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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

19.07.2019 um 10:55
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Warum stellt es das Urteil insgesamt in Frage? Das Gericht hat die Lücken, die nicht durch Fakten gedeckt sind, durch angenommene Tatsachen ausgefüllt, um einen Tathergang beschreiben zu können. Darsow ist ja nicht verurteilt worden, weil er Schusstests im Wald gemacht hat, auch nicht, weil er eine Waffe beschafft hat, sondern weil er zwei Menschen ermordet hat - und eine schwer verletzt.

Diese Tat ist im Urteil nachgewiesen
Diese konstruierten Annahmen machen es mMn schwer dem Gesamturteil zu glauben. Wieso sollte man einem Urteil glauben, wenn es offenbart, dass zur Feststellung von Tatsachen gerne Annahmen hinzugezogen werden.

Wie bereits geschrieben: Man kann dieses ganze "Füllmaterial" weglassen, hätte dann noch einen Urteilstext von vielleicht 200 Seiten und die belastenden Indizien stehen trotzdem noch im Raum ( diese sind ja ohne Frage vorhanden). Deswegen finde ich, dass das Urteil sich selber in gewisser Weise unglaubwürdig macht. Durch dieses Füllen mit Annahmen, wo der Beweis fehlt, zeigt das Gericht, dass es selber die Indizien als schwach bewertet.

Die Tat an sich ist definitiv und und zweifelsfrei nachgewiesen. Der Tathergang auch.

Ob der Täter zweifelsfrei nachgewiesen ist, weiss ich nicht. Die Tatumstände allerdings halte ich für keineswegs schlüssig belegt.


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19.07.2019 um 11:15
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Die Tat an sich ist definitiv und und zweifelsfrei nachgewiesen. Der Tathergang auch.

Ob der Täter zweifelsfrei nachgewiesen ist, weiss ich nicht.
Aus dem Tathergang ergibt sich zwangsläufig auch der Täter:

Der Tathergang deutet auf einen, mit Gelände und Gebäude vertrauten Täter hin - er bewegte sich großteils im Dunkeln durch ein ihm eben nicht unbekanntes Haus. Er klebte den Bewegungsmelder ab und passte Toll genau dann ab, als dieser üblicherweise das Haus verließ.
Da ein Täter, der nur Toll hätte töten wollen, jetzt wieder verschwunden wäre und nie ein Mensch herausgefunden hätte, wer er war, muss es etwas persönliches sein, dass sich gegen die Familie selbst richtet.
Das engt den Kreis der Täterschaft weiter ein.
Da Frau und Tochter durch ihre soziale Isolation außer mit ihrer direkten Nachbarschaft im Allgemeinen nur sporadischen Kontakt zur Außenwelt hatten, der sich auch sonst in eher sozial unverträglichen Verhalten äußerte, kann der Hass auf die beiden Frauen nicht weit gestreut haben.
Also kommt ein Täter in nächster Nähe logisch in Betracht. Unter der Familie litt nachweislich die Familie Darsow - es gab Rechtsstreitigkeiten, Erwägungen, umzuziehen und letztlich den bewiesenen Schalldämpferanleitungsausdruck über den Firmenrechner von Andreas Darsow, der das letzte, unumstößliche Puzzleteil ist - zeitliche Koinzidenz, Zuspitzung der Gesamtsituation und Abreise der Restfamilie sind der Nagel im Sarg.

Bei sovielen Zufällen, abseits der Indizien seitens Schmauchspuren, Bauschaum, Nachbarschaftliche Beschwerden - liegt eine Täterschaft des Andreas Darsow sehr, sehr nahe. Da keine weiteren, glaubhaften Verdächtigen ermittelt werden konnten, ist eine Verurteilung nicht nur zulässig, es wäre auch ein Skandal, wenn er da ohne Strafe herausgekommen wäre.


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19.07.2019 um 11:20
@JaneDoe-01
Addendum: Schusstests, Herkunft der Waffe und Zeugenaussagen von Astrid Toll sind eben für die Verurteilung als solche nicht relevant gewesen. Zur Darstellung eines Tatablaufs und Dokumentation der Willensbildung des Gerichts, sind diese Denkabschnitte vom Gericht aber zwingend festzuhalten - eben damit nachvollziehbar ist und bleibt, wie das Gericht zu seinem Urteil gelangte.

Das Gericht kennzeichnet diese Passagen im Urteil entsprechend erkennbar als Spekulation. Dem Leser, so wie dir und mir, fällt es anheim, anhand des Urteils zu differenzieren, welche Passagen für die Verurteilung maßgeblich waren, und welche nur angenommene Verkettungen einzelner Indizien zu einem schlüssigen Gesamtbild sind.

Daraus bildet man sich selbst ein Urteil. Aber dabei darf man eben nicht aus den Augen verlieren, WAS Darsow zur Verurteilung geführt hat - und diese Punkte weisen alle in ausreichender Aussagekraft auf Andreas Darsow hin.


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19.07.2019 um 11:20
Was glaubt Ihr denn wann sich das Gericht mal äußern wird zum WA


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19.07.2019 um 11:21
Zitat von J.JosefJ.Josef schrieb:Was glaubt Ihr denn wann sich das Gericht mal äußern wird zum WA
Als ich zuletzt anrief (ich glaube, es war im März), konnte man mir nicht mehr sagen, als dass der Vorgang nach wie vor läuft - also keine öffentlich verkündbare Änderung.


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19.07.2019 um 11:35
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Das Gericht kennzeichnet diese Passagen im Urteil entsprechend erkennbar als Spekulation. Dem Leser, so wie dir und mir, fällt es anheim, anhand des Urteils zu differenzieren, welche Passagen für die Verurteilung maßgeblich waren, und welche nur angenommene Verkettungen einzelner Indizien zu einem schlüssigen Gesamtbild sind.
Und das ist ja genau der Punkt für mich. Die Indizien hätten für sich genommen stehen können. Man muss sie nicht unbedingt mit Annahmen unterfüttern, wenn sie allein für sich sprechen.
Ich kann mir vorstellen, dass mit dieser Unterfütterung mit Annahmen letztlich revisions- sicherheit erreicht werden sollte ( was auch nicht unüblich ist). Wahrscheinlich wäre nur durch die Interpretation der Indizien ohne Untermauerung durch Annahmen das Urteil angreifbar gewesen.

Ich fände es gut wenn es zum WAV kommt. Dann können mEn hoffentlich entgültig alle Unklarheiten geklärt werden.
Werde nun der Dinge harren, die da kommen.

Bin gespannt in welche Richtung es gehen wird.


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19.07.2019 um 12:11
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Er war bei der Bundeswehr
Das ist noch kein Beweis, das er Waffenaffin war. Zwei meiner Onkel waren bei der Bundeswehr und einer war bei der Marine und sonst hatten alle drei hatten Privat nichts mit Waffen zu tun.
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Man schoss im dunkeln, ist dir klar? Woher soll man von der Tür aus erkennen, auf welcher Seite wer liegt? Man erschießt natürlich beide.
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Man schoss im dunkeln, ist dir klar? Woher soll man von der Tür aus erkennen, auf welcher Seite wer liegt? Man erschießt natürlich beide.
Und die dritte Person auch, denn sie war schließlich Hauptquell der Störungen.
Da brauche ich keine seltsamen Killerkommandos - zumal alle Kugeln aus der selben Waffe stammten. Wie effektiv ist das, drei Leute von denen einer bewaffnet ist, einbrechen zu lassen, statt einem?
Wer hat jetzt im Bett geschlafen? Herr Toll wurde ganz woanders ermordet. Und Astrid hätte in dem Haus nie mehr alleine gelebt. Man hätte sie auch am Leben lassen können, gerade wenn es um Ruhestörung gegangen wäre. Ihre Tötung ergibt da keinen Sinn, wenn es nur um Ruhestörung ging. Ohne Eltern konnte sie da nicht mehr leben. Niemand könnte das mehr. Und kann Andreas Darsow so gut schiessen, das er selbst aus einer Türe die Personen hätte töten können? Zielscheiben bei der Bundeswehr sind keine Menschen. Der Täter muss schon öfters sowas gemacht haben und nicht nur bei Übungen bei der Bundeswehr.
Wer sagt den hier drei Leute? Ausserdem können zwei Täter ein und diesselbe Waffenart verwendet haben. Außerdem kann die bösen Männer auch für die Hintermänner stehen. Sie müssen an der Tat nicht beteiligt sein. Vielleicht war es auch nur einer.
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Das ist kompletter Unfug. Ich habe halt mal mit meinem Wahrsager gesprochen, ein sehr guter Astrologe. Er meinte, der Täter ist Andreas Darsow. Wer hat jetzt Recht von uns?
Deine Antwort ist kompletter Unsinn. Derjenige der es getan hat, muss sehr kaltblütig gewesen sein, ohne Emotionen. Und Ruhestörung und diese Vermeintliche Entladung hat viel mit Emotionen zu tun. Da hat sich ja nach Jahren etwas aufgebaut. Da geht man möglichst nah dran und schießt nicht von weitem. Und derjenige muss so etwas schon oft gemacht haben, denn an was der oder die Täter an alles so vermeintlich gedacht haben, wie das Abkleben der Bewegungsmelder. Darauf kommen nur Profis und ein Profi druckt sich keine Bauanleitung für einen Schalldämpfer aus bzw. recherchiert auch nur danach.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb am 13.07.2019:Lange nicht so gelacht.
Klar man geht in ein Geschäft und kauft für Opas alte Wehrmachtsknarre einfach mal so nen Schalldämpfer. Vielleicht sollte man mal bei Amazon schaun, da sind sie vielleicht günstiger ;-)
Gulatsch123 schrieb:
Gerade deshalb. Man bekommt keine Waffen oder Zubehör einfach im nächsten Laden. Und woher weißt du, dass Darsow jemals eine solche Waffe besäßen hatte? Eine Tatwaffe wurde nie gefunden. Zweitens hat der Sachverständige aus dem Wiederaufnahmeantrag herausgefunden, dass eine Walter in Kombination mit dem Petschalldämpfer nicht verwendet wurde. Diese hätte von einem Experten umgebaut werden müssen und das war Darsow nicht. Außerdem hatte die Waffe bei diesen Sachverständigentest mit Flaschen Ladeschwierigkeiten bzw.wurde verstopft. Von daher war ein zügiges Durchgehen durch das Haus mit einer solchen Konstruktion nicht möglich. Bei keinem der Test konnten am Stück zwölf Schüsse in Reihe abgegeben werden. Die Konstruktion schaffte noch nicht mal die Hälfte. Ein viel zu hohes Risiko so eine Konstruktion zu verwenden.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb am 13.07.2019:So was kann man nur schreiben, wenn man absolut keinen Bezug zu Kriminalistik hat.
Darsows Problem war, das er von seinem Rechner aus eine Bauanleitung für just so einen Schalldämpfer ausgedruckt hat, mit dem Wochen später sein Nachbar erschossen wurde, er ein Motiv hatte, bei ihm genau die seltene Zusammensetzung des Schmauchs wie am Tatort gefunden wurde und er mutmaßlich auch der Einzige war, er die nötige Ortskenntnis besaß (abgeklebter Bewegungsmelder)
muss sie auch nicht. Die Tatsache, das er mit einer Waffe geschossen hat, außerhalb der Bundeswehr gilt als bewiesen anhand der Schmauchspuren

Falsch, man konnte ihm nachweisen, dass er an diesem Tag im Betrieb war und das zeitgleich diese Suchanfrage und der Audruck stattgefunden hatte. Außerdem kann der Administrator, um seinen Zugriff zu kaschieren, den Namen und das Passwort von Darsow verwendet haben. Er kannte das Passwort. Er war der Administrator und außerdem hatte der gute Mann viele seiner Zugriffe gelöscht, wo die Staatsanwaltschaft behauptete es
seien nur Musikdateien gewesen und viele dieser Zugriffe hatten mit Waffen zu tun . Das sagt schon viel über den Administrator und die Staatsanwaltschaft aus. Außerdem welcher Arbeitgeber hat es schon gern, wenn man im Betrieb Privat surft und dann auch noch sowas? Wegen sowas wird man schon mal entlassen. Daraus haben dann die Ermittler eine Geschichte konstruiert. Und bevor ich etwas Ausdrucke, recherchiere ich erstmal eine ganze Weile und dann drucke ich es aus. Derjenige muss sich schon länger mit sowas beschäftigt haben und nicht nur 20 Minuten.Es gab ja von Seiten der Firma noch mehrere Zugriffe, aber da konnte man keine Verbindung herstellen, da seine Anwesenheit im Betrieb nicht belegt werden konnte. Sein Problem war das fehlende Alibi und das der Webadministrator ein Waffennarr war.

Wo und wann hat er den mit der Waffe geschossen? Hatte er jemals so eine Waffe besäßen? Das sollte man schon beweisen, wenn man einem einen Mord unterstellt. Wenn er an einem Unbekannten Ort geschossen hatte, wie ist er denn da hingekommen? Mit seinem Auto? Dann müssten auch dort Schmauchspruen zu finden sein . Gab es aber nicht. Und Schmauchspuren auf einer Bundeswehrhose sind leichter zu entfernen, als in einem Auto. Außerdem wurde die Hose laut Urteil nicht bei der Tat getragen.... Sondern nur beim vermeintlichen Üben.. Für das es keine Beweise gibt. Nur Mutmaßungen. Genauso wie der vermeintliche Besitz einer Waffe. Und wenn man jemanden Lebenslänglich gibt, sollte und muss man alles beweisen.


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Doppelmord Babenhausen

19.07.2019 um 12:14
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Ich kann mir vorstellen, dass mit dieser Unterfütterung mit Annahmen letztlich revisions- sicherheit erreicht werden sollte ( was auch nicht unüblich ist). Wahrscheinlich wäre nur durch die Interpretation der Indizien ohne Untermauerung durch Annahmen das Urteil angreifbar gewesen.
Das ist falsch: Weder bedarf es einer "Unterfütterung" mit "Annahmen" um ein Gerichtsurteil "revisionssicher" zu machen (das Gegenteil wäre im Ürbrigen der Fall), noch ist sowas "üblich" noch wäre das Urteil ohne diese weiteren Hinweise des Gerichts "angreifbar" gewesen.

Du versuchts als Laie ein Urteil zu kritisieren. Du lässt dabei unberücksichtigt, dass das Urteil vom BGH in der Revision überprüft wurde und es dieser Revision stand hielt.

Auch im WAA findet sich nichts von dem, was Du hier an dem Urteil kritisierst.

Wozu also dieses Aufwärmen alter Diskussionsbeiträge?


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19.07.2019 um 12:32
@Lichtenberg
Gegenfrage: Hast du eine juristische Ausbildung ? Wenn ja, würde ich es echt gut finden, wenn du, falls noch nicht geschehen, einmal das genaue Prozedere einer Urteilsfindung und Urteilsbegründung erklärst, vllt. auch anhand der Strafprozessordnung. Dann könnte ich mir, wir viele andere, ein umfassendes Bild machen, dass möglicherweise meine Zweifel bzw. sunjektiven Ungereimtheiten aus dem Weg räumt.

Ich kann und will nicht sagen, dass AD es nicht war. Aber ich möchte es sicher nachvollziehen können.


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19.07.2019 um 13:10
Zitat von Gulatsch123Gulatsch123 schrieb:Man hätte sie auch am Leben lassen können, gerade wenn es um Ruhestörung gegangen wäre. Ihre Tötung ergibt da keinen Sinn, wenn es nur um Ruhestörung ging.
Kann ja sein, dass vieles für dich keinen Sinn ergibt. Aber darauf kommt es nicht an und ist natürlich auch kein Beweis für die Falschheit des Urteils. Es kommt auf das, was für Darsow Sinn ergab. Und das, was für Darsow Sinn ergab, war nun mal die Beseitigung der Lärmquellen auf die Art und Weise, wie er dies für richtig hielt.
Zitat von Gulatsch123Gulatsch123 schrieb:Deine Antwort ist kompletter Unsinn. Derjenige der es getan hat, muss sehr kaltblütig gewesen sein, ohne Emotionen. Und Ruhestörung und diese Vermeintliche Entladung hat viel mit Emotionen zu tun. Da hat sich ja nach Jahren etwas aufgebaut.
So ist es.
Zitat von Gulatsch123Gulatsch123 schrieb:Und derjenige muss so etwas schon oft gemacht haben, denn an was der oder die Täter an alles so vermeintlich gedacht haben, wie das Abkleben der Bewegungsmelder. Darauf kommen nur Profis
Nö, heutzutage denken auch Laien an die Möglichkeit von Überwachungskameras und Bewegungsmeldern. Und hier kannte Darsow den Bewegungsmelder der Nachbarn.
Zitat von Gulatsch123Gulatsch123 schrieb:Zweitens hat der Sachverständige aus dem Wiederaufnahmeantrag herausgefunden, dass eine Walter in Kombination mit dem Petschalldämpfer nicht verwendet wurde.
Der Gerichtssachverständige sah es anders. Wer hat nun warum recht? Welches Gutachten ist besser?
Zitat von Gulatsch123Gulatsch123 schrieb:Bei keinem der Test konnten am Stück zwölf Schüsse in Reihe abgegeben werden. Die Konstruktion schaffte noch nicht mal die Hälfte. Ein viel zu hohes Risiko so eine Konstruktion zu verwenden.
Es kann eine andere Konstruktion verwendet worden sein. Das hat auch der vom Darsow beauftragte Privatgutachter nicht ausgeschlossen. Dieser hat Konstruktionen verwendet, mit denen mehrere Schüsse hintereinander nicht möglich sind. Nicht gesagt wurde, dass Darsow eine der Varianten des Privatgutachters verwendet hat.
Zitat von Gulatsch123Gulatsch123 schrieb:Außerdem kann der Administrator, um seinen Zugriff zu kaschieren, den Namen und das Passwort von Darsow verwendet haben.
Nein, es steht im Urteil, warum es der Administrator nicht war. Außerdem: Welches Motiv sollte der Administrator gehabt haben, die Familie Toll auszulöschen?
Zitat von Gulatsch123Gulatsch123 schrieb:Außerdem welcher Arbeitgeber hat es schon gern, wenn man im Betrieb Privat surft und dann auch noch sowas?
Stimmt. Das hindert Arbeitnehmer aber nicht daran, trotzdem zu surfen.
Zitat von Gulatsch123Gulatsch123 schrieb:Nur Mutmaßungen.
Das Urteil beruht nicht auf Mutmaßungen. Lies es u.a. mal auf die Zusammensetzung der Schmauchspuren durch. Und auf die Bauschaummarke, die verwendet wurde.
Zitat von Gulatsch123Gulatsch123 schrieb:Und wenn man jemanden Lebenslänglich gibt, sollte und muss man alles beweisen.
Das hat man. Dir persönlich genügt es nicht, du hättest wahrscheinlich am liebsten ein Geständnis gehabt. Und dann gesagt, dass auch das falsch sein kann. Gründe, warum jemand nicht verurteilt werden soll, gibt es immer.


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19.07.2019 um 13:30
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:würde ich es echt gut finden, wenn du, falls noch nicht geschehen, einmal das genaue Prozedere einer Urteilsfindung und Urteilsbegründung erklärst, vllt. auch anhand der Strafprozessordnung.
StPO ist ein gutes Stichwort: Für den Anfang liest Du den vierten, fünften und sechsten Abschnitt der StPO. Im vierten Abschnitt finden sich die Regelungen über das sog. Zwischenverfahren. Dort finden sich auch die gesetzlichen Grundlagen über den Inhalt der Anklageschrift. Im fünften Abschnitt finden sich die gestzlichen Grundlagen zur Vorbereitung des Hauptverfahrens und der sechste Abschnitt ist den gesetzlichen Regelungen der Hauptverhandlung vorbehalten.

Es ist durchaus hilfrech, diese Abschnitte begleitend mit einem Lehrbuch über die StPO zu lesen. Wenn etwas unklar ist, zieht man dann auch gerne einen StPO-Kommentar zu Rate. Die Kenntnis wesentlicher Urteile über Detailfragen hilft ebenfalls enorm beim Verständnis der richtigen Anwendung der StPO.

All das muss man sich selbstverständlich nicht antun, auch wenn es einen sicher nicht dümmer macht. Wenn man sich aber ein wenig in die Materie einarbeitet, dann bekommt man vielleicht eine Ahnung davon, dass die Rechtswirklichkeit ein wenig anders aussieht, als man es sich gemeinhin vorstellt.


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19.07.2019 um 13:54
Wen
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Urteil beruht nicht auf Mutmaßungen. Lies es u.a. mal auf die Zusammensetzung der Schmauchspuren durch. Und auf die Bauschaummarke, die verwendet wurde.
Gulatsch123 schrieb:
Die Hose wurde angeblich nur zu Übungszwecken angezogen und nicht bei der eigentlichen Tat. Und gibt es überhaupt Beweise dafür, dass er geübt hat? Wenn nicht, dann ist das für mich eine Mutmaßung so das eines zum anderen passt.

Wenn jemand sagt, dass er das und das gemacht haben soll, dann ist das für mich eine Mutmaßung. Oder hatten die Richter Beweise für ihre Behauptungen? Gab und gibt es Beweise, das es Darsow war, der das ausgedruckt hatte? Gibt es Beweise dafür, das er eine Waffe besäßen hatte bzw damit geübt hatte, geschweige denn damit Geschossen hatte?

Nein, dann ist es eine Mutmaßungen, sonst nichts.


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19.07.2019 um 13:55
Zitat von AndanteAndante schrieb:denken
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nö, heutzutage denken auch Laien an die Möglichkeit von Überwachungskameras und Bewegungsmeldern. Und hier kannte Darsow den Bewegungsmelder der Nachbarn.
Gulatsch123 schrieb:
Mutmaßung. Sie hatten seit Jahren keinerlei direkten Kontakt


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19.07.2019 um 14:04
Zitat von Gulatsch123Gulatsch123 schrieb:Oder hatten die Richter Beweise für ihre Behauptungen? Gab und gibt es Beweise, das es Darsow war, der das ausgedruckt hatte? Gibt es Beweise dafür, das er eine Waffe besäßen hatte bzw damit geübt hatte, geschweige denn damit Geschossen hatte?
Es ist ein Fehler, zu glauben, es müsse für jeden Satz eines Urteils einen Beweis in Form von DNA, Fingerabdrücken oder ähnliches geben.

Das Gericht bewertet die Summe aller vorhandenen Indizien und Beweise, nicht isolierte Einzelindizien. Einzelindizien lassen sich immer widerlegen. Es kommt aber auf die Gesamtheit aller Fakten einschließlich Zeugenaussagen an.


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19.07.2019 um 14:05
Nein, es steht im Urteil, warum es der Administrator nicht war. Außerdem: Welches Motiv sollte der Administrator gehabt haben, die Familie Toll auszulöschen?

Das ist ein falsches Denken! Wer sagt denn, dass der Administrator was mit der Tat zu tun hat. Wenn es da jemandem im Unternehmen gibt, der gerne nach Waffen sucht, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er es war, der auch diesen Zugriff getätigt hat.
Und wo steht das und wie ist es das formuliert? Ich habe in einem Artikel gelesen, dass der Administrator es nicht ausschließen konnte

Und nein, es gab für mich auch Zweifel. Aber für mich ist vieles nur Mutmaßung und mehr nicht. Man wollte jemanden verurteilen.
Wie gesagt, es glauben ja auch viele Jesus von Nazareth sei gekreuzigt worden, obwohl im Koran steht , das er nicht gekreuzigt wurde.
Viele sind sogar davon überzeugt, obwohl es dafür keine Beweise gibt, dass er für die Menschheit gestorben ist, außer ein paar alte Schriften, die nachweislich über Jahrhunderte verändert bzw. verfälscht worden sind. Während der Koran es nicht wurde.


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19.07.2019 um 14:06
Zitat von Gulatsch123Gulatsch123 schrieb:Sie hatten seit Jahren keinerlei direkten Kontakt
Muss ja auch nicht, Es reicht, dass Darsow, den Bewegungsmelder bei den Tolls gesehen hat (ja ich weiß, es fehlt der Beweis dafür, dass er hingeguckt hat, geschenkt ;-)


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19.07.2019 um 14:36
Zitat von Gulatsch123Gulatsch123 schrieb:Gab und gibt es Beweise, das es Darsow war, der das ausgedruckt hatte?
...
Nein, dann ist es eine Mutmaßungen, sonst nichts.
Pardon, aber Du vertrittst mit viel Vehemenz eine faktisch falsche Position.
  • die IP-Adresse, enthalten im Log des schweizer Webservers, führte zu Darsows Arbeitgeber
  • der User Agent String, ebenfalls aus dem Log, identifizierte eindeutig Andreas Darsows Browser, und damit auch Arbeitsplatzrechner
  • die Bauanleitung wurde ausgedruckt mit dem Benutzerkonto "ADarsow", ein weiterer Hinweis in Darsows Richtung
  • und um jetzt die drei obigen Indizien endgültig mit dem Verurteilten zusammenzubringen: Recherche und Ausdruck erfolgten, kurz nachdem von Darsows Arbeitsplatz aus ein Telefongespräch mit seinem heimischen Privatanschluß stattgefunden hatte.

Recherchiert und ausgedruckt wurde also in Darsows Firma mit Darsows Benutzerkonto von Darsows Arbeitsplatzrechner zu einem Zeitpunkt, an dem Darsow mit hoher Sicherheit selbst an diesem Rechner saß.


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19.07.2019 um 14:41
als neutraler Beobachter kann man nur sagen, dass sehr sehr sehr viel gegen A.D. spricht.

Motiv: jahrelanger nervender Lärm von den ungeliebten Nachbarn. Da würde ich auch durchdrehen.

Warum repariert er auf einmal seinen eigenen PC auf der Arbeit und lässt nicht die IT ran?

Kurz vor dem besagten Ausdruck von seinem Drucker, von seinem PC - hat er mit seiner Frau von seinem Arbeitsplatz telefoniert. Was war der Inhalt des Gespräches, welcher Schluss endlich zu der Internet-Suche und zu dem Ausdruck geführt hat?

Merkwürdiges Auftreten. A.D. wirkt einfacher kühl, Ohne Emotionen. Das gefällt mir subjektiv nicht.

Was hat er denn an dem besagten Abend gemacht wie war sein Tagesablauf und so weiter was weiß man denn darüber?


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