Bluelle schrieb:Doch das ist NIX.
Warum? Bluelle-Gesetz? :-)
Die Beziehungen zwischen dem UK und den USA und die eidesstattliche Verischerung des StA sind für dich NIX?
[Lt. Regierung UK] ... "würde die von den Vereinigten Staaten erhaltene Zusicherung das Risiko der Verhängung oder Vollstreckung einer Todesstrafe zumindest
deutlich reduzieren"
...
"Es wäre ein schwerer Schlag gegen die Auslieferungsvereinbarungen zwischen unseren beiden Staaten, wenn die Todesstrafe an einem Menschen vollstreckt würde, der unter diesen Umständen ausgeliefert worden ist."
http://www.eugrz.info/PDF/EGMR4/EGMR04-27.pdfDem britischen Innenministerium hat u.a. diese Zusicherung gereicht, um die zuvor verweigerte Auslieferung anzuordnen. Da gibt es wohl unterschiedliche Auffassungen von "NIX"...
:) Ich bleibe dabei, ein verbleibendes Rest-Risiko ja, wie auch der EGMR feststellte, aber die Zusicherung war auch nicht "nix" wert. Mehr Courage als Unschuldiger hätte Söring auch mehr Vorteile bzgl. seiner Glaubwürdigkeit und zeitnahen Ermittlungsmöglichkeiten erlaubt. (es sei denn, er wusste als Täter genau, dass es da 1986 nix zu holen gab (außer vllt. Beweise gegen ihn) und dass er 1986 noch gar keine Alternativ-Story in petto hatte)
Bluelle schrieb:Du vergisst anscheinend dass es hier um Leben und Tod geht.
Nun, wenn Söring so sicherheitsbewusst war, wieso hielt er sich mit der angebl. Mörderin dann noch 6 Monate in den USA auf? Lt. eigener Aussage rechnete Söring unmittelbar nach dem Mord mit der Verhaftung. Lt. eigener Aussage war ihm klar, dass EH die Hauptverdächtige der Polizei ist.
Wieso prüfte er nicht an Tag 1 nach dem Mord bzw. nach "Das Versprechen" seinen Diplomaten-Status und nahm "Das Versprechen" zurück bzw. flüchtete mit EH?
Wieso ließ er es zu, dass die angebl. Mörderin freiwillig ihre Identifikationsmerkmale bei der Polizei abgab und mehrfach von der Polizei befragt wurde? Die Kilometer-Differenz war doch wohl Warnsignal genug.
Hatte Söring die 6 Monate nach der Tat in Virginia irgendeine rechtsverbindliche Garantie, dass er oder EH der Todesstrafe entkommen? Nein, da hatte er wirklich NIX und es war ihm total egal.
Sein Sicherheitsbewusstsein (in Form von Flucht, Verwischen von Fingerabdrücken) meldete sich erst, als er selbst seine Abdrücke bei der Polizei abgeben sollte.
Wieso rief er nicht spätestens an Tag 1 seiner Festnahme in England (April 1986, lange vor dem Kontakt mit Gardner & Co.) seinen Anwalt oder Vater an, um die Sache mit dem Pass zu klären, bevor er eine Aussage macht? Er dachte ja, dass man sie wegen dem Mord per internationalem Haftbefehl sucht.
Warum nicht spätestens an Tag 1 nach den Geständnissen (8. Juni 1986) inkl. Widerruf derselben, noch bevor er überhaupt des Mordes angeklagt wurde?
Ging es da nicht um ein hohes Risiko und um Leben und Tod?
:) (aus damaliger Tätersicht versteht sich, der nicht wissen konnte, was die Polizei für Beweise am Tatort gefunden hat oder ob es Zeugen gab oder Überwachungsaufnahmen, etc.)
Bluelle schrieb:Ein wenig sehr naiv gedacht, diese Naivität hatten seine Anwälte Gott sei Dank nicht.
Ich hab es schon mal geschrieben, die USA sind keine Bananenrepublik, die einen Unschuldigen auf den elektrischen Stuhl schicken. Wenn man Scheixxe gebaut hat (mind. Mord decken, Flucht, Geständnisse), dann muss man das "als Unschuldiger"
asap klären und dafür glaubwürdig die Verantwortung übernehmen, auch wenn man dabei theoretisch und im eher unwahrscheinlichen Fall sein Leben riskiert.
Letzteres machen andere Menschen auch, sogar selbstlos, siehe zB Höhlentaucher in Thailand. Keine Ahnung was daran naiv sein soll, couragiert und ohne rechtsverbindliche Total-Absicherung, aktiv zu werden, wenn es nötig oder ethisch angebracht ist?
Söring hätte sich obendrein mMn. trotzdem gegen eine Auslieferung wehren können, wenn Virginia die Mordanklage aufrecht erhalten hätte, denn nur darauf kommt es an:
"Es ist nicht Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sich die Funktion der Gerichte in Virginia anzumaßen und auszusprechen, dass die Verteidigung wegen Geisteskrankheit aufgrund der vorliegenden psychiatrischen Beweislage möglich oder nicht möglich ist."
http://www.eugrz.info/PDF/EGMR4/EGMR04-27.pdfHätte Söring seine Geständnisse sofort zurückgenommen und wäre die USA bei der Mordanklage geblieben, dann hätte dieser Absatz mMn. so ausgesehen:
Es ist nicht Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sich die Funktion der Gerichte in Virginia anzumaßen und auszusprechen, dass die Verteidigung wegen Geisteskrankheit aufgrund der vorliegenden psychiatrischen Beweislage
sowie wegen Widerruf der Geständnisse aufgrund der unprüfbaren "Das Versprechen"-Geschichte des Bf. möglich oder nicht möglich ist.
:)Alles andere (besonders die vermuteten Abhörwanzen, die angebl. das EGMR-Urteil gefährdet hätten
:D ) ist das Geschwätz von Söring, was noch nie irgendein unabhängiger Experte bestätigt hat, mWn. noch nicht mal Sörings damaligen Anwälte, schon gar nicht Polizisten oder der EGMR.
In Wirklichkeit wollte Söring einen Prozess in Deutschland und hat das auch geschafft. Nach seinem Geständnis Ende 1986 beim deutschen StA gab es einen Haftbefehl aus Deutschland samt Auslieferungsantrag. Nur funkte im Anschluss die USA dazwischen, weshalb Söring seit 1987 den Mund hielt und sich auf seinen "Unschuld"-Prozess in den USA vorbereitete - mit der Story "Das Versprechen", anstatt wie in Deutschland geplant, mit der Story "Totschlag wegen psych. Abhängigkeit von der Freundin", anstatt der mMn. wahren Story "Mord mit der Freundin u.a. aufgrund beidseitiger psych. Abhängigkeiten".
Nene, meine Meinung, naiv ist es zu glauben, dass Söring wegen "Das Versprechen" und dem geglaubten Diplomaten-Vorteil gestanden hätte, sogar noch n halbes Jahr nach der Festnahme. Naiv ist es zu glauben, dass Söring bis 1990 fast 5 Jahre lang niemandem (auch nicht den eigenen Anwälten und seiner Familie) die angebl. Wahrheit sagte, weil das sein Anliegen beim EGMR angebl. gefährdet hätte. Naiv ist es zu glauben, dass Söring unschuldig ist...