@Tiho Interpretieren möchte ich eigentlich nichts.
Das Gericht ereifert sich das im Anwesen des Angeklagten vier Gestände mit schmauchtypischen Anhaftungen aufgefunden wurden.
Besondere Bedeutung bemisst das Gericht dem Umstand bei, das die Gegenstände aus unterschiedlichen Lebensbereichen enspringen und an drei verschiedenen Orten aufgefunden wurden, was in den Urteilsgründen jeweils fett hervorgehoben wurde.
Pulsuhr mit einem einzigen Partikel im Schlafzimmerschrank. Bundeswehrhose und - hemd, beide aus einem Kelleregal in der gemeinschaftlichen Tiefgarage, wobei an der Hose insgesamt recht wenige Partikel waren und mit Erdstoff verschmutzte Gartenhandschuhe, die immerhin in einem anderen Regal der Garage gefunden wurden, wobei nur der rechte Handschuh wenige Partikel aufwies.
Das Gericht schließt (nur) aus der immer gleichen Elementkombination (Blei, Barium, Antimon und teilweise Aluminium) auf die Identität mit den Tatortspuren, wobei es von Sekundärantragungen ausgeht.
Die Elementkombination Blei, Barium, Antimon rührt von massenhaft verwendeten Anzündsatz (SINOXID) und enthält neben organischen Bestanteilen Bleitrizinat, Bariumnitrat, Antimonsulfid. Aluminium ist häufiger Brennstoff von Treibladungen.
Solche Spuren können an jedem Schießstand angetragen worden sein. Die Elementkombination mag ein guter Hinweis au Schmauch sein, ist aber nicht individuell genug um als sicheres Identifikationsmerkmal für eine einheitliche Verursachung zu gelten.