Rick_Blaine schrieb:Na ja, was sie damit sagen wollen ist wohl, dass eine Entscheidung hier vor dem OLG keine Auswirkungen auf seine strafrechtliche Verurteilung hat.
Ja, vermutlich ist wirklich das gemeint. Zivilrechtlich dürfte es aber, falls AD rechtskräftig verliert, schon hart sein, wenn er so viele Schulden hat. Nach seiner Entlassung wird es schwer für ihn werden, dann finanziell wieder auf die Füße zu kommen. Da wird ihm dann auch Privatinsolvenz nicht viel nützen, weil Forderungen aus unerlaubter Handlung, wie im Fall Astrid Toll, von der Restschuldbefreiung ja grundsätzlich ausgenommen sind.
Mr.Stielz schrieb:Das wirft die Frage auf, wie so eine Beschwerde ablaufen könnte.
Ich nehme an, Strate meint damit eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde. Heißt im Klartext: Sollte AD vom OLG Frankfurt zur Zahlung ans Land Hessen verurteilt werden und sollte das OLG für AD in seinem Urteil keine Revision zum BGH zugelassen haben, könnte Strate nach § 544 ZPO gegen die Nichtzulassung der Revision durch das OLG Beschwerde beim BGH einlegen. Der BGH würde dann entscheiden, ob die Beschwerde berechtigt ist und dann der Weg für eine Revision eröffnet ist oder ob an der Beschwerde nichts dran ist, also keine Revision möglich ist und damit das OLG-Urteil rechtskräftig wird.
LaBaLiLaDy schrieb:Mich würde mal interessieren, wie oft man Berufung einlegen kann. Könnte theoretisch, wenn diese Entscheidung negativ für Darsow ausfällt, nochmal Rechtsmittel, also Berufung eingelegt werden? Wann ist in solchen Fällen das Ende der Fahnenstange erreicht?
Wie gesagt: Erste Instanz war hier, da der Streitwert der Sache über 5000 € ist, das Landgericht Darmstadt. Dieses hat entschieden und der Klage des Landes Hessen stattgegeben, AD hat also in erster Instanz verloren. Zweite Instanz, also Berufungsgericht, ist nun das OLG Frankfurt, dessen Entscheidung noch aussteht. Je nachdem, ob das OLG dann für den Prozessverlierer (kann theoretisch, aber praktisch kaum zu erwarten auch das Land Hessen sein) die Revision zum BGH zulässt oder eben nicht zulässt, kann dann Revision eingelegt oder aber eben beim BGH Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision eingelegt werden. Und je nachdem, wie es da dann beim BGH ausgeht, ist meistens Ende der Fahnenstange. Kann theoretisch aber noch sein, dass der BGH das OLG-Urteil aufhebt und die Sache an eine andere Kammer des OLG zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweist. Da im Zivilverfahren aber kein Amtsermittlungsgrundsatz herrscht, kommt so was relativ selten vor.
Unabhängig davon steht aber natürlich jedem, der rechtskräftig einen Prozess verloren hat, die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht zu. Nützen tut es aber allermeistens nichts, die Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden ist denkbar gering.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-2021-begruendungen-nichtannahmen-jahrestatistik-2021/Ich denke aber mal, dass Strate im Fall AD auch dieses Mittel nicht unversucht lassen wird, falls AD im Zivilprozess rechtskräftig unterliegen sollte.