EinElch schrieb:Er war bei der Bundeswehr
Das ist noch kein Beweis, das er Waffenaffin war. Zwei meiner Onkel waren bei der Bundeswehr und einer war bei der Marine und sonst hatten alle drei hatten Privat nichts mit Waffen zu tun.
EinElch schrieb:Man schoss im dunkeln, ist dir klar? Woher soll man von der Tür aus erkennen, auf welcher Seite wer liegt? Man erschießt natürlich beide.
EinElch schrieb:Man schoss im dunkeln, ist dir klar? Woher soll man von der Tür aus erkennen, auf welcher Seite wer liegt? Man erschießt natürlich beide.
Und die dritte Person auch, denn sie war schließlich Hauptquell der Störungen.
Da brauche ich keine seltsamen Killerkommandos - zumal alle Kugeln aus der selben Waffe stammten. Wie effektiv ist das, drei Leute von denen einer bewaffnet ist, einbrechen zu lassen, statt einem?
Wer hat jetzt im Bett geschlafen? Herr Toll wurde ganz woanders ermordet. Und Astrid hätte in dem Haus nie mehr alleine gelebt. Man hätte sie auch am Leben lassen können, gerade wenn es um Ruhestörung gegangen wäre. Ihre Tötung ergibt da keinen Sinn, wenn es nur um Ruhestörung ging. Ohne Eltern konnte sie da nicht mehr leben. Niemand könnte das mehr. Und kann Andreas Darsow so gut schiessen, das er selbst aus einer Türe die Personen hätte töten können? Zielscheiben bei der Bundeswehr sind keine Menschen. Der Täter muss schon öfters sowas gemacht haben und nicht nur bei Übungen bei der Bundeswehr.
Wer sagt den hier drei Leute? Ausserdem können zwei Täter ein und diesselbe Waffenart verwendet haben. Außerdem kann die bösen Männer auch für die Hintermänner stehen. Sie müssen an der Tat nicht beteiligt sein. Vielleicht war es auch nur einer.
EinElch schrieb:Das ist kompletter Unfug. Ich habe halt mal mit meinem Wahrsager gesprochen, ein sehr guter Astrologe. Er meinte, der Täter ist Andreas Darsow. Wer hat jetzt Recht von uns?
Deine Antwort ist kompletter Unsinn. Derjenige der es getan hat, muss sehr kaltblütig gewesen sein, ohne Emotionen. Und Ruhestörung und diese Vermeintliche Entladung hat viel mit Emotionen zu tun. Da hat sich ja nach Jahren etwas aufgebaut. Da geht man möglichst nah dran und schießt nicht von weitem. Und derjenige muss so etwas schon oft gemacht haben, denn an was der oder die Täter an alles so vermeintlich gedacht haben, wie das Abkleben der Bewegungsmelder. Darauf kommen nur Profis und ein Profi druckt sich keine Bauanleitung für einen Schalldämpfer aus bzw. recherchiert auch nur danach.
Nightrider64 schrieb am 13.07.2019:Lange nicht so gelacht.
Klar man geht in ein Geschäft und kauft für Opas alte Wehrmachtsknarre einfach mal so nen Schalldämpfer. Vielleicht sollte man mal bei Amazon schaun, da sind sie vielleicht günstiger ;-)
Gulatsch123 schrieb:
Gerade deshalb. Man bekommt keine Waffen oder Zubehör einfach im nächsten Laden. Und woher weißt du, dass Darsow jemals eine solche Waffe besäßen hatte? Eine Tatwaffe wurde nie gefunden. Zweitens hat der Sachverständige aus dem Wiederaufnahmeantrag herausgefunden, dass eine Walter in Kombination mit dem Petschalldämpfer nicht verwendet wurde. Diese hätte von einem Experten umgebaut werden müssen und das war Darsow nicht. Außerdem hatte die Waffe bei diesen Sachverständigentest mit Flaschen Ladeschwierigkeiten bzw.wurde verstopft. Von daher war ein zügiges Durchgehen durch das Haus mit einer solchen Konstruktion nicht möglich. Bei keinem der Test konnten am Stück zwölf Schüsse in Reihe abgegeben werden. Die Konstruktion schaffte noch nicht mal die Hälfte. Ein viel zu hohes Risiko so eine Konstruktion zu verwenden.
Nightrider64 schrieb am 13.07.2019:So was kann man nur schreiben, wenn man absolut keinen Bezug zu Kriminalistik hat.
Darsows Problem war, das er von seinem Rechner aus eine Bauanleitung für just so einen Schalldämpfer ausgedruckt hat, mit dem Wochen später sein Nachbar erschossen wurde, er ein Motiv hatte, bei ihm genau die seltene Zusammensetzung des Schmauchs wie am Tatort gefunden wurde und er mutmaßlich auch der Einzige war, er die nötige Ortskenntnis besaß (abgeklebter Bewegungsmelder)
muss sie auch nicht. Die Tatsache, das er mit einer Waffe geschossen hat, außerhalb der Bundeswehr gilt als bewiesen anhand der Schmauchspuren
Falsch, man konnte ihm nachweisen, dass er an diesem Tag im Betrieb war und das zeitgleich diese Suchanfrage und der Audruck stattgefunden hatte. Außerdem kann der Administrator, um seinen Zugriff zu kaschieren, den Namen und das Passwort von Darsow verwendet haben. Er kannte das Passwort. Er war der Administrator und außerdem hatte der gute Mann viele seiner Zugriffe gelöscht, wo die Staatsanwaltschaft behauptete es
seien nur Musikdateien gewesen und viele dieser Zugriffe hatten mit Waffen zu tun . Das sagt schon viel über den Administrator und die Staatsanwaltschaft aus. Außerdem welcher Arbeitgeber hat es schon gern, wenn man im Betrieb Privat surft und dann auch noch sowas? Wegen sowas wird man schon mal entlassen. Daraus haben dann die Ermittler eine Geschichte konstruiert. Und bevor ich etwas Ausdrucke, recherchiere ich erstmal eine ganze Weile und dann drucke ich es aus. Derjenige muss sich schon länger mit sowas beschäftigt haben und nicht nur 20 Minuten.Es gab ja von Seiten der Firma noch mehrere Zugriffe, aber da konnte man keine Verbindung herstellen, da seine Anwesenheit im Betrieb nicht belegt werden konnte. Sein Problem war das fehlende Alibi und das der Webadministrator ein Waffennarr war.
Wo und wann hat er den mit der Waffe geschossen? Hatte er jemals so eine Waffe besäßen? Das sollte man schon beweisen, wenn man einem einen Mord unterstellt. Wenn er an einem Unbekannten Ort geschossen hatte, wie ist er denn da hingekommen? Mit seinem Auto? Dann müssten auch dort Schmauchspruen zu finden sein . Gab es aber nicht. Und Schmauchspuren auf einer Bundeswehrhose sind leichter zu entfernen, als in einem Auto. Außerdem wurde die Hose laut Urteil nicht bei der Tat getragen.... Sondern nur beim vermeintlichen Üben.. Für das es keine Beweise gibt. Nur Mutmaßungen. Genauso wie der vermeintliche Besitz einer Waffe. Und wenn man jemanden Lebenslänglich gibt, sollte und muss man alles beweisen.