlich so doof.
Fall 1:Der Täter agiert äußerst gerissen und hinterlässt kaum/keine Spuren.
Wenn man ihn dann anhand von Indizien überführt kommen die üblichen Forentrolle um die Ecke und schwafeln was von Justizskandal, Mollath, Benecke, Kaffee-Schlürf-Podcasts, Schmauchspuren in der Unterhose und Hells Angels.
Fall 2:Der Täter macht Fehler und wird anhand dieser überführt.
Dann kommt "ssooooo doof" ist doch keiner.
Das hat ja auch nichts mit doof sein oder Intelligenz zu tun.
Der Täter macht einfach Fehler.
Manche Täter haben vielleicht auch einfach manchmal Glück.
Manche Täter haben hingegen einfach auch mal gewaltiges Pech.
Daraus lässt sich aber nichts ableiten.
Gleichzeitig glauben diese ganzen Urteilsleugner aber das es scheinbar in Deutschland diverse "wahre" Täter gibt, die das "perfekte Verbrechen" begehen konnten.
Babenhausen, Böhringer, Herrmann, Schemmer sind so Beispiele.
Wie genau erwirbt, ein Täter eigentlich die Eigenschaft ein perfektes Verbrechen verüben zu können?
Wirklich "üben" kann man das ja nicht.
Oder haben diese Täter dann einfach Glück?
Diese Täter haben dann nicht nur das Glück, dass sie selbst nicht überführt werden, sondern dass auch noch parallel ein Sündenbock/neues Justizopfer parat steht, für das sich ein glaubhafter Tathergang, Motiv und Gelegenheit belegen lässt.
Leute come on..
Im konkreten Fall Darsow gibt es keinerlei Zweifel an der Schuld des verurteilten Doppelmörders Andreas Darsow.
Hier wird sich in Ermangelung echter Argumente auf 3 Jahre alte PKs berufen und einfach weiterhin jedes rationale Denken unterbunden.
Die Indizien stehen nach wie vor, wie ein Fels in der Brandung.
Wenn man Darsow nicht verurteilen hätte dürfen, wen dann überhaupt noch?
Warum hat man sich, überhaupt ausgerechnet auf Darsow als "Sündenbock" eingeschossen?
Bitte erklärt endlich die bei Darsow gefunden Schmauchspuren, die in ihrer elementaren Zusammensetzungen mit denen am Tatort identisch sind.