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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

09.03.2022 um 22:27
Zitat von Centaurus_1997Centaurus_1997 schrieb:Nur mal so aus Interesse, wer kommt vom Land Hessen eigentlich zum Zivilprozess als Partei? Staatsbeamte?
Ich kenne das bei Behörden so, dass jemand aus der juristischen Abteilung dafür abbestellt wird. So war es jedenfalls als ich mal die Arbeitsagentur verklagt habe. Die haben ihre Justiziare, die dann stellvertretend am Prozess teilnehmen.


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Doppelmord Babenhausen

09.03.2022 um 23:16
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Die haben ihre Justiziare, die dann stellvertretend am Prozess teilnehmen.
Genau. Kann ja nicht jedesmal der Ministerpräsident persönlich erscheinen oder die Schriftsätze machen, wenn ein Bürger das Land Hessen verklagt oder das Land Hessen, wie im Fall Babenhausen, oder etwa bei Steuerforderungen etc. , Kläger ist. Da kommen dann eben entsprechend Angestellte oder Beamte des Landes Hessen als Prozessvertreter. Die machen dann auch im Büro fürs Land Hessen die vorbereitenden Schriftsätze ans Gericht.

Wo laut Gesetz Anwaltszwang bei Gerichten ist, muss sich das Land Hessen dann natürlich auch einen Anwalt nehmen.


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Doppelmord Babenhausen

09.03.2022 um 23:26
Um die Versorgungskosten für die Tochter des ermordeten Pärchens geht es im Zivilverfahren. "Die Behandlung der verletzten Tochter dauert ja an", sagte der Anwalt des Landes, Thomas Pahl.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-darmstadt-prozess-gegen-verurteilten-moerder-neue-beweisaufnahme-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220308-99-437785

RA Pahl ist ein normaler Anwalt und kein Staatsbediensteter.


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09.03.2022 um 23:28
Zitat von Alice_im_WlAlice_im_Wl schrieb:RA Pahl ist ein normaler Anwalt und kein Staatsbediensteter.
Sag ich doch. Beim LG ist Anwaltszwang, deswegen musste das Land Hessen sich für seine Klage im Fall AD einen Anwalt nehmen. Der natürlich eng mit dem angestellten oder beamteten Justiziar des Landes zusammenarbeitet und sich mit diesem abstimmt, wie das zwischen Anwalt und Mandant üblich ist.


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10.03.2022 um 00:21
Hallo,
ganz schöne Resonanz hier auf den Beginn des Zivilprozess.
Ich lass mich mal überraschen, auch wenn ich persönlich nicht daran glaube, das sich was grundlegendes ändert

Einem Argument muß ich aber absolu
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Welchen Sinn macht es denn heutzutage ein Gutachten über die Persönlichkeit von AD anzufertigen?
Die Tat ist mittlerweile fast 13 Jahre her.
Ein heutiges Gutachten kann doch gar nichts über die Persönlichkeit von Darsow im Jahre 2009 aussagen.
Es kann bestenfalls eine Aussage über Darsows Persönlichkeit heute geben.
Genau.
Wie kommt man auf die Idee, das ein heute erstelltes Gutachten irgend etwas über den Gemütszustand zur Zeit der Tat aussagt.
Vor allem aber: Es gibt ein psychologisches Gutachten, das im Prozess Einzug hielt und plausibel erklärte, was für einen Charakter A.D. habe (bzw hatte) und wie dieser mit der Tat in Einklang zu bringen sei.
Plausibel dargestellt von rennomierten Gutachtern.
Und in diesem Gutachten wird eben auch auf die Thematik und die Hintergründe der Tat eingegangen, was 13 Jahre danach wohl kaum möglich ist, bzw nicht aussagekräftig für die Beurteilung der Tat.
Mag ja sein, das A.D. inzwischen ein Mustergefangener ist, dem kein Mensch der ihn heute begutachtet so eine Tat zutrauen würde.
Maßgeblich für das Urteil oder ein Wiederaufnahmeverfahren kann das aber naturgemäß nicht sein.


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10.03.2022 um 08:32
Frau Darsow wird aktuell auch so zitiert:
"Wir leben hier in einem Komplex mit mehreren Kindern, die wahrscheinlich lauter als Düsenjets sind. Für uns war eine Lärmbelästigung hier überhaupt nicht gegeben. Natürlich, die Familie hat isoliert gelebt, sie haben ihre Eigenarten gehabt. Aber deswegen bringt man keinen Menschen um - wegen Ruhestörung," so Ehefrau Anja Darsow 2020 im RTL-Interview.
Quelle: https://www.rtl.de/cms/prozess-gegen-verurteilten-moerder-andreas-darwos-beweisaufnahme-moeglich-4932286.html

Demgegenüber zitiere ich aus dem Urteil:
KOK Daab bekundete nämlich dazu als Zeuge vom Hörensagen, dass
der Angeklagte ihm gegenüber bereits in seiner Vernehmung als Zeuge am 19.04.2009
angegeben habe, dass die Familie Toll sehr isoliert gelebt habe, aber untereinander
zerstritten gewesen sei, da man die vielen und lautstarken Streitereien meistens am offenen
Fenster mitbekommen habe. Zwar seien meist die Rollläden unten gewesen, offensichtlich
seien jedoch die Fenster geöffnet gewesen .
Quelle: S. 207
Von diesen Streitereien bzw. von diesem aus der Wohnung Toll zu ihm „in seine eigenen vier
Wände" dringenden (für ihn, den Angeklagten, mithin unerträglichen, wie noch weiter
dargelegt werden wird) Lärm, den lauten Stimmen und (,,spitzen") Schreien, dem
„Treppengepolter" und dem „Türenschlagen", berichtete der Angeklagte auch
gegenüber einer Vielzahl weiterer Personen, (was seine insoweit gezeigte „Offenheit"
gegenüber KOK Daab anlässlich seiner beiden Vernehmungen am 19.04. bzw. 23.07.2009 zur
Überzeugung der Kammer zwanglos erklären lässt, wie bei Würdigung seines
Nachtatverhaltens noch näher dargelegt werden wird): So wusste die Zeugin Susanne Müller
davon zu berichten, der Angeklagte und seine Frau hätten mehrfach erzählt, dass nachts auch
Türen geschmissen würden oder ähnliche Geräusche zu vernehmen seien und man „diesen
Krach nicht mehr aushalten" könne.
Quelle: S. 209
Dies ergibt sich wiederum aus den Angaben des Zeugen Karl Müller, der
erklärte, dass sich auch die Ehefrau des Angeklagten in den Jahren nach 2001 mit ihm
mehrfach und zuletzt vor ca. zwei Jahren über die „lautstarken Probleme" unterhalten und
diese dazu gesagt habe, dass sie und ihr Mann überlegt hätten , das Haus zu verkaufen und
wegzuziehen, weil der Lärm sie sehr stören würde und „nicht zu ertragen" sei.
Quelle: S. 230
Dafür spricht nicht zuletzt, dass selbst seine Ehefrau Anja Darsow gegenüber der Zeugin Susanne Müller nach deren
Aussage in der Hauptverhandlung innerhalb der letzten zwei Jahre vor Tatbegehung erklärt
habe, dass wenn der Lärm so weiterginge, man sich „ein neues Haus suchen" müsse.
Quelle: S. 231


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10.03.2022 um 18:12
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Das stärkste Indiz sind nach wie vor, die bei Darsow gefundenen Schmauchspuren, die in ihrer elementaren Zusammensetzung, identisch mit denen des Tatortes sind.
Das Indiz ist meiner persönlichen Meinung nach, so dermaßen "stark", dass man hier im Grunde schon von einem Beweis sprechen könnte.
Dem kann ich folgen. Ebenso der Ausdruck des Schalldämpfers Arbeitsplatz. Das kann für mich kein zweiter gewesen sein. In Verbindung mit dem Telefonat mit seiner Frau. Das hier ein Kollege als Waffennarr tituliert wird und mit dem Fall in Verbindung gebracht wird ist fast bösartig.
Er hätte sagen können, dass er nach dieser Anleitung recherchiert hat. Und hätte damit AD entlastet. Hat er aber nicht. Weil er mit Schalldämpfer Nix am Hut hat.


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11.03.2022 um 01:17
Ich finde wir sollten den Zivilprozess abwarten.
Das Motiv ist nicht unbedingt schlüssig.
Denn die Familie Darsow und weitere Zeugen berichten von keiner extremer Lärmbelästigung.
Jahre vor der Tat haben sie einmal die Polizei gerufen, die Jahre darauf gab es laut Frau Darsow zu dieser Familie einfach keinen Kontakt.
Insoweit hat das Landgericht Darmstadt alleine schon das Motiv übertrieben dargestellt.
Die Indizien selbst lassen sich d. Verurteilten nicht mit der für ein Indizienverfahren notwendigen Sicherheit zuordnen.
Darunter das Haupt-Indiz, die Schmauchspuren.
Diese Schmauchspuren stammen dem Verurteilten nach aus Bundeswehr Zeiten, was nicht unwahrscheinlich ist und wir wissen wie lange sich Schmauch hält.
Eine Bestimmung, wie lange sich der Schmauch an der Bundeswehrhose befand, ist nicht möglich.
Das zweite sehr fragwürdige Haupt-Indiz ist die Suchanfrage nach der Bauanleitung für Schalldämpfer im Internet bei der Firma, bei der gerade jeder das Passwort von anderen kannten.


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11.03.2022 um 01:24
So Zivilprozesse haben schon oft den Weg für eine strafrechtliche Wiederaufnahme bereitet, ich erinnere mich da inbesondere an den Fall Harry Wörtz, bei dem das Zivilgericht sogar am Ende eindeutig sagte, dass sich die festgestellten Annahmen des Strafprozesses nicht halten lassen.
Statistiken haben gezeigt, dass gerade Zivilgerichte in bis zu 30 % der Fälle zu anderen Ergebnissen als das Strafgericht kommen.
Insoweit bin ich wirklich gespannt und hoffe auf eine neue umfassende Beweisaufnahme, denn in diesem Fall gibt's mehr als nur berechtigte Zweifel....
Und eine Wiederaufnahme könnte auch gerade hier die Chance auf neue Ermittlungen von Amts wegen bieten, um den oder die wahren Täter zu finden.


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11.03.2022 um 01:30
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Dem kann ich folgen. Ebenso der Ausdruck des Schalldämpfers Arbeitsplatz. Das kann für mich kein zweiter gewesen sein. In Verbindung mit dem Telefonat mit seiner Frau. Das hier ein Kollege als Waffennarr tituliert wird und mit dem Fall in Verbindung gebracht wird ist fast bösartig.
Er hätte sagen können, dass er nach dieser Anleitung recherchiert hat. Und hätte damit AD entlastet. Hat er aber nicht. Weil er mit Schalldämpfer Nix am Hut hat.
Dem Anwalt und Waffensachverständigen nach, ist gerade nicht klar, ob überhaupt ein Schalldämpfer Verwendung fand. Dann bricht dieses Indiz ohnehin komplett weg, denn die Suchanfrage hätte dann keine Bedeutung mehr.
Weiterhin konnte die Suchanfrage ja nur AD's Computer zugeordnet werden, nicht aber ihm selbst.
Sein Computer hat er auch nicht vernichtet, sondern er soll mit seinem Computer Probleme gehabt haben, so dass dieser letztlich aussortiert wurde.
Als Gericht muss man doch schauen, dass auch alles gut zusammen passt.
Sonst stimmt die Annahme der ermittelnden StA ja nicht mehr.
Wenn ich diesen Blödsinn immer lese: So und so viele Verfahren wurden abgelehnt, gerade bei der Revision, da wird nur das Urteil gelesen. Das sagt überhaupt nichts aus, ob er schuldig ist oder nicht.


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11.03.2022 um 02:03
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Dem Anwalt und Waffensachverständigen nach, ist gerade nicht klar, ob überhaupt ein Schalldämpfer Verwendung fand. Dann bricht dieses Indiz ohnehin komplett weg, denn die Suchanfrage hätte dann keine Bedeutung mehr.
Es wurde allerdings Styropor gefunden. Damit lässt sich belegen, dass mit der verwendeten Waffe zumindest Versuche mit einem entsprechenden Schalldämpfer angestellt wurden.


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Doppelmord Babenhausen

11.03.2022 um 03:46
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Das Motiv ist nicht unbedingt schlüssig.
Denn die Familie Darsow und weitere Zeugen berichten von keiner extremer Lärmbelästigung.
Ich verstehe langsam echt nicht mehr, wie man immer wieder diese Behauptung aufstellen kann, die nachweislich falsch ist und bereits zigfach widerlegt wurde.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb am 09.09.2018:Urteil schrieb:
Auch der Zeuge Zappe bekundete, dass er selbst als weiterer Bewohner des Anwesens, der in
der Friedrich-Ebert-Sh·aße 36 b ein Reihenhaus weiter als die Familie des Angeklagten rechts
neben der Familie Toll gelebt habe, Petra Toll die letzten Jahre überhaupt nicht mehr
außerhalb des Hauses gesehen habe. Innerhalb des letzten halben Jahres habe er sie - jedoch
eher selten - am Fenster stehend gesehen, als sie geraucht habe. Auch bekundete er
übereinstimmend mit den Zeugen Müller, dass von Petra Toll in den letzten Jahren
regelmäßig „undefinierbare Laute" gekommen, die unüberhörbar gewesen seien.
Sie habe
gerade in der letzten Zeit „eigenartige Laute" von sich gegeben, die sich wie von geistig
behinderten Menschen angehört hätten. Diese seien sowohl tagsüber als auch frühmorgens zu
vernehmen gewesen, regelmäßig bereits zwischen 5 und 7 Uhr morgens, aber auch ab und zu
gegen 19.00 Uhr abends und noch später, was er insbesondere im Sommer, wenn er und seine
Familie draußen gewesen seien, ständig wahrgenommen habe. In frühen Jahren habe man
auch von ihr ab und zu Hilferufe gehört, weswegen er auch einmal die Polizei gerufen habe,
was aber die letzten Jahre nicht mehr so gewesen sei.
Urteil, S. 199
Im Urteil sind die Zeugen, die die Lärmbelästigung bestätigen, sogar namentlich aufgeführt.
Es kann doch nicht sein, dass man immer wieder glasklar belegte Fakten einfach ignoriert und Behauptungen aufstellt, die nachweislich (siehe oben) falsch sind.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Die Indizien selbst lassen sich d. Verurteilten nicht mit der für ein Indizienverfahren notwendigen Sicherheit zuordnen.
Für diese Aussage hätte ich gerne einen Beleg von dir.
Scheinbar war ja genug Sicherheit da, um Darsow mit besonderer Schuldschwere zu verurteilen.

Ich möchte Belege für folgende Dinge:
-wie man "Sicherheit" überhaupt messen/beurteilen kann
-einen Nachweis darüber, dass diese Sicherheit nicht vorhanden war bei den Vorsitzenden dieser Strafkammer.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Diese Schmauchspuren stammen dem Verurteilten nach aus Bundeswehr Zeiten, was nicht unwahrscheinlich ist und wir wissen wie lange sich Schmauch hält.
Eine Bestimmung, wie lange sich der Schmauch an der Bundeswehrhose befand, ist nicht möglich.
Auch das ist ein bereits zigfach widerlegtes Argument.
Du hast nun eine Tatsachenbehautung aufgestellt, und zwar, dass die Schmauchspuren aus der Bundeswehr Zeit stammen.
Da Worte wie "könnte" "eventuell" und "möglicherweise" fehlen, hätte ich gerne einen konkreten Beleg für diese Tatsachenbehauptung.
Zusätzlich möchte ich eine Erklärung dafür, warum die Schmauchspuren in ihrer elementaren Zusammensetzung mit denen des Tatortes identisch sind.

Dein Zusatz "dem Verurteilten nach" entbindet auch nicht von einer Nachweispflicht.
Weil dann nämlich meine direkte Frage hinterher wäre.
Hat Darsow diese Tatsachenbehauptung denn jemals belegen können?
Wenn nicht, dann ist das lediglich seine Meinung und hat überhaupt keine Aussagekraft.
Du baust also deine Meinung, auf der Meinung von Darsow auf.
Belege sind nicht vorhanden, oder doch?

Schauen wir einfach nochmal kurz, was dazu im Urteil steht:
sich an vier unterschiedlichen Gegenständen - nämlich an emem sogenannten
Pulsmesser, an einem Paar Gartenhandschuhen, an einer Hose und an einem (dazu
· passenden) Hemd - die im Rahm en der am 23.07 .2009 erfolgten Durch suchung des
Anwesens des Angeklagten an drei verschiedenen Orten - nämli ch in der Garage auf
zwei unterschiedlichen Regalen bzw. in der Wohnung im ersten Stock auf einem weiteren
Regal - mithin in unterschiedlichen Lebensbereichen durch die Zeugen KOK Degen
und Täufer aufgefunden und sichergestellt worden sind (wie dies im Einzelnen alles
festgestellt worden ist) , nach dem Ergebnis der dahingehenden Gutachten der
Sachverständigen Dr. Schulze und Dr. Schumacher Schmauchantragungen befand en,
die bezoge n auf die j eweilig en Gegenständen zwar von unterschi edlicher Anzahl waren ,
in ihrer Gesamtschau aber nur dahin zu vvürdig en sind, dass es sich in seinen
Hauptbestandteilen um die für Schmauch unverwechselbaren Elementskombination
aus den chemischen Elementen Blei, Antimon und Barium handelt , ,,es sich (bei
diesen Antragun gen unterschi edlicher Anzahl) also „um Schmauch und um nichts
anderes als Schmauch " hand elt, und dass darüb er hinau s Spuren des Nebenbestandteils
von Aluminium gefun den wurden , mithin die so vorgefundenen Schmauchspuren in
ihrer Zusammensetzung also nicht nur exakt denjenigen entsprechen, die am Tatort
gefunden worden sind
, sondern in ihrer Elementskombination mit Aluminium als
Nebenbestandteil nur bei ca. 1/6 der weltweit genutzten Munition vorkommt , wie
dies auch für die am Tatort (ausschließlich) verwandte Munition des Herstellers
Poongsan Metal Company zutrifft , (wie auch dies im Einzelnen bereits alles dargetan
und festgeste llt worden ist);
Quelle: https://strate.net/de/dokumentation/Darsow-LG-Darmstadt-begruendet-2011-7-19-7.pdf Urteil Seite 162

Bitte Belege und Quellen, die aufzeigen, dass die Bundeswehr Waffen und Munition verwendet bzw. zum damaligen Zeitpunkt verwendet hat, die Schmauch erzeugen, der genau diese Elementskombination aufweist.


@Stefan1477
Ich fasse nochmal zusammen.
Ich möchte zu 2 Themengebieten Belege für deine beiden Behauptungen.


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Doppelmord Babenhausen

11.03.2022 um 07:10
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Das Motiv ist nicht unbedingt schlüssig.Denn die Familie Darsow und weitere Zeugen berichten von keiner extremer Lärmbelästigung.
Natürlich haben sie das, nur leugnen sie es im Nachhinein, wohl um zu suggerieren, dass Herr D. kein Tatmotiv hatte.

Und wie man sieht, wird das von einigen Usern immer noch für bare Münze genommen.

Das Gericht hat übrigens nicht in Frage gestellt, dass es zwischen den Familien T. und D. keinen Kontakt gab...nur sagt das überhaupt nix darüber aus, dass oder ob man sich durch nachbarschaftlichen Lärm gestört fühlte.

Die Familie D. hatte resigniert und es ist ja nicht so, als hätte sie nicht versucht, Abhilfe zu schaffen (Recherche nach Kündigung behinderter Mieter, Ansprechen des Vermieters, Umzugspläne etc.).

Ich habe keine Ahnung, warum das immer wieder durcheinander geworfen wird.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Insoweit hat das Landgericht Darmstadt alleine schon das Motiv übertrieben dargestellt.
Das Landgericht Darmstadt konnte u.a. durch Zeugenaussagen und Aussagen des Verurteilten bei den polizeilichen Vernehmungen das Tatmotiv verifizieren. Die Aussagen der Zeugen waren lediglich ein Puzzlestück, es gab noch etliche weitere Hinweise auf das Tatmotiv (s.o.)
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Insoweit bin ich wirklich gespannt und hoffe auf eine neue umfassende Beweisaufnahme, denn in diesem Fall gibt's mehr als nur berechtigte Zweifel....
Das magst du so sehen, andere sehen das anders.


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11.03.2022 um 07:33
Zitat von emzemz schrieb:Es wurde allerdings Styropor gefunden. Damit lässt sich belegen, dass mit der verwendeten Waffe zumindest Versuche mit einem entsprechenden Schalldämpfer angestellt wurden.
Styropor? Ich dachte das wären Bauschaumpartikel.

Also ich sehe das so: Das einzige was die Annahme, dass AD den Schalldämpfer gebaut und bei dem Mord verwendet hat erschüttern kann, ist ein unwiderlegbarer Beweis, dass es sich bei den gefundenen Partikeln NICHT um Bauschaum handelt UND dass nachvollziehbar erklärt werden kann was diese Partikel sind und wie sie an den Tatort bzw. an die Toten gekommen sind.
So lange genau dieser Beweis nicht erbracht werden kann, kann auch ADs Schuld nicht widerlegt werden. Denn nur die Feststellung, dass der Schalldämpfer so evtl. nicht funktioniert haben kann, negiert nicht die Internet-Recherche und auch nicht die Feststellung, dass AD einen solchen Schalldämpfer benutzt hat.
Die Recherche wird nur bedeutungslos, wenn bewiesen werden kann dass es sich nicht um Bauschaumpartikel handelt. Und das kann nicht bewiesen werden. Strate hätte sich bei seinem WAA vielleicht darauf konzentrieren sollen. Aber vielleicht hat er das auch, nur musste er dann feststellen, dass es da keinen Gegenbeweis gibt.
Und das wiederum lässt mich zu dem Schluss kommen, dass AD die Tat begangen hat. Sollte eines Tages dieser Gegenbeweis geführt werden können, wäre ich bereit mich sogar offiziell hier im Forum zu entschuldigen, dass ich falsch gelegen habe.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:So und so viele Verfahren wurden abgelehnt, gerade bei der Revision, da wird nur das Urteil gelesen. Das sagt überhaupt nichts aus, ob er schuldig ist oder nicht
Das ist der einzige Punkt wo ich dir Recht gebe: Das Revisionsgericht schaut nur, ob das Urteil formal haltbar ist und keine Rechtsfehler begangen wurden.Der Inhalt wird nicht hinterfragt.


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Doppelmord Babenhausen

11.03.2022 um 08:03
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Das Revisionsgericht schaut nur, ob das Urteil formal haltbar ist und keine Rechtsfehler begangen wurden.Der Inhalt wird nicht hinterfragt.
Ich möchte gern als juristisch unkundiger mal eine Frage stellen, die immer wieder aufkommt und mich immer wieder irritiert:

Eine Revision prüft nicht die Beweise erneut, aber "rechtsfehler". Aber die hängen doch mit den beweisen zusammen, wenn vorhanden. Prüft das Gericht dann nicht eben doch nochmal die Beweise? Eben auf rechtsfehler?

Vielen Dank für eine aufklärung😊


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Doppelmord Babenhausen

11.03.2022 um 08:18
Die Revision kann nicht auf neue Tatsachen, sondern nur auf einen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils, also auf Verletzung formellen Rechts oder materiellen Rechts gestützt werden. Die Revisionsinstanz ist damit keine Tatsacheninstanz. Anders als bei einer Berufung werden daher grundsätzlich keine Beweise erhoben.
Quelle: Wikipedia Revision

@peterlee
Das ist auch der Teil, den ich tatsächlich insgesamt ( unabhängig vom Fall Darsow) kritisiere: Gerade bei schweren Verbrechen, bei denen es um.lange Haftstrafen geht, finde ich ws nicht ausreichend, dass nur die Revision zugelassen wird. Aber das ist eine andere Diskussion.


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11.03.2022 um 08:29
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Denn die Familie Darsow und weitere Zeugen berichten von keiner extremer Lärmbelästigung.
Jahre vor der Tat haben sie einmal die Polizei gerufen
Hättest Du dafür die Quelle, bitte?! - das es einmal war. Im Urteil, Seite 8, steht dazu - was die Nutzung eines Polizeibeamten zur Übergabe von Beschwerdebriefen angeht:
Dabei schaltete er den zum damaligen Zeitpurikt noch als Polizeibeamten tätigen Ehemann seiner Kollegin bei der Firma Aumann, PHM Maczey, ein. Durch diesen und unter Vennittlung dessen Ebefrau, die mit ihm bei der Finna Aumann GmbH arbeitete, und von der er um dessen Tätigkeit wusste, ließ der Angeklagte mehrere Schreiben an den Geschädigten IUaus Toll übergeben
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Weiterhin konnte die Suchanfrage ja nur AD's Computer zugeordnet werden, nicht aber ihm selbst.
Das ist so nicht richtig.
Sie konnte per IP der Firma zugeordnet werden sowie seinem Nutzerkonto und per Ausschlussverfahren dann auch seinem PC - denn auf allen PC's, die zu diesem Zeitpunkt noch benutzungsfähig waren, waren über unterschiedliche Ausschlussverfahren keine Zugänge zu ermitteln. Nur der entsorgte PC von AD konnte nicht untersucht werden, da dieser - nachdem AD das Gehäuse aufgrund Störungen geöffnet hatte und am Inneren des PC zugange war - einen Totalausfall hatte. Dies geschah, nachdem die Polizei bereits Ermittlungen in die Richtung getätigt hatte, dies aber offiziell als Hackerangriff kommuniziert wurde und die Person, welche die Suche nach dem Schalldämpfer getätigt hatte, die Möglichkeit bewusst war, dass eben genau hiernach ermittelt wurde.
Allerdings konnte auch zeitlich der Zugriff AD zugeordnet werden - 11 Minuten blieben, in denen ein Dritter - sofern AD sein Büro verlassen hätte und den PC frei für Zugriff - die Seite aufgerufen und das Dokument hätte drucken können.

Seite 128, Urteil:
Aufgrund dessen sei festgestellt worden, dass unter anderem von der „IP-Adresse" mit der Nr. 87.167.31.129 der Firma Aumann, bei der der Angeklagte gearbeitet hätte, auf diese Seite und das Dokument zugegriffen worden sei.
Seite 129, Urteil:
Insoweit habe er zweifelsfrei festste llen können, dass von dem Benutzerkonto „ADarsow" mit der sog. ,,Benutzer-STD" (was für „Security-ID" stünde) S-1-5-21-1568910217-1438997093- 1249961335-1142 am 18.02.2009 um 9:51:42 Uhr das Dokument „http:www.silencer.ch/petsd.pdf' ,welches eineBauanleitungfüreinenSchalldämpfer sei,auf dem Drucker „HP Laserjet 1320 PCL 6" gedruckt worden sei.
Seite 130, Urteil:
Insoweit habe er zweifelsfrei festste llen können, dass von dem Benutzerkonto „ADarsow" mit der sog. ,,Benutzer-STD" (was für „Security-ID" stünde) S-1-5-21-1568910217-1438997093- 1249961335-1142 am 18.02.2009 um 9:51:42 Uhr das Dokument „http:www.silencer.ch/petsd.pdf' ,welches eineBauanleitungfüreinenSchalldämpfer sei,auf dem Drucker „HP Laserjet 1320 PCL 6" gedruckt worden sei.
Seite 137, Urteil:
Aufgrund dessen bliebe letztlich nur ein einziger Rechner, der für den relevanten Zugriff und den damit einhergehenden „user-agent- string" in Frage komme, der jedoch nicht mehr daraufhin überprüfbar sei, nämlich der zwischenzeitlich ausgewechselte Computer des An geklagten .
Seite 159, Urteil:
In Anbetracht des bi sh erigen Beweisergebnisses und der insoweit zur Üb erzeugung der Kammer festste henden Tatsache, dass der Angeklagte an diesem Tag anwesend war, und es keinen nachvollziehbaren Grund gab, dass dieser den Raum für einen Zeitraum zwischen dem Zugriff auf die Datei um 09:40:52 Uhr und dem Ausdruck um 9:51 :42 Uhr und damit imm erhin für minde sten s ca. 11 Minut en verlass en haben sollte, wobei es wie darg etan noch um 09.31 Uhr zu einem Ausdmck eines weiteren Dokuments gekommen war, von dem davon auszugehen ist, dass dies der Angeklagte ausdruckte , so dass dieser jedenfall s in diesem Zeitraum anwese nd war, macht bei diesen zeitlichen Gegebenheiten die Mögli chkeit, dass dieser genau in diesen ca. 11 (oder wenig mehr) Minuten , in den en die unb ekannte Person di ese Recherche und den Ausdruck hätte vornehmen können, nicht anwesend gewesen sein könnte, nicht nur äußerst unwahrscheinlich , sondern schlie ßt sie in Anbetracht des Bew eisergebni sses aus.
Seite 163, Urteil:
wi e si ch auch bei verständiger Würdigung seines Nachtatverhaltens zeigt, namentlich im Hinblick auf die Schilderung des Zeugen Kapraun, der den Angekla gten seinen Angab en nach „ca. .zwei Wochen nach der Tat" in seinem Büro be ob achten konnte , als dieser sich an seinem geöffneten Arbeitsplatzrechner zu schaffen machte,
Seite 166, Urteil:
Dies ergibt sich aus sein.em Aussageverhalten gegenüber der Polizei in seiner Vernehmung als Beschuldigter am 23.07.2009 im Zusammenspiel mit einem am 24.07.2009 um 11:27:31 Uhr mit dem Zeugen Ratz gefüh1ten Telefonat. In diesem Telefon at, welches von dem Anschluss mit der Rufnummer 01715135501, die wiederum dem Zeugen Ratz gehörte, auf die Rufnumm er 0607360000 , welcher der Firma Aumann GmbH gehört e, was nach Angaben des
Zeugen EK.HK Kern allesamt so ermittelt wurde, ging es. unter anderem um die Emüttlung sergebnisse der Polizei, insbesondere aber auch um eine über die IP-Adresse der Firma Aumann recherchierte und ausgedruckte Bauanleitung_für einen Schalldämpfer.
Seite 168, Urteil:
zumal der Angeklagte noch in einem von der Kammer vorgespielten und dessen Protokoll in Augenschein genommenen Telefonat am 21.07.2009, mithin bereits 2 Tage zuvor, seiner Ehefrau von dem Polizeieinsatz bei der Firma mit den Worten berichtet hatte: ,,Am lct-.äen Mittwoch, am 15. ,war die Polizei mit 10 Mann hier bei der Firma Aumann, .... ham Internetverbindungen durchgeguckt ,.. . und die offizielle Version ist ein Hacker wJire hier drin gewesen, .....das ist natürlich Blödsinn, ... also die suchen da, wer da irgendw ie von hier rausgegangen ist...!"
In diesen Zusammenhang fügt sich, das s er wider besseres Wi ssen geg enüber KOK
Daab, wie dieser ebenfalls bestätigte , zunächst nicht nur leugnete überhaupt zu wissen, dass die Polizei am 15.07.2009 bei der Firma· Awnann gewesen war, bevor er dies dann doch auf entsprechenden Vorhalt einräumen musste, allerdings beschwichtigen wollte, ,,es sei von einem Virus und einem Hackerangriff gesprochen worden ", und die dahingehende Frage durch KOK Daab, ,,ob er dies geglaubt habe" , mit der Antwort ohne einen Zweifel aufkommen zu lassen zurückwi es: ,,Geglaubt und abgehakt, EDV -Angelegenheiten sind nicht meine Sachen!"
Quelle https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-LG-Darmstadt-begruendet-2011-7-19-7.pdf


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11.03.2022 um 08:34
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Ich möchte gern als juristisch unkundiger mal eine Frage stellen, die immer wieder aufkommt und mich immer wieder irritiert:

Eine Revision prüft nicht die Beweise erneut, aber "rechtsfehler". Aber die hängen doch mit den beweisen zusammen, wenn vorhanden. Prüft das Gericht dann nicht eben doch nochmal die Beweise? Eben auf rechtsfehler?
Ja und nein. In erster Linie geht es in einer Revision auf die Überprüfung des vorangegangenen Verfahrens und des daraus resultierenden Urteils auf Rechtsfehler.

Das können falsche bzw. fehlende Verfahrensvoraussetzungen sein, z.B. wenn die Tat bereits verjährt war, oder Verfahrensfehler, z.B. ein Richter war tätig, der gar nicht hätte tätig sein dürfen und es kann eine Verletzung des materiellen Rechts sein.

In letzteren Bereich fällt z.B. wenn das Gericht bestehendes Recht, z.B. Strafrecht, ganz falsch anwendet, nehmen wir mal an, ein sogenanntes Mordmerkmal ganz falsch und gegen höchstrichterliche Rechtsprechung interpretiert.

In diesem Bereich kann auch eine falsche Beweiswürdigung ein Revisionsgrund sein, aber die Schwelle liegt hier bewusst sehr hoch. Die "falsche" Beweiswürdigung muss zu einem Rechtsfehler führen, zum Beispiel wenn sie klar gegen etablierte Erfahrungswerte verstösst.

So kann in einer Revision manchmal die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts angegriffen werden, aber, wie gesagt, muss das schon wirklich sehr eindeutig sein.

Geht es lediglich um eine Interpretation der Beweise, die entweder so oder so interpretiert werden können, und das Gericht hat sich für die eine und gegen die andere Interpretation entschieden und das auch begründet, dann liegt KEIN Revisionsgrund vor. Und bei den meisten umstrittenen Urteilen liegt genau das vor, die anfechtende Seite meint, die Beweise einfach anders würdigen zu müssen, als es das Gericht getan hat. Solange die Interpretation des Gerichts aber nicht gegen klare Erfahrungssätze verstösst, wird das Revisionsgericht hier nicht einschreiten.

Ein Beispiel: Alois wurde wegen Totschlag an Ottokar verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass Alois einen 45kg schweren Betonklotz von der Strasse aufhob und ihn mit voller Wucht auf den Ottokar warf, der gerade auf dem Balkon seiner Wohnung im 14. Stock stand und von dem Betonklotz am Kopf tödlich getroffen wurde.

Die Lebenserfahrung sagt, dass niemand in der Lage ist, einen so schweren Brocken von der Strasse bis in den 14. Stock zu werfen. Behauptet das Gericht das, dann liegt es falsch.

Im vorliegenden Urteil gegen Darsow ist keine solche abstruse und den Erfahrungssätzen widersprechende Interpretation des Gerichts zu sehen, und daher wurde eine Revision aus solchen Gründen auch nicht akzeptiert.


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Doppelmord Babenhausen

11.03.2022 um 08:34
xxx
durch Rick Blaines Kommentar erledigt, kann gelöscht werden


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Doppelmord Babenhausen

11.03.2022 um 08:58
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Styropor? Ich dachte das wären Bauschaumpartikel.
Was ist mir denn da passiert.
Natürlich hast du Recht.
Als wenn ich's nicht wüsste.


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