Stefan1477 schrieb:Das Motiv ist nicht unbedingt schlüssig.
Denn die Familie Darsow und weitere Zeugen berichten von keiner extremer Lärmbelästigung.
Ich verstehe langsam echt nicht mehr, wie man immer wieder diese Behauptung aufstellen kann, die nachweislich falsch ist und bereits zigfach widerlegt wurde.
Deus_Ex_Machin schrieb am 09.09.2018:Urteil schrieb:
Auch der Zeuge Zappe bekundete, dass er selbst als weiterer Bewohner des Anwesens, der in
der Friedrich-Ebert-Sh·aße 36 b ein Reihenhaus weiter als die Familie des Angeklagten rechts
neben der Familie Toll gelebt habe, Petra Toll die letzten Jahre überhaupt nicht mehr
außerhalb des Hauses gesehen habe. Innerhalb des letzten halben Jahres habe er sie - jedoch
eher selten - am Fenster stehend gesehen, als sie geraucht habe. Auch bekundete er
übereinstimmend mit den Zeugen Müller, dass von Petra Toll in den letzten Jahren
regelmäßig „undefinierbare Laute" gekommen, die unüberhörbar gewesen seien. Sie habe
gerade in der letzten Zeit „eigenartige Laute" von sich gegeben, die sich wie von geistig
behinderten Menschen angehört hätten. Diese seien sowohl tagsüber als auch frühmorgens zu
vernehmen gewesen, regelmäßig bereits zwischen 5 und 7 Uhr morgens, aber auch ab und zu
gegen 19.00 Uhr abends und noch später, was er insbesondere im Sommer, wenn er und seine
Familie draußen gewesen seien, ständig wahrgenommen habe. In frühen Jahren habe man
auch von ihr ab und zu Hilferufe gehört, weswegen er auch einmal die Polizei gerufen habe,
was aber die letzten Jahre nicht mehr so gewesen sei.
Urteil, S. 199
Im Urteil sind die Zeugen, die die Lärmbelästigung bestätigen, sogar
namentlich aufgeführt.
Es kann doch nicht sein, dass man immer wieder glasklar belegte Fakten einfach ignoriert und Behauptungen aufstellt, die nachweislich (siehe oben) falsch sind.
Stefan1477 schrieb:Die Indizien selbst lassen sich d. Verurteilten nicht mit der für ein Indizienverfahren notwendigen Sicherheit zuordnen.
Für diese Aussage hätte ich gerne einen Beleg von dir.
Scheinbar war ja genug Sicherheit da, um Darsow mit besonderer Schuldschwere zu verurteilen.
Ich möchte Belege für folgende Dinge:-wie man "Sicherheit" überhaupt messen/beurteilen kann
-einen Nachweis darüber, dass diese Sicherheit nicht vorhanden war bei den Vorsitzenden dieser Strafkammer.
Stefan1477 schrieb:Diese Schmauchspuren stammen dem Verurteilten nach aus Bundeswehr Zeiten, was nicht unwahrscheinlich ist und wir wissen wie lange sich Schmauch hält.
Eine Bestimmung, wie lange sich der Schmauch an der Bundeswehrhose befand, ist nicht möglich.
Auch das ist ein bereits zigfach widerlegtes Argument.
Du hast nun eine Tatsachenbehautung aufgestellt, und zwar, dass die Schmauchspuren aus der Bundeswehr Zeit stammen.
Da Worte wie "könnte" "eventuell" und "möglicherweise" fehlen, hätte ich gerne einen konkreten Beleg für diese Tatsachenbehauptung.
Zusätzlich möchte ich eine Erklärung dafür, warum die Schmauchspuren in ihrer
elementaren Zusammensetzung mit denen des Tatortes identisch sind.
Dein Zusatz "dem Verurteilten nach" entbindet auch nicht von einer Nachweispflicht.
Weil dann nämlich meine direkte Frage hinterher wäre.
Hat Darsow diese Tatsachenbehauptung denn jemals belegen können?
Wenn nicht, dann ist das lediglich seine Meinung und hat überhaupt keine Aussagekraft.
Du baust also deine Meinung, auf der Meinung von Darsow auf.
Belege sind nicht vorhanden, oder doch?
Schauen wir einfach nochmal kurz, was dazu im Urteil steht:
sich an vier unterschiedlichen Gegenständen - nämlich an emem sogenannten
Pulsmesser, an einem Paar Gartenhandschuhen, an einer Hose und an einem (dazu
· passenden) Hemd - die im Rahm en der am 23.07 .2009 erfolgten Durch suchung des
Anwesens des Angeklagten an drei verschiedenen Orten - nämli ch in der Garage auf
zwei unterschiedlichen Regalen bzw. in der Wohnung im ersten Stock auf einem weiteren
Regal - mithin in unterschiedlichen Lebensbereichen durch die Zeugen KOK Degen
und Täufer aufgefunden und sichergestellt worden sind (wie dies im Einzelnen alles
festgestellt worden ist) , nach dem Ergebnis der dahingehenden Gutachten der
Sachverständigen Dr. Schulze und Dr. Schumacher Schmauchantragungen befand en,
die bezoge n auf die j eweilig en Gegenständen zwar von unterschi edlicher Anzahl waren ,
in ihrer Gesamtschau aber nur dahin zu vvürdig en sind, dass es sich in seinen
Hauptbestandteilen um die für Schmauch unverwechselbaren Elementskombination
aus den chemischen Elementen Blei, Antimon und Barium handelt , ,,es sich (bei
diesen Antragun gen unterschi edlicher Anzahl) also „um Schmauch und um nichts
anderes als Schmauch " hand elt, und dass darüb er hinau s Spuren des Nebenbestandteils
von Aluminium gefun den wurden , mithin die so vorgefundenen Schmauchspuren in
ihrer Zusammensetzung also nicht nur exakt denjenigen entsprechen, die am Tatort
gefunden worden sind , sondern in ihrer Elementskombination mit Aluminium als
Nebenbestandteil nur bei ca. 1/6 der weltweit genutzten Munition vorkommt , wie
dies auch für die am Tatort (ausschließlich) verwandte Munition des Herstellers
Poongsan Metal Company zutrifft , (wie auch dies im Einzelnen bereits alles dargetan
und festgeste llt worden ist);
Quelle:
https://strate.net/de/dokumentation/Darsow-LG-Darmstadt-begruendet-2011-7-19-7.pdf Urteil Seite 162
Bitte Belege und Quellen, die aufzeigen, dass die Bundeswehr Waffen und Munition verwendet bzw. zum damaligen Zeitpunkt verwendet hat, die Schmauch erzeugen, der genau diese Elementskombination aufweist.
@Stefan1477 Ich fasse nochmal zusammen.Ich möchte zu 2 Themengebieten Belege für deine beiden Behauptungen.